1. Einleitung
Ende der 60’er Jahre
nimmt die Unzufriedenheit mit der Politik der Großen Koalition insbesondere
unter StudentInnen immer mehr zu, als sie merkten, daß ihrem Protest gegen die
Haltung der Regierung zum Vietnamkrieg oder auch gegen die Pläne zur
Notstandsgesetzgebung nicht mit Argumenten, sondern mit Hezte in der Springer-
Presse und Polizeiknüppeln auf der Straße begegnet wurde. Einige machten sich
auf den „Marsch durch die Institutionen“ um das System von innen zu
reformieren, andere nahmen den bewaffneten Kampf auf, um die Verhältnisse
gewaltsam zu verändern. Die wohl bedeutendsten Gruppen waren hierbei die Rote
Armee Fraktion (RAF) und die Bewegung 2. Juni, die sich sowohl in ihren
Rechtfertigungsmustern für die Anwendung von Gewalt als auch in der konkreten
Form der Gewalt erheblich unterschieden, obwohl sie beide aus der StudentInnenbewegung
hervorgingen.
Wohl kaum ein Thema
hat in den vergangenen 25 Jahren solch heftige Emotionen und auch Reaktionen
verursacht, wie der bewaffnete Kampf der „6 gegen 60 Millionen“, wie Heinrich
Böll es formulierte. Deshalb muß man sich der Begriffe sicher sein, über die
man schreiben will; nach einem kurzen zeitgeschichtlichen Abriß, der einen
Überblick über die Geschichte des bewaffneten Kampfes geben soll, folgt aus
diesem Grund ein Definitionsansatz zu wichtigen Begriffen wie Gewalt oder Terrorismus.
Um den Gegenstand der Arbeit überschaubar zu belassen, gehe ich auf die
ideologische Motivation der Gruppen nur am Rande ein und auch in erster Linie,
um den durch die Medien ramponierten Anarchismus- Begriff wieder etwas geradezurücken.
Bei der Beschäftigung
mit der Geschichte des bewaffneten Kampfes offenbart sich den Interessierten
ein Forschungsdefizit; insbesondere zur Bewegung 2. Juni existiert nur äußerst
wenig Sekundärliteratur, die dann i.d.R. kaum zu beschaffen ist. Aber auch zur
RAF ist nur wenig geschrieben worden, was als ernsthafte Auseinandersetzung mit
der Theorie des bewaffneten Kampfes zu werten wäre. Dies mag an dem Kriminalisierungsrisiko
liegen, daß Menschen eingegangen sind, wenn sie „solidarische Kritik“
publiziert haben. Für diese Arbeit bedeutet die schlechte Literaturlage, daß
vorrangig auf Primärliteratur zurückgegriffen werden muß.
Obwohl die offene
Gewalt der beiden Gruppen natürlich den größten Raum einnehmen wird, werde ich
in einem kurzen Abschnitt auch auf den Beitrag des Staates zu dieser
Eskalationsspirale eingehen. Außerdem werde ich am Ende auf die aktuelle
Entwicklung in Sachen RAF eingehen, denn auch 26 Jahre nach der Aufnahme des
bewaffneten Kampfes und über 4 Jahre nach der sog. Gewaltverzichtserklärung
macht der „Staatsfeind Nr. 1“ noch immer Schlagzeilen, ist die deutsche Justiz
immer noch mit der juristischen Aufarbeitung der RAF- Geschichte beschäftigt.
Es nicht nur bei der Aburteilung der TäterInnen zu belassen, sondern sich auch
mit der Argumentation von RAF und Bewegung 2. Juni auseinanderzusetzen, dazu
soll diese Arbeit einen kleinen Beitrag leisten.
2. Zeitgeschichtlicher Abriß
In den 60’er Jahren
beginnt die Politisierung von StudentInnen durch den Vietnamkrieg und die Befreiungskämpfe
in verschiedenen Ländern der 3. Welt.
Nachdem im Oktober ’66
an der FU Berlin ein Kongreß gegen die Notstandsgesetze stattfindet, die trotz
breiter Ablehnung in der Bevölkerung 1968 verabschiedet werden und empfindliche
Einschnitte in die Grundrechte der BürgerInnen ermöglichen ruft Rudi Dutschke
im Dezember auf einer SDS- Versammlung zur Gründung einer
Außerparlamentarischen Opposition (APO) auf, die, bedingt durch die politische
Stagnation der Großen Koalition, regen Zulauf erhält.
1967 entsteht die
Kommunebewegung, die sich zum Ziel macht, „das Private politisch zu machen“. Im
April wird ein von der Kommune I geplantes „Puddingattentat“ auf den US-
Vizepräsidenten Humphrey von der Polizei vereitelt. Aufgrund der einsetzenden
Hetze und der bewußten Falschinformation in den Springer- Medien, geraten diese
immer mehr in den Mittelpunkt der APO- Kritik.
Einen besonderen
Einschnitt stellt der 2. Juni ’67 in der Auseinandersetzung zwischen Polizei
und APOdar. Während einer Demonstration gegen den in Berlin weilenden Schah von
Persien kommt es zu einer Eskalation der Gewalt, in deren Verlauf der Student
Benno Ohnesorg, der erstmals in seinem Leben an einer Demo teilnahm, von dem
Kriminalobermeister Kurras erschossen wird.
Zu einer ersten
guerillaähnlichen Aktion kommt es am 03.04.68 mit dem Frankfurter
Kaufhausbrand, der von den Tätern, unter ihnen mit Baader und Ennslin zwei
Mitbegründer der späteren RAF, als Protest gegen die Gleichgültigkeit der
Gesellschaft gegenüber den Morden in Vietnam bezeichnet wird.
Als der
rechtsradikalen Kreisen nahestehende J. Bachmann kurze Zeit später ein Attentat
auf Dutschke, den führenden Kopf der StudentInnenbewegung, verübt, kommt es in
der ganzen BRD und besonders West- Berlin zu den bis dahin militantesten
Demonstrationen. Die Springer- Presse wird wegen ihrer Hetze für das Attentat
verantwortlich gemacht („BILD hat mitgeschossen“), und die Auslieferung der
Zeitungen wird blockiert. Als es wegen dieser Demonstration zu einem Prozeß gegen
den Rechtsanwalt Mahler kommt, versuchen ca. 10000 StudentInnen,
JungarbeiterInnen und Rocker zum Landgericht am Tegeler Weg zu ziehen, wo es zu
gewalttätigen Auseinandersetzungen mit einer bisher unbekannten organisierten
Militanz auf Seiten der DemonstrantInnen kommt. Nach dieser „Schlacht am
Tegeler Weg“ gibt es heftige Diskussionen über die Gewaltfrage. Der SDS spaltet
sich in den folgenden Auseinandersetzungen und es kommt ab 1969 zur Gründung
vieler kleiner marxistisch- leninistischer, sog. K- Gruppen. Als ironische
Antwort darauf kommt es im selben Jahr auch zur Gründung des „Zentralrates der
umherschweifenden Haschrebellen“, einer Vorläufergruppe der Bewegung 2. Juni.
Dieser Kern von AktivistInnen begeht dann unter wechselnden Namen (Tupamaros
Westberlin, Schwarze Ratten, Blues u.a.) zahlreiche Brand- und Sprengstoffanschläge
auf US- Einrichtungen, Gerichte, Banken usw. Diese Gruppen schließen sich im
Januar 1972 zur Bewegung 2. Juni zusammen.
2.1. Daten zur Bewegung 2. Juni
Die erste Aktion der
Bewegung am 2. Februar ’72 war eine direkte Reaktion auf den „Bloody Sunday“ im
nordirischen Derry vom 30.01. Bei dem Bombenanschlag auf den britischen
Yachtclub wird der Hausmeister E. Beelitz getötet, als er die Bombe findet und
sie im Schraubstock mit Hammer und Meißel bearbeitet.
Einen Monat später
reagiert der 2. Juni mit einem Bombenanschlag auf das LKA Berlin auf die Tötung
des gesuchten T. Weißbecker am 2. März in Augsburg. In dem
BekennerInnenschreiben beklagt die Guerilla die „Killerfahndung“ der Polizei.
Auch die Erschießung des Berliner Kammergerichtsprädidenten G. v. Drenckmann am
10.11.74 bei einem gescheiterten Entführungsversuch ist eine Reaktion - am Tag
zuvor war der RAF- Gefangene H. Meins nach neunwöchigem Hungerstreik gegen die
schlechten Haftbedingungen gestorben. Das Drenckmann- Kommando wird intern, wie
auch aus der linksradikalen Symphatisantenszene scharf kritisiert.
Die wohl populärste
und auch erfolgreichste Aktion war die Entführung des CDU- Spitzenkandidaten
für die Berliner Abeordnetenhauswahl, Lorenz, wenige Tage vor der Wahl. Er wird
gegen 5 Gefangene aus verschiedenen Stadtguerilla- Gruppen ausgetauscht. Dies
blieb der erste und letzte geglückte Gefangenenaustausch in der 25- jährigen
Geschichte der Stadtguerilla
in der BRD.
Darüberhinaus gehen
zahlreiche Geldbeschaffungsmaßnahmen
auf das Konto der Bewegung 2. Juni. Eine der spektakulärsten war neben
den sog. „Negerkuß- Banküberfällen“(s. 7.2.) die Entführung des Wiener Großindustriellen
Walter Palmers durch aus dem Gefängnis geflohene Frauen des 2. Juni im April
’78. Palmers wurde nach 3 Tagen gegen 4,7 Mio DM Lösegeld unversehrt wieder freigelassen.
Am 2. Juni 1980
erklärte der „antiimperialistische“ Flügel der Bewegung 2. Juni die Auflösung
der Bewegung. Einige Mitglieder schlossen sich der RAF an.
2.2. Daten zur RAF
In der über 25-
jährigen Geschichte hat es viele personelle, wie auch inhaltliche und
strategische Wechsel gegeben. Allgemein wird von 3 Generationen gesprochen,
wobei es durchaus personelle Überschneidungen gegeben hat.[1]
2.2.1. Erste RAF- Generation
Als Geburtsstunde der
RAF gilt die Befreiung von Andreas Baader am 14.05.70, der erst am 4. April
wegen seiner ausstehenden Strafe wegen der Kaufhausbrandstiftung in Berlin
verhaftet wurde. Die Befreiung (siehe dazu auch weiter unten) ist zugleich auch
der Schritt in die Illegalität für Ulrike Meinhof, die die Befreiung in der im
SPIEGEL veröffentlichten Tonbanderklärung „Natürlich kann geschossen werden“
rechtfertigt.
Für das Leben in der
Illegalität baut die RAF 2 Jahre lang ihre Logistik auf. Motorisierung, Geld,
Waffen, Sprengstoff und falsche Papiere werden besorgt, in einem El Fatah- Camp
in Jordanien bekommen die Stadtguerilla- KämpferInnen eine Anleitung für den
bewaffneten Kampf, bevor am 11.05.72 mit einem Bombenanschlag auf ein US-
Hauptquartier die (kurze) Offensive der RAF beginnt. In den folgenden 2 Wochen
gibt es Bombenanschläge auf die Polizeidirektion Augsburg, auf das LKA München,
auf den Bundesrichter Buddenberg, das Springer- Haus in Hamburg, sowie das
Hauptquartier der US- Landstreitkräfte in Heidelberg. Bis zum 05.07.72 werden
im Zuge der Fahndungsaktion „Wasserschlag“ alle mutmaßlichen Mitglieder der 1.
RAF- Generation verhaftet.
2.2.2. Zweite RAF- Generation
Als 2. Generation
werden Gruppen bezeichnet, deren vorrangiges Ziel die Befreiung der im Hochsicherheitstrakt
Stammheim inhaftierten Kader der 1. Generation gewesen ist. So versuchte ein
„Kommando Holger Meins“ am 24.04.75, also kurz nach der erfolgreichen Lorenz- Entführung
mit der Besetzung der deutschen Botschaft in Stockholm 26 politische Gefangene
, darunter die gesamte Führungsebene der RAF, freizupressen. Auch als das
Kommando Botschaftsangehörige kaltblütig erschießt, bleibt der Staat hart und
geht nicht auf die Forderungen ein. Die TäterInnen werden festgenommen, als die
mitgebrachten Sprengladungen unbeabsichtigt explodieren.
Nach diesem Fehlschlag
bildet sich eine neue Gruppe um Roland Mayer und den Rechtsanwalt Siegfried
Haag, deren Führung nach der Festnahme der beiden die gerade aus der Haft
entlassene Brigitte Mohnhaupt übernimmt. Diese Gruppe, die über 20 Illegale
stark ist, beginnt mit einer neuen Offensive, deren Ziel es ist, den Staat nach
mehreren empfindlichen Schlägen mit einer Entführung zu einem Austausch zu
bewegen.Am 07.05.77 werden Generalbundesanwalt Buback und 2 Begleiter
erschossen. Am 30.07. wird der Sprecher der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, bei
einem gescheiterten Entführungsversuch erschossen. Am 25.08. mißlingt ein
geplanter Raketenwerfer- Anschlag auf die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Am
05.09. schließlich entführt das „Kommando Siegfried Hausner“ den
Arbeitgeberpräsidenten Hanns- Martin Schleyer, erschießt dabei 4 Begleiter und
fordert die Freilassung von 11 inhaftierten GenossInnen. Dieser Forderung
schließt sich ein palästinensisches Kommando an, daß am 13.10. Mallorca-
UrlauberInnen in der Lufthansa- Maschine „Landshut“ nach Mogadischu entführt.
Als die „Landshut“ in der Nacht zum 18.10. von der GSG 9 gestürmt wird und am
Morgen Baader, Ennslin und Raspe tot in ihren Zellen in Stammheim aufgefunden
werden, tötet das RAF- Kommando Schleyer.
Am 25.06.79 mißlingt
ein Bombenanschlag auf den NATO- Oberbefehlshaber General Haig ebenso, wie ein
Raketenanschlag auf den US- General Kroesen am 15.09.81.
Nach ca. 10 Jahren
taucht im Mai ’82 mit „Guerilla, Widerstand und antiimperialistische Front“ wieder
ein neues Grundsatzpapier der RAF auf.
2.2.3. Dritte RAF- Generation
Nach der Zerschlagung
der Kommandoebene der RAF durch Verhaftung, bzw. durch die Übersiedlung in die
DDR, verübte seit 1984 eine 3. Generation Anschläge gegen NATO und US-
Streitkräfte, aber auch gegen Repräsentanten aus Staat und Kapital. Auf diese
unvermittelbaren Morde soll in dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden.
Wohl aber auf die Erklärung der RAF vom 10.04.92, die Eskalation zurückzunehmen
und zunächst keine Angriffe mehr auf Repräsentanten aus Wirtschaft und Staat zu
unternehmen, da sie eine politische Diskussion führen wolle.
Am 27.06.93 bekommt
das RAF- Phantom dann endlich wieder ein Gesicht. Bei dem Polizeieinsatz in Bad
Kleinen wird ein GSG 9- Beamter getötet, der mutmaßliche RAF’ler Wolfgang Grams
kommt unter ungeklärten Umständen ums Leben. Birgit Hogefeld kann festgenommen
werden und wird im November ’96 zu lebenslanger Haft verurteilt; der V- Mann
Klaus Steinmetz wird enttarnt. Dieses Polizeidesaster hat Folgen: Generalbundesanwalt
v. Stahl wird entlassen, Bundesinnenminister Seiters tritt zurück.
.
3. Begriffsannäherungen
In diesem Abschnitt
soll zunächst ein kleiner Überblick über Arbeiten zum Thema „Gewalt“ gegeben
werden, bevor ich einen geschichtlichen Abriß zur Guerilla- Kriegsführung
vorstelle und diesen von dem Begriff „Terrorismus“ abzugrenzen versuche.
3.1. Gewalt
W. Becker
stellt die juristische Definition des Gewaltbegriffs in den Vordergrund:
„Gewalt sei die unter Anwendung körperlicher Kräfte geschehene Einwirkung auf
einen anderen zur Beseitigung eines tatsächlich geleisteten oder zu erwartenden
Widerstandes. Der Wille des Genötigten soll in eine bestimmte Richtung gelenkt
werden.“[2]
Selbst unter lediglich juristischen Gesichtspunkten ist diese Definition
unbefriedigend, fiele doch z. B. Mord durch, weil der Wille des Genötigten offensichtlich
unwichtig ist. Auch die Ausdehnung des Gewaltbegriffs auf seelische
Einwirkungen und die zaghafte
Erkenntnis, daß Gewalt auch von Staatssystemen ausgehen könne (allerdings nur
von Diktaturen; für Demokratien schließt Becker die Anwendung von Staatsgewalt
kategorisch aus) bringt keine erhellende Annäherung an den Gewaltbegriff.
Narr dagegen ergänzt
den gängigen juristischen Gewaltbegriff der überwiegend physischen Agression ,
den er „nicht- institutionalisierte Gewalt“ nennt, um den Begriff der
„strukturellen Gewalt“[3],
der Gewalt als Teil des Herrschaftsprozesses definiert.[4]
Dieser Ansatz soll in groben Zügen nachgezeichnet werden:
In Anlehnung an Max
Weber stellt Narr das sog. Gewaltmonopol,
das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit, als konstituierendes
Kriterium für den modernen Staat heraus. Der Staat als Monopolinhaber definiert
selbst, inwiefern der Einsatz physischer Gewaltsamkeit zur Bewahrung von
Frieden und Ordnung legitimiert ist. Da die Wirtschaftsordnung in der BRD (es
wird angenommen, daß der Zusammenhang für alle westlichen Industrienationen
ähnlich ist) eine kapitalistische ist, spitzt Narr zu: „(...) die
Stabilisierung der privat- strukturierten gesellschaftlichen Ungleichheiten und
ihrer Dynamik werden zum Hauptmotiv des Aufbaus des Rechtsstaates und der
Polizei als einer spezialisierten Zwangsordnungs- Verwaltung zum Schutze industrieller
Produktion.“[5]
Da die der
kapitalistischen Produktion innewohnende Erzeugung von Ungleichheit (z. B. das
Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital) sich bei einer Krise zu einer
Herrschaftskrise an sich ausweiten könnte, wurde als zweiter Stützpfeiler des
Staates ein sozialpolitisches Instrumentarium errichtet ( Bismarck). Somit ist
die Ungleichheit Ordnung geworden und Gruppen, die z. B. die Eigentumsverteilung
durch Anwendung nicht- institutionalisierter Gewalt in Frage stellen, gelten
als Sicherheitsrisiko, gegen die mit den Mitteln des Gewaltmonopols vorgegangen
werden kann.
Brückner geht noch
einen Schritt weiter, wenn er aus dem generalpräventiven Charakter, den eine
Strafe habe und der Moral in der Bevölkerung erzeuge, ableitet, daß der Staat
ergo ein Interesse an GesetzesbrecherInnen haben müsse und deshalb soziale
Mechanismen entwickele, die Kriminalität erzeugen.[6]
Auch Deutsch sieht den
Sinn von struktureller Gewalt in der Verhaltenskontrolle. Weil sie aber abhängig
bleibt von den Fügungsgewohnheiten der Massen, „ist diese Art struktureller
Gewalt verwundbar, wenn immer sich Massengewohnheiten des Verhaltens ändern.“[7]
Auch F. Neumann
unterscheidet zwischen direkter, personaler Gewalt und struktureller Gewalt,
setzt letztere aber mit sozialer Ungerechtigkeit gleich und fordert die
Abgrenzung dieser von der demokratisch legitimierten Staatsgewalt.[8]
Als nächstes ist es
wichtig, die Begriffe „Terrorismus“ und „Guerilla“, die oft synonym oder auch
undefiniert quer durcheinander benutzt werden, gegeneinander abzugrenzen. D.
Fromkin bringt den Hauptunterschied auf den Punkt: „Lawrence, der Guerilla-
Führer[9],
griff eine Bahnlinie an, weil er sie zerstören wollte, wohingegen arabische
Terroristen eine Fluglinie angreifen, obwohl sie sie nicht zerstören wollen.“[10],
denn, so führt er aus, „Terrorismus ist Gewalt mit der Absicht, Angst zu
erzeugen; jedoch will er Furcht auslösen, damit diese Furcht wiederum jemand
anderen (...) dazu bringt, in irgendeiner ganz unterschiedlichen Form darauf zu
reagieren. Auf dem Umweg über diese Reaktion erreicht der Terrorist sein Ziel.“[11]
3.2. Guerilla
Die Guerilla-
Kriegsführung, früher als Teil konventioneller Kriege nur eine taktische Variante der Kriegsführung, löste nach dem 2. Weltkrieg
den „heißen Krieg“ als Form der gewaltsamen Auseinandersetzung ab. Gründe
hierfür waren zum einen das atomare Patt
der Supermächte USA und UdSSR, wie auch die klar abgesteckten und
offiziell respektierten Einflußzonen der beiden, die keinen Platz für offene
Konflikte ließen (erst seit dem Zerfall der Sowjetunion steigt die Zahl der konventionellen
Kriege wieder sprunghaft an). Besonders seit dem erfolgreichen Guerillakrieg
Mao Tse Tungs in China (1927- 1949) nahmen viele Gruppen unter meist deutlicher
Bezugnahme auf die Schriften Maos den bewaffneten Kampf auf (z. B. in
Indochina, Kuba, Vietnam). Mao teilt einen Guerillakonflikt in 3 Phasen ein:[12]
1. Strategische Defensive:
Der Staat reagiert auf die Entstehung der Guerilla, beim taktischen
Rückzug wahrt die Guerilla die
Initiative.
2. Phase des Gleichgewichts:
Abnutzungserscheinungen beim Gegner; Guerilla gewinnt an
Zahl, Waffen und Erfahrung.
3. Strategische Offensive: regulärer Krieg
gegen zermürbten Feind
Maos entscheidender
Schachzug war, die Staatsgewalt, die in den Städten konzentriert und auf dem
Land nur symbolisch vertreten war, von ihrer Produktionsbasis, der
Landwirtschaft, abzuschneiden, indem er die ländliche Bevölkerung mit Hilfe
seines politisch- organisatorischen Überbaus, der KPCh, z. B. durch
Landreformen für sich einnahm. Unablässige Bedingung für Mao war die Unterstützung
der Bevölkerung, in der sich die Guerilla „wie ein Fisch im Wasser“ bewegen
könne. Deshalb dürfe eine Guerilla-
Aktion niemals gegen das Volk gerichtet sein. Das kubanische Beispiel
bewies dagegen, daß revolutionäres Bewußtsein in der Bevölkerung nicht
unbedingt Vorraussetzung ist, weil der aufständische Brennpunkt dieses auch im
Verlauf des Konfliktes schaffen kann.[13]
Schwieriger ist es,
die erfolgreichen Landguerilla- Konzepte auf die Gegebenheiten von Städten,
womöglich in einem entwickelten Industriestaat wie der BRD, zuzuschneiden.
Hierbei ergeben sich v. a. folgende Probleme:
1. Die
Produktionsbasis des Industriestaates ist die Großstadt. Die Staatsgewalt kann
somit nicht nach demselben Prinzip von der Basis abgeschnitten werden.
2. Die
Ausübung der Kontrolle über die Produktionsbasis erfolgt in den Städten an Ort
und Stelle.[14]
Insgesamt müßten die
auftretenden Differenzen bei der Übertragung einer erfolgreichen Strategie auf
andere Verhältnisse befriedigend gelöst werden. Inwieweit das der RAF mit
ihrem Konzept Stadtguerilla gelungen
ist, soll später noch geklärt werden.
Halten wir also
zunächst fest, daß es sich bei der Guerilla um einen militärischen Koflikt um politische
Ziele handelt (mit den Mitteln des Kleinkrieges). Dabei ist das Erreichen des
militärischen Ziels hauptsächlich.
3.3. Terrorismus
Bei einer Definition
stehen wir vor dem Dilemma, daß seit über 20 Jahren Menschen für „terroristische“
Straftaten verurteilt werden, obwohl es in keinem Gesetz eine juristische
Legaldefinition dieses Begriffs gibt. Aufgenommen wurde der Begriff am 18.08.76
als §129 a des StGB mit dem Tatbestand der „Bildung terroristischer
Vereinigungen“, deren Ziel es sei, „bestimmte schwere Straftaten zu begehen“[15],
wobei die politische, religiöse o.ä. Motivation unerwähnt bleibt und somit
keine Abgrenzungsmöglichkeit zur Allgemeinkriminalität bietet.
Skurillerweise wird
auch in Verfassungsschutzberichten schon vor 1976, als es den Straftatbestand
also noch gar nicht gab, von „terroristischen Aktivitäten“ gesprochen-
natürlich, ohne den Begriff zu definieren.[16]
Wenn man Terror auf
semantischer Ebene zunächst als „systematische und zugleich willkürliche Androhung
oder Anwendung von Gewalt, um Angst zu erzeugen“ bezeichnet[17],
Terror also per Definition undifferenziert ist, dann sind Guerilla- Aktionen
nicht terroristisch, da diese, wie oben beschrieben, in Hinblick auf ein
bestimmtes Ergebnis gezielt durchgeführt werden; „der Staat dagegen kann Terror
nur überwiegend undifferenziert anwenden, weil er den Guerilla durch Druck auf
seine vermutete Umgebung zunächst isolieren muß(...)“[18]
Zugespitzt hieße das,
daß politische Attentate keine terroristischen Aktionen sind, da sie gezielt eingesetzt
werden.[19]Es
muß aber ergänzt werden, daß viele Attentate oder Entführungen, obwohl die
Opfer gezielt ausgesucht werden, nur symbolischen Wert haben, da sich in den
seltensten Fällen ein unmittelbarer militärischer oder politischer Erfolg
einstellt. Wenn es den Tätern also nur
um die Reaktion der Öffentlichkeit auf die Tat , um den Propagandaeffekt geht,
liege ein terroristischer Akt vor.[20]
Zusammenfassung: Es
ist zu unterscheiden zwischen zwei Formen von Gewalt: zum einen der systemimmanenten,
strukturellen Gewalt, die von den
Betroffenen auch als soziale Ungerechtigkeit empfunden werden kann; zum anderen
der offenen Gewalt, die sowohl vom
Staat (in Gestalt seiner Vollstreckungsbeamten), als auch von seinen
GegnerInnen angewandt wird.
Der Abschnitt zur
Guerilla- Kriegsführung dient in erster Linie dem Verständnis der Konzeption
des bewaffneten Kampfes in der BRD, die unter deutlicher Bezugnahme auf die
historischen Vorbilder erstellt wurde. Die Anmerkungen zum Terrorismus sollen
den undifferenzierten Sprachgebrauch der Medien und der PolitikerInnen
offenlegen; die Qualifizierung im Einzelfall, ob Guerilla- Aktion oder
Terrorakt, ist nur in seltenen Fällen so eindeutig zu treffen, denn meistens
enthalten bewaffnete Aktionen Komponenten von beidem. Mit den Anmerkungen
möchte ich rechtfertigen, daß ich den Ausdruck „Terrorismus“ in dieser Arbeit
nur in Anführungsstrichen schreiben werde, um die pauschale Verurteilung von
bewaffneten Aktionen in der öffentlichen Meinung aufzuzeigen. Wenn ich im folgenden
also von Guerilla(- Aktionen) schreibe, dann
charakterisiere ich sie damit nicht im Sinne der oben aufgestellten
Definition als reine Guerilla- Aktion, sondern meine, daß sie das Hauptkriterium,
nicht undifferenziert gegen das Volk gerichtet zu sein, erfüllt.
4.
Theoretische Grundlagen der RAF
Es sollen jetzt die
Diskussionsprozesse dargestellt werden, die bei der RAF und der Bewegung 2.
Juni zur Gewaltanwendung gegen exponierte Stellen des ihnen so verhaßten
Systems führten. Im Gegensatz zu der eher proletarischen Bewegung 2. Juni hat
die RAF im Laufe ihrer Geschichte öfter versucht, ihre Politik in umfangreicheren
Strategiepapieren zu erläutern und zu rechtfertigen. Dabei sind die Schriften
der ersten Generation (zur Einteilung der sog. Generationen vgl. Peters, B.
a.a.O) bis 1992 zumindest in den Grundüberlegungen Basis der RAF- Politik. Im folgenden sollen die
Grundgedanken der einzelnen Schriften nachgezeichnet und bewertet werden. Verzichtet werden muß
leider auf die im Juni 1971 von Horst Mahler
verfaßte Schrift „Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa“, die unter
dem Tarnnamen „Die neue Straßenverkehrsordnung“ verteilt wurde. Trotz
intensiver Recherche war diese Schrift nicht zu beschaffen. Nach Mahlers
Ausschluß im Juni 1974 distanzierte sich die RAF auch von ihr. Bei den
Anmerkungen zu den Strategiepapieren wird nicht nur auf Sekundärliteratur zur
RAF, sondern auch auf den Diskusionsprozeß innerhalb der Gruppe, der sich in
Prozeßerklärungen, aber auch in Briefen wiederspiegelt, eingegangen. Eine
nähere Untersuchung der Frage, inwieweit sich das Verhältnis der beiden Gruppen
zur Gewalt an dem Kontakt zu den Befreiungsbewegungen der 3. Welt- in Theorie
und Praxis- unterscheiden läßt, wird nur bei palästinensischen Gruppen eine
Rolle spielen.
4.1. „Die Rote Armee aufbauen“ (6/70)[21]/
„Natürlich kann geschossen werden“(7/70)[22]
Nach der Befreiung
Andreas Baaders während eines Ausgangs in das Institut für Soziale Fragen am 14.
Mai 1970 gelangen zunächst zwei Erklärungen der RAF, wie sie sich ab April ’71
nennt, an die Öffentlichkeit. Zunächst ein Brief an die Berliner
Untergrundzeitschrift „883“ in dem knapp die Ziele dargelegt und die Bevölkerungsgruppen
genannt werden, an die sich die Gruppe wenden will. Das Ziel ist schon mit der
Überschrift(„Die Rote Armee aufbauen“) vorgegeben: der Versuch, die Klassen-
Konflikte auf die Spitze zu treiben, indem eine bewaffnete Gegenmacht zum
staatlichen Repressionsapparat aufgebaut wird. Die Notwendigkeit dafür leitet
die Gruppe ab aus der gescheiterten StudentInnenbewegung, deren
ProtagonistInnen sich auf den „Marsch durch die Institutionen“ gemacht haben,
aus dem Sektierertum der zahlreichen K- Gruppen, der Erkenntnis, daß die beste
Theorie ohne revolutionäre Praxis nutzlos ist.
Adressaten für die
revolutionäre Politik sind daher auch nicht in erster Linie die „linken
Schleimscheißer“, sondern das Proletariat, das wegen der vielen negativen
Erfahrungen mit dem System und der daraus resultierenden Unzufriedenheit
potentiell revolutionär sei.
Die VerfasserInnen
versuchen, ihrem Anliegen durch vulgärsprachliche Ausdrücke eine besondere
Dringlichkeit zu geben, wollen sprachlich suggerieren, daß die Verhältnisse
schon unerträglich geworden seien. Das ist wichtig, weil die Frage, ob und wann
der bewaffnete Kampf aufgenommen werden solle, ein hart umkämpfter Streitpunkt
in der Linken war.
„Natürlich kann
geschossen werden“ ist ein Ausschnitt aus einer Tonbandaufnahme, in der Ulrike
Meinhof der linken Journalistin Michele Ray die Zielsetzungen der Gruppe
erläutert. Meinhof weist nochmal auf das Dilemma hin, daß bürgerliche Intellektuelle
oftmals die Notwendigkeit einer bewaffneten Revolution theoretisch erkennen,
aber aufgrund ihrer Klassenlage keinen subjektiven Grund haben, diesen Schritt
zu machen. Deshalb wende sich die RAF an diejenigen Teile des Proletariats,
„die nicht nur in der Lage sind, die politischen Notwendigkeiten zu erkennen,
sondern auch ihrer Klassenlage nach in der Lage sind, daraus Konsequenzen zu
ziehen und zu Handlungen zu kommen“.[23]
Die Idee, vor der Bewaffnung zunächst politisches Bewußtsein zu schaffen und
das Proletariat zu organisieren, tut sie als reinen Reformismus ab, denn es
müsse von Anfang an die Möglichkeit geben, bei eskalierenden
Auseinandersetzungen zu bestehen.
Neu ist die
Konkretisierung der Gewaltfrage am Umgang mit Polizisten. Von der rigiden
Haltung, „Bullen“ seien Schweine, mit denen man nicht rede, sondern auf die zu
schießen sei, distanziert sich die RAF aber in ihrem ersten umfassenden
Papier „Konzept Stadtguerilla“.
Für eine kritische
Auseinandersetzung sind diese Texte zu kurz, ist die Argumentation zu fragmentarisch.
Das Konzept der „sozialen Revolutionierung von unten“[24]
gibt die RAF später zugunsten ihres globalen Antiimperialismus auf. Über die
Dokumentation im SPIEGEL sagt die RAF zudem später, die Auszüge seien aus dem
Zusammenhang privatistischer Gespräche gerissen.
4.2. „Das Konzept Stadtguerilla“ (April 1971)[25]
Mit dem „Konzept
Stadtguerilla“ will die RAF einen klaren Trennungsstrich zwischen sich und dem
Feind ziehen, wie es ein vorangestelltes Mao- Zitat aussagt. Basis für diese
Überlegungen ist die Erkenntnis, daß das Gesellschaftssystem mit den Mitteln
der parlamentarischen Demokratie höchstens zu reformieren, nicht aber
abzuschaffen sei. Der bewaffnete Kampf ist der Trennungsstrich, weil ein System
natürlich keine legalen Mittel zur eigenen Abschaffung bereitstellt.
Ihre Wurzeln sieht die
RAF in der StudentInnenbewegung, die erstmals in der BRD Zusammenhänge zwischen
der imperialistischen Politik der USA und den Inhalten der bundesdeutschen
Demokratie, die die RAF als „präfaschistisch“[26],
(später auch als offen faschistisch) bezeichnet, aufgezeigt habe und deren
Verdienst es sei, die Anwendung von Gegengewalt propagiert zu haben. Mit dem
vorgelegten Konzept glaubt die RAF, eine adäquatere, effektivere Form der
Gewaltanwendung organisieren zu können. Die Rechtfertigung dieser Gewaltanwendung
erfolgt auf zwei Ebenen: Zum einen sei es gerechtfertigt, Gegengewalt gegen ein
repressives System auszuüben. Beispiele für Staatsgewalt gegen Linke seien das
Vorgehen gegen demonstrierende StudentInnen (B. Ohnesorg), wie auch der
ungeheure Fahndungsaufwand gegen die RAF, der die Strafverfolgung als politisch
entlarve. Zum anderen sei die BRD durch ihre Außenpolitik an der Ausbeutung der
Dritten Welt beteiligt. Brandts Ostpolitik diene beispielsweise lediglich dem
Ausgleich mit der UdSSR, der dem US- Imperialismus freie Hand für seine
Agressionskriege verschaffe. Gegen die Globalstrategie des Imperialismus müsse
also auch international gekämpft werden, um den Feind durch Kämpfe an vielen
Fronten aufzureiben[27]
Die praktische
Organisation des bewaffneten Kampfes basiert auf Marighelas „Minihandbuch der Stadtguerilla“ und geht davon aus, daß
es nicht zu einem spontanen Massenaufstand
gegen die Regierung kommen werde, sondern daß eine kleine sozialistische
Avantgarde revolutionär interveniert und durch die Praxis politisches
Bewußtsein bei den Massen erzeugt, die sich dann dem antiimperialistischen
Kampf anschließen (sog. Focustheorie). So erklärt sich auch die Namensgebung
der RAF, die die Avantgarde als Teil eines Ganzen ausweist, einer Roten Armee,
die aufzubauen ist und die den offenen Kampf (3. Phase des Guerilla- Kampfes
bei Mao, s.o.) führen sollte.
4.3. „Stadtguerilla und Klassenkampf- Dem Volk dienen“
(April 1972)[28]
Das zweite
Strategiepapier schließt inhaltlich an das erste an, stellt aber besonders die
Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft heraus. Nach einer durchaus
faktenreichen Gesellschaftsanalyse wenden sich die VerfasserInnen mit der
Forderung nach Solidarität an die legale Linke und die ArbeiterInnenschaft. Sie
versuchen damit die Kluft zu schließen, die der Staat mit der verschärften Repression
gegen die illegale RAF einerseits und reformistischen Zugeständnissen an die
ArbeiterInnen (Mitbestmmung o.ä.) andererseits , zu reißen versuche.
Während die erste
Schrift eher den außenpolitischen Bereich (Imperialismus) thematisierte, beschäftigt
sich die RAF in ihrer zweiten Schrift schwerpunktmäßig mit dem Einfluß des
Kapitals auf die deutsche Politik.
4.4. „Die Aktion des Schwarzen September in München- Zur
Strategie des antiimpe-
rialistischen Kampfes“ (November 1972) [29]
Die Schrift bewertet
die Geiselnahme des Schwarzen September[30], eine terroristische Aktion im Sinne
der obigen Definition, als beispielhaft für die westdeutsche Linke. Sie sei
antiimperialistisch, weil der Krieg von der arabischen Peripherie in das Zentrum
des Imperialismus getragen worden sei, wobei sich „Imperialismus“ nicht mehr
auf militärischer Ebene (Vietnam), sondern eher auf wirtschaftlicher Ebene in
Form von Investitionstätigkeit abspiele, die eng an die Erfüllung der
Interessen der Metropolen geknüpft seien(Gewinntransfer, niedrige Löhne etc.).
Von diesen gezielten Investitionen habe die Masse der Bevölkerung in der 3. Welt nichts, so daß keine
Kaufkraft entstehen könne und das Entwicklungsland langfristig abhängig von der
imperialistischen Metropole bleibe. Ein Teil des abgeschöpften Gewinns werde an
das Proletariat in den Industrienationen verteilt, womit die Solidarisierung
mit dem Proletariat der 3. Welt verhindert werde (Anlehnung an Lenins Arbeiteraristokratiethese)[31].
Scharfe Kritik übt die RAF in diesem Zusammenhang an der
„opportunistischen Linken“ die nicht
anerkenne, daß im Rahmen der internationalen Befreiungsbewegungen gekämpft
werden müsse und daß der Kampf zur Befriedigung eigener Bedürfnisse deshalb
konterrevolutionär sei.
Obwohl die
Schrift eher durch Abstraktionen und
unsaubere Definitionen (Gleichsetzung von Israels Politik mit dem NS- Faschismus,
keine klare Trennung der Begriffe Faschismus/ Imperialismus) und polemische, unsachliche
Attacken („Negt- Das Schwein“) auffällt als durch überzeugende Argumentation,
bildet die Schrift die Grundlage der Strategie der 2. RAF-Generation, die mit
ähnlichem Konzept versuchte, ihre Kader aus der Haft freizupressen.
4.5. Anmerkungen zu den Schriften der 1. Generation
Zunächst muß auf der
formalen Ebene festgestellt werden, daß es der RAF nicht gelungen ist, die oben
aufgezeigten Widersprüche bei der Umsetzung eines Stadtguerilla- Konzeptes
aufzulösen (s. 3.2.). Insbesondere bleibt das Problem, die Staatsgewalt nicht
von ihrer Produktionsbasis isolieren zu können, ungelöst.
Schwerer noch wiegt
die Tatsache, daß die RAF ihre eigentlichen Ziele nicht näher benennen , geschweige
denn konzeptionell darlegen kann. Auch die Beantwortung der Frage, wie
massenhaft revolutionäres Bewußtsein angesichts der durch durch das System
bedingten Charaktermasken geschaffen werden soll, wo doch die Linke
weitesgehend „opportunistisch“ sei und das Proletariat im Industriestaat als
„Arbeiteraristokratie“ bezeichnet wird.
4.5.1. Imperialismus- Begriff
Zur Lösung dieses
Widerspruchs soll nun kurz der Wandel des Imperialismusbegriffs der RAF etwas
näher unter die Lupe genommen werden. Spätestens mit der letzten Schrift
wandelt sich der antiimperialistische Kampf zu einem abstrakten, globalen
Begriff; es ist ein Kampf „ohne Ort und Zeit“ , wie Brückner zitiert(s.178)[32],
denn in dem Moment, in dem man Bezug auf konkrete nationale Probleme nehme,
stelle man sich auf den Boden der total entfremdeten Gesellschaft.Weil die RAF
in dieser Gesellschaft keinen revolutionären Ansatz finden könne, werde die Aktion zum Konstituierungsprozeß
eines revolutionären Massenbewußtseins [33](Bomben
sollen in das Bewußtsein der Massen geworfen werden!). Das ist es, was die RAF
als Primat der Praxis bezeichnet. Da sie die sozialen Kämpfe in der BRD eben
wegen ihres
nationalen Charakters
als nicht antiimperialistisch und damit opportunistisch kritisiert und das
revolutionäre Subjekt ausschließlich in den Befreiungsbewegungen des Trikonts
sieht[34],
bleibt ihre „exterritoriale“Politik isoliert von der Gesellschaft. Diesem
Dilemma begegnet Meinhof, indem sie den transnationalen Organisationen des
Kapitals den proletarischen Internationalismus gegenüberstellt.[35]Es
ist der Versuch, das Fehlen einer Massenbasis im eigenen Land zu kaschieren,
denn von einem einheitlichen „Weltproletariat“ kann bei den jeweils
unterschiedlichen Bedingungen ja kaum die Rede sein.
Holger Meins stellt die weltgeschichtliche
Entwicklung als Erfüllung der Phasen des Guerillakrieges nach Mao (s.o.) dar.[36]
Die Entwicklung der letzten Jahrhunderte sei als „strategische Offensive des
Kapitals“ (1. Phase) zu bewerten, die ihren Höhepunkt im NS- Faschismus gehabt
habe; das Proletariat habe aber durch zwischenzeitliche Offensiven (Pariser
Kommune, Oktoberrevolution etc.) die Initiative behalten und sei durch Maos
Sieg im chinesischen Bürgerkrieg in die Phase des „Strategischen
Gleichgewichts“ eingetreten. Dieses Gleichgewicht habe sich deutlich im
Vietnam- Krieg gezeigt, in dem die Befreiungsbewegungen aber noch zu schwach
zum endgültigen Sieg gewesen seien. Meins zeichnet das Bild von flächendeckend
siegreichen Befreiungsbewegungen und Belagerung der letzten imperialistischen
Brückenköpfe. Er übersieht dabei die Siege der „Konterrevolution“, z. B. in
Ägypten, Somalia etc., nimmt nicht zur Kenntnis, daß es sich teilweise um rein
nationale Befreiungskämpfe handelt, die sich nicht als Teil einer
sozialistischen Weltrevolution verstehen und ignoriert, daß es im Rahmen der
friedlichen Koexistenz zwischen den beiden Militärblöcken mit den KSZE-
Verhandlungen zu einer faktischen Festschreibung des Status Quo kam.
4.5.2. Faschismus- Begriff
Auch in der RAF- These
von den kompett entfremdeten Lebenszusammenhängen[37],
aus der die Notwendigkeit für den bewaffneten Kampf abgeleitet wird, steckt ein
Denkfehler, denn natürlich läßt die BRD noch Spielraum für Protestbewegungen.
Brückner führt das Beispiel des Bildungssystems an, das eben nicht nur „Gefängnis“,
sondern auch die Bedingungen für den Ausbruch aus dem System schaffe, wofür
nicht nur die StudentInnenbewegung, sondern letztlich auch die RAF selbst Beispiel
ist.[38]
Wenn das entfremdende System aber noch Spielraum für Opposition lasse, dann
müsse die Chance für eine Revolution, die eine wirkliche gesellschaftliche Tat
ist, geprüft werden. Fetcher führt an, daß die Geschichte der internationalen
ArbeiterInnenbewegung gelehrt habe, daß Terrorakte eher hinderlich bei der
Durchsetzung der Ziele der ArbeiterInenklasse seien.[39]
Horst Mahler benennt
nach seiner Abkehr von der RAF einen „moralischen Rigorismus“[40]
als Motivation für den bewaffneten Kampf. Er bezeichnet so die Verpflichtung
für die junge Generation zum Widerstand, wenn eine Entwicklung wie die, die zur
Nazi- Herrschaft führte, sichtbar würde. Die Haltung der BRD- Regierung zum
Vietnam- Krieg sei als so eine Entwicklung angesehen worden. Dazu weist Fetcher
auf das Dilemma hin, daß der Faschismus bei der RAF zur „konturlosen Floskel“[41]
verkommen sei. Auch J. Bopp macht den inflationären Gebrauch des Faschismus-
Begriffs, der seine Wurzel ebenfalls in der StudentInnenbewegung habe, verantwortlich
für den bewaffneten Kampf der RAF, der so als Ausdruck „antifaschistischen
Heroentums“ fehlverstanden werden konnte.[42]
Die sozialliberale Koalition sei keineswegs faschistisch und der Versuch, den
Rechtsstaat dazu zu zwingen, polizeistaatliche Mittel anzuwenden, sei
verantwortungslos. Solche Handlungsweisen bezeichnet Fetcher mit Max Webers
Begriff der „Gesinnungsethik“, die von der für politisch Handelnde geltenden
Verantwortungsethik unterschieden werden müsse.[43]
Der Gesinnungsethiker gehe davon aus, daß es bei politischen Handlungen nur auf
die gute Absicht, die reine Gesinnung ankäme, daß also der Zweck die Mittel
heilige- Meins bekennt sich in dem oben bereits angesprochenen Brief dazu, daß
für den Revolutionär nur die „Prinzipien der revolutionären Volksmacht“[44]
gelten- der Verantwortungsethiker dagegen wäge vor einer Entscheidung
gegeneinander ab. Roth stellt dazu fest, daß die Politik der RAF mit dem
Wechsel des Imperialismus- Begriffs keiner externen moralischen Kontrolle mehr
unterworfen sei (s. dazu auch 10.1.), daß Selbstkritik und Reflexion über die
Grenzen emanzipatorischer Gewalt
ausgeschaltet seien. [45]
Er stellt sich
allerdings hinter die Faschismus- Definition der RAF, wenn er meint, wir würden
in einer spätnazistischen Gesellschaft mit „pseudoparlamentarischem
Überbau“leben, „in der das sozialpolitische Zerbrechen von Persönlichkeit auf
eine Art betrieben wird, wie sie haargenau den nazistischen Planern einer
‘europäischen Leistungsgesellschaft’ vorschwebte“.[46]
4.6. „Guerilla, Widerstand und antiimperialistische
Front“ (Mai ’82)[47]
Fast 10 Jahre dauerte
es, bis von der RAF wieder Grundsätzliches zu hören war. Da es sich bei dem
sog. Mai- Papier m.E. allerdings sprachlich um ein wirres Konstrukt und
inhaltlich um totale Fehleinschätzung
der politischen Lage handelt, soll hier nur kurz der Grundgedanke vorgestellt
werden.
Die RAF sieht die
politische Weltlage in einem äußerst labilen Gleichgewicht zwischen Nord- Süd,
Ost- West, sowie dem Verhältnis von Staat zu Gesellschaft, so daß das
kapitalistische System durch eine einzelne Niederlage in seinem Herrschaftsbereich
in eine entscheidende Krise geraten könne. Diese Passage scheint wörtlich aus
dem Auflösungspapier der Bewegung 2. Juni (s. 5.5.) übernommen zu sein, in dem
es heißt: „Die USA und ihre Komplizen wissen, daß ihre nächste strategische
Niederlage in irgendeiner Region der Welt sie auf das Gleis der endgültigen
Niederlage bringt.“[48]
Zum einen halte ich die Feststellung eines „labilen Gleichgewichts“ aus oben
bereits erwähnten Gründen für falsch, zum anderen bietet die innenpolitische
Lage keinen Spielraum für die Annahme, daß die „entscheidende Niederlage“
ausgerechnet in der BRD erfolgen könnte.
In dieser Situation
will die RAF eine „antiimperialistische Front“ mit militantem und politischem Widerstand
unter ihrer ideologischen Führung bilden, wobei die Guerilla für militärische
Anschläge, andere Personen (wobei die RAF wohl in erster Linie auf Autonome
hofft) für militante Aktionen und SymphatisantInnen für deren politische
Vermittlung zuständig wären.
Das Papier erfährt nur
wenig positive Resonanz, insbesondere wegen des weiterhin aufrechterhaltenen Avantgardeanspruch
der Guerilla; zu den prominentesten Kritikern gehört 10 weitere Jahre später
die 3. RAF- Generation in ihrer Gewaltverzichtserklärung.
4.7. An alle, die auf der Suche nach Wegen sind, wie
menschenwürdiges Leben hier und weltweit an ganz konkreten Fragen organisiert
und durchgesetzt werden kann (4/92)[49]
Die RAF übt in diesem
Text harte Selbstkritik und gesteht das Scheitern des bewaffneten Kampfes, in
der Form, in der er geführt wurde, ein. Sie sieht ein, daß sie die Aktionen
politisch nicht stärker, sondern schwächer gemacht haben und daß nun zunächst
eine politische Diskussion in der Linken zur Formierung einer Gegenmacht von
unten, die durch den Avantgardeanspruch der Guerilla behindert wurde, geführt
werden müsse. Die RAF kündigt an, die Eskalation zurückzunehmen, indem keine
gezielt tödlichen Aktionen gegen die Eliten des Staates mehr durchgeführt
werden.[50]
Damit wird auf eine Initiative des damaligen Justizministers Kinkel reagiert,
der angekündigt hatte, haftunfähige und lange inhaftierte RAF- Gefangene
freizulassen. Es wird aber auch deutlich gemacht, daß die Situation wieder
eskalieren werde, wenn in relevanten politischen Fragen keine Fortschritte
erzielt oder diese durch die Haltung der Regierung torpediert werden. Vorrangig
werden z. B. die Gefangenenfrage oder der staatliche Umgang mit
AntifaschistInnen oder der Repressionsproblematik genannt.
Bei der bis heute
letzten RAF- Aktion, der Sprengung der gerade fertiggestellten JVA Weiterstadt
im März ’93 hat sich die RAF an ihre Gewaltverzichtserklärung gegen Menschen
gehalten. Das Wachpersonal wurde überwältigt und in Sicherheit gebracht, das Gelände
weiträumig durch Warnschilder abgesichert. Zugleich wurde hiermit die
Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
Damit reagiert die RAF
(viel zu spät!) auf die auch von der Linken vorgebrachte Kritik, man könne ein
System nicht durch die Tötung von Menschen vermenschlichen. Fetcher kritisiert
die RAF- Aktionen gegen Funktionsträger des Staates als Fehlverständnis des
Marxismus.[51] Marx
beschreibe die Verhaltenszwänge, denen die Individuen in der kapitalistischen
Gesellschaft unterliegen als naturgeschichtlichen Prozeß, so daß es ein Fehler
sei, einzelne für Verhältnisse verantwortlich zu machen, deren Geschöpf sie
sozial blieben, die insofern keine persönliche Schuld tragen können. Fetcher
hält die gezielte Tötung von Funktionsträgern deshalb „für das Ausagieren
unbewußt zugrundeliegender individueller Agressivität“[52],
die im nachhinein dann rationalisiert werde.
Mit der April-
Erklärung hebt die RAF den Trennungsstrich zum Gegner, das Kernstück des Konzeptes
Stadtguerilla, weitgehend auf. Sie geht auch erstmals seit dem zweiten
Strategiepapier „Dem Volk dienen“ wieder vorrangig auf konkrete nationale
Probleme ein.
5. Theoretische Grundlagen der Bewegung 2. Juni[53]
Als Alternative zum
abstrakten Antiimperialismus der RAF bildete sich in Berlin Anfang ’72 durch
den Zusammenschluß verschiedener militanter Gruppierungen die Bewegung 2. Juni,
die sich nach dem Niedergang der APO am alltäglichen Widerstand in den Fabriken
und ArbeiterInnenvierteln orientierte und damit im Gegensatz zur RAF, die schon
wegen ihres abstrakten, „sprudelnden Wortvarietés“[54]
kaum Kontakt zur proletarischen Bevölkerung bekam, eine klare Massenperspektive
besaß[55]
(inwieweit das umgesetzt werden konnte, soll im nächsten Kapitel behandelt
werden). So verstand sich der „2. Juni“ auch eher als bewaffneter Arm der
linken Bewegungen, denn als Avantgarde der Weltrevolution.[56]
5.1. Ursprünge der Gewalt
Bommi Baumann führt
den Ursprung der Gewalt auf die überwiegend proletarische Herkunft der
Mitglieder zurück und grenzt die Bewegung somit auch klar von der RAF ab: „Ein
Intellektueller zieht den Moment, wo er Gewalt anwendet aus einer Abstraktion,
weil er sagt, ich mache Revolution wegen des Imperialismus (...)Davon leitet er
den Anspruch ab, daß er Gewalt einsetzen kann. (...) Wir haben mit der Gewalt
von Kindesbeinen an gelebt. Das hat eine materielle Wurzel.“[57]
Während der Rebellion
der APO, bei militanten Aktionen ,wie
z. B. gegen das Springer- Haus erkannten dann einige die Möglichkeit
einer Massenbewegung, „wenn gleichzeitig zu den Massen eine entschlossene
Gruppe da ist, die durch Terror unterstützt.“[58]
Obwohl also sowohl RAF als auch die Bewegung 2. Juni dieWurzeln ihrer Politisierung in der StudentInnenbewegung bzw.
der APO haben, ist die Entwicklung der Gewaltbereitschaft sozialisationsbedingt
unterschiedlich verlaufen. Die Bewegung legte bei allen Aktionen Wert auf die
Bezugnahme auf konkrete Probleme der Bevölkerung, in der die Guerilla wie ein Fisch im Wasser schwimmen wolle. Die
bewaffneten Kommandos versuchten, den latent revolutionären Charakter, der in
jeder Unzufriedenheit, in jeder Rebellion ruht, aufzugreifen und durch
exemplarische Aktionen die Entwicklung voranzutreiben. Reinders stellt diese
konkrete Unzufriedenheit über soziale Probleme im eigenen Land der moralischen
Empörung der StudentInnen über „weit entfernte Blutbäder des Imperialismus“
gegenüber.[59]
Der Versuch, die
Bewegung in den Fabriken zu verankern, hat auch rein pragmatische Gründe, denn eine isolierte Guerilla könne
leichter mit polizeitaktischen Mitteln eingekreist und vernichtet werden.[60]
5.2. „Populismus“
Nach dem „Deutschen
Herbst“ 1977 beginnt sich die Bewegung 2. Juni allerdings zu spalten, in einen
antiimperialistischen Flügel, der sich theoretisch eher auf RAF- Linie begibt
und einen populistischen Flügel, der die Politik der Verankerung in der
Gesellschaft fortzusetzen versucht (wie weit diese Vorstellung nach der Polarisierung
im Jahr 1977 überhaupt noch realistisch war, soll hier zunächst nicht erörtert
werden). Vom „populistischen“ Flügel stammt schließlich das Grundsatzpapier
„Die Welt, wie wir sie sehen!- Gegen Einseitigkeit und Dogmatismus!“[61],
die, obwohl erst im Februar 1980 veröffentlicht, in weiten Passagen für die gesamte Politik der Bewegung 2. Juni
gilt. Hier werden Bereiche angesprochen, die für die RAF als opportunistische
Todsünde gelten würden. So werden taktische Bündnisse beispielsweise mit
„bürgerlichen Demokraten“ nicht ausgeschlossen, wenn diese als Teilschritt zur
Errichtung einer sozialistischen Demokratie dienten. Ebenso sei nichts gegen Reformen
einzuwenden, die einen selbst politisch erstarken lassen und die die
Ausgangslage zur gewalttätigen Abschaffung der Burgeoisie schaffen, denn der
Kampf um Reformen sei ein Kampf um Emanzipation und politisches Bewußtsein in
der zu agitierenden Bevölkerung. Dieses politische Bewußtsein in der
Bevölkerung sei nötig, da eine Revolution und kein Putsch angestrebt werde. Die
Politisierung erfolge in zwei Etappen: Die Rebellion
sei zunächst eine Unzufriedenheit mit gesellschaftlichen Teilbereichen, die revolutionär werden könne, wenn erkannt
würde, daß das Problem systembedingt ist, also durch Reformen zwar zu überdecken,
aber nur durch die Abschaffung des Systems zu lösen sei.
Der Kampf gegen das
System dürfe sich aber nicht auf militärische Mittel beschränken, weil der
Staat auf diesem Gebiet überlegen sei und weil das Volk den reinen Kampf, der
nicht politisch vermittelt wird, ablehne. Deshalb müsse der Kampf nach der
militärischen Eskalation auf der politischen Bühne fortgesetzt werden- nur
durch diesen populären Kampf sei eine
Verschmelzung der Guerilla mit dem Volk zu erreichen.
5.3. Dialektik von Kapitalismus und Imperialismus
Dem Vorwurf des
Opportunismus durch die RAF entgegnet die Bewegung mit dem Hinweis, sie (die
RAF) habe die Dialektik von antiimperialistischem und antikapitalistischem
Kampf nicht verstanden. Der antiimperialistische Kampf der Befreiungsbewegungen
der 3. Welt sei nicht per se auch antikapitalistisch, sondern richte sich
zunächst nur gegen die militärische oder wirtschaftliche Hegemonie einer
Industrienation mit dem Ziel der nationalen Unabhängigkeit. In der Folge würden
dann zunächst kapitalistische Strukturen geschaffen, die aber einen anderen
Charakter hätten als z. B. der Spätkapitalismus in der BRD und der erst die
Vorraussetzung für die sozialistische Revolution schaffe. Würde die
antikapitalistische Revolution aber fehlen, könnte der Imperialismus über die
kapitalistischen Strukturen wieder zurück ins Land kommen. Der
Antiimperialismus sei also eine schlichte Symptombehandlung; erst der
Anti- Kapitalismus bekämpfe die
Ursache. Antiimperialismus müsse also heißen, „hier und heute an den
Widersprüchen des kapitalistischen Systems anzusetzen.“
5.4. Faschismus- Begriff
Auch die Bewertung der
innenpolitischen Lage unterscheidet sich zumindest in der Charakterisierung. Während
die 1. RAF- Generation die sozialliberale Regierung als faschistisch
bezeichnet, lehnt die Bewegung 2. Juni diese Sinnentleerung des Faschismus-
Begriffs ab. Die BRD sei nicht faschistisch, wenn auch staatstragende
Bürokratien, wie Polizei und Justiz in Krisenzeiten dazu neigen würden, „Terror
von Staats wegen“ zu betreiben. Insgesamt seien die Repressionen heute aber
viel differenzierter als der offene Terror der Nazis. Heutige Terroristen-
Prozesse, die zumindest den Schein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren
versuchten, seien qualitativ nicht zu vergleichen mit den willkürlichen
Urteilen des Volksgerichtshofes. Die Angeklagten im Lorenz- Drenkmann- Prozeß
bezeichnen den Faschismus- Begriff der RAF als Versuch, den bewaffneten Kampf
in der BRD genüber der Linken zu legitimieren.[62]
5.5. Auflösungspapier
Die inhaltlichen
Differenzen mit der RAF treten im Streit um die Auflösung der Bewegung 2. Juni
offen zutage. Der antiimperialistische Flügel erklärt am 02.06.80 seinen
Übertritt zur RAF und kritisiert die populistische Linie, weil es nicht Aufgabe
der Guerilla sei, sich dem Volk gefällig zu zeigen, sondern „die zentralen
politischen Widersprüche durch den bewaffneten Angriff zu eskalieren“.[63]
Wenn die antiimperialistische Strategie kontinuierlich Grundlage des Handelns
bleibe, seien auch militärische Niederlagen Siege, weil die Aktion den Staat
zur Offenlegung von Widersprüchen zwinge(siehe auch 7.5.). Die „Populisten“
antworten mit dem Vorwurf, der bewaffnete Kampf verkomme bei der RAF zum
„linken Terrorismus“,[64]
weil die Guerilla von ihrer sozialen Klasse und der bewaffnete Kampf von seinem
ökonomischen und sozialen Anwendungsgebiet getrennt werde. Wo der Mensch nicht
mehr gefragt sei, würde die Guerilla dem zu bekämpfenden Staat immer ähnlicher.
Um aus der Isolation
auszubrechen, um also die Menschen zu überzeugen, die noch nicht auf der Seite
der Guerilla stehen, müsse man die Form des Kampfes- bewaffnet, legal, illegal-
nach den politischen Inhalten ausrichten, dürfe der bewaffnete Kampf nicht zum
Selbstzweck werden.[65]
6. Zusammenfassung
Die Unterschiede in
dem Verhältnis zur Gewalt sind einerseits sozialisationsbedingt, andererseits bedingt
durch unterschiedliche Schwerpunktsetzung in der Beurteilung der politischen
Lage. Beide Gruppen sind sich einig, daß das kapitalistisch- demokratische
System der BRD nicht nur reformiert, sondern abgeschafft werden müsse, um eine
nicht näher definierte herrschaftsfreie, sozialisitsche Gesellschaft zu
errichten.
Unterschiede gibt es
in der Charakterisierung der bundesdeutschen Gesellschaft. Die RAF leitet
aus der Bezeichnung der BRD als faschistisch
eine Widerstandspflicht ab, die jede Form der Gewaltanwendung, insbesondere das
Attentat auf führende Repräsentanten (das in einer wirklich faschistischen
Gesellschaft auch durchaus effektiv sein kann) rechtfertigt. Die Gesellschaft
sei total entfremdet, so daß Bewußtsein bei der Bevölkerung nicht mehr durch
politische Agitation zu schaffen sei, sondern daß Bomben ins Bewußtsein der
Massen geschmissen werden müßten. Die
Bewegung 2. Juni sieht dagegen noch Spielraum für politische
Auseinandersetzungen, die durch Guerilla- Aktionen unterstützt würden. In jedem
Einzelfall müsse geprüft werden, welche Aktionsform- legal, militant, bewaffnet-
angemessen sei, um revolutionäres Bewußtsein bei den Massen zu schaffen. Der
bewaffnete Kampf dürfe nicht zum Selbstzweck werden, weil man sich sonst auf
die militärische Linie des Staates einlasse, auf der man unterlegen sei.
Der zweite grundlegende
Unterschied liegt in der Definition des revolutionären Subjektes. Die RAF
begreift sich als Teil des antiimperialistischen Kampfes der
Befreiungsbewegungen der 3. Welt und führt ihre Aktionen so aus, daß der
antiimperialistische Bezug deutlich wird
(zumindest theoretisch). Auch
die Form und Intensität der Gewaltanwendung wird dem Zweck untergeordnet. Die
Bewegung 2. Juni sieht die Wurzel des Imperialismus in dem Kapitalismus und
versucht diesen durch Bezugnahme auf konkrete Probleme der eigenen Bevölkerung
zu bekämpfen. Da durch diese Bezugnahme um die Gunst der Bevölkerung „gebuhlt“
werde, müsse die Gewaltanwendung dosiert werden. Ich würde den Unterschied gern
mit den oben bereits eingeführten Begriffen der Gesinnungsethik (RAF) und
Verantwortungsethik (Bewegung 2. Juni) verdeutlichen.
7. Gewaltanwendung bei den Aktionen
In diesem Abschnitt
soll die Praxis der Gruppen hinsichtlich ihrer Gewaltanwendung untersucht und
verglichen werden. Dabei werden die verschiedenen Stufen der Gewaltbereitschaft
und -anwendung herauszuarbeiten und anhand mir exemplarisch erscheinender
Aktionen zu vergleichen sein. Die Aktionen, die ich ausgewählt habe, sind
extreme Beispiele, um die Unterschiede zwischen den Gruppen zu verdeutlichen.
Auch wenn die RAF sich einem Kampf rein
antiimperialistischen Inhalts verschrieben hat, so waren doch beide Gruppen angetreten,
revolutionäres Bewußtsein in der Bevölkerung zu schaffen, die Außenwirkung darf
deshalb nicht unberücksichtigt bleiben.
In einem weiteren
Abschnitt gehe ich auf Formen der Staatsgewalt ein, um zu ergründen, wie es zu
einer solchen Eskalation des bewaffneten Kampfes kommen konnte.
7.1. Bewaffnung
Als Resultat der
Parolen „natürlich kann geschossen werden“ oder „Kampf oder Tod“ waren die
Mitglieder beider Gruppen seit 1970 bewaffnet, um sich einer Verhaftung ggf.
mit Waffengewalt entziehen zu können. wobei
Baumann Wert auf die Feststellung legt, daß die RAF als erste Schußwaffen
trugen. Er hält es auch für einen Fehler, daß sich die RAF durch die Schaffung
eines eigenen Apparates (der dem Apparat der Polizei immer unterlegen ist) vom
Staat auf die militärische Linie locken ließ.[66]
Die Vorläufer des 2. Juni beschränkten sich zu diesem Zeitpunkt noch auf
sachbeschädigende Nacht- und Nebelaktionen. Da sich die Fahndungssituation nach
ersten Schußwechseln jedoch verschärften und zumindest der Eindruck einer
„Killerfahndung“ entstehen konnte, bewaffnete sich auch der 2. Juni. In dieser
eskalierenden Situation, in der PolizistInnen , ebenso wie die Guerilleros bei
Routinekontrollen Angst haben mußten, erschossen zu werden, war besonnenes
Verhalten schwierig geworden. Zwar hatte die RAF im Konzept Stadtguerilla
erklärt, nur zurückzuschießen, doch sah die Realität oft anders aus. So
brüstete sich beispielweise Gerhard Müller vor der Gruppe damit, „einen Bullen
umgelegt“ zu haben, nachdem er am 22.10.71 bei einer Verkehrskontrolle den
Beamten Norbert Schmid , der noch nicht einmal seine Waffe gezogen hatte, erschoß.[67]
Reinders und Fritzsch schildern den Diskussionsprozeß, der nach diesem Mord bei
der Bewegung 2. Juni einsetzte. Dabei sei Einigkeit darüber entstanden, daß die
Waffe ohnehin nur in äußerst zugespitzten Situationen und dann auch nur, wenn
eine Gefährdung Unbeteiligter ausgeschlossen werden könne, eingesetzt werden
solle. Ein Genosse, bei dem das Tragen einer Waffe zu unkontrollierten Machtgefühlen
geführt habe, sollte relegalisiert werden.[68]
Auch Till Meyer schildert in seinen kürzlich erschienenen Erinnerungen den
Diskussionsprozeß in der Bewegung 2. Juni: „Für uns galt die Devise, daß sie
(die Waffe, Anm. d. V.) wenn überhaupt, nur zum Schutz, als Bedrohungs- oder
Einschüchterungsinstrument, bei einer eventuellen Festnahme genutzt werden
sollte. Eher aufgeben als zu versuchen, sich den Fluchtweg freizuschießen. Und
für Geld bei einem Bankraub wollten wir sowieso nicht schießen. So war es dann
auch.“[69]Objektiv
hat es bei der RAF, nach deren Selbstverständnis das Tragen einer Waffe
Bedingung für die Gruppenzugehörigkeit ist,[70]
erheblich mehr Schußwechsel mit der Polizei gegeben, als beim 2. Juni, was
Brückner damit erklärt, daß der Polizist von der RAF nicht als Mensch, sondern
abstrakt über Aspekte ihrer Funktion angegriffen werde.[71]
Der Grundwiderspruch zwischen dem Proletarier und dem Träger der Staatsgewalt
in einem ist vom „2. Juni“ in der Regel zugunsten des Menschenlebens gelöst
werden; Mitglieder hatten nie einen Polizistenmord zu verantworten.
7.2. Bankraub
Zur Finanzierung ihrer
Politik raubten beide Gruppen Banken aus, die auch von beiden als proletarische
Enteignungsaktion gerechtfertigt wurden. Zur Veranschaulichung des praktischen
Auftretens sollen hier der Banküberfall der RAF vom 22.12.71 in Kaiserslautern
und die Überfälle der Bewegung 2. Juni vom 30. und 31.07.75 in Berlin
verglichen werden.
Bei der RAF- Aktion
wird ein Polizist, der mit gezogener Dienstwaffe an das Fluchtauto tritt, zunächst
angeschossen, als er sich abwendet, wird ihm in den Rücken geschossen und
schließlich wird der inzwischen wehrlose Mann mit einem Schuß in den Brustkorb
getötet.[72]
Die Bewegung 2. Juni
verteilt bei den aufeinanderfolgenden Banküberfällen Mohrenköpfe an die
eingeschüchterten Kunden, zusammen mit einem "Konjunkturprogramm der
Bewegung 2. Juni“, in dem zu lesen ist: „Wo alle sagen, daß der Rubel wieder
rollen muß, damit die Schornsteine wieder rauchen, wird auch unsere Bewegung im
Rahmen ihrer bescheidenen Möglichkeiten- schließlich sitzen wir alle im
gleichen Latrinendampfer- einen Beitrag leisten. Hoffentlich geht’s gut, also:
Her mit der Kohle. Revolutionäre Negerküsse von den Stadtguerilleros der
Bewegung 2. Juni“.
Natürlich wurde von
RAF- Seite sofort der Vorwurf des Populismus gemacht, aber selbst Thomas Meyer,
der sicher nicht im Verdacht steht, „Terrorismus“- Symphatisant zu sein, muß
eingestehen, daß der „2. Juni“ mit solchen Aktionen dem Ziel des
„revolutionären Kontaktes“ zur Bevölkerung zumindest ein minimales Stück
nähergekommen sei, zumal selbst Bankangestellte in späteren Gerichtsverhandlungen
die Freundlichkeit und Zuvorkommenheit der TäterInnen würdigten.[73]
Darüberhinaus änderten diese Freundlichkeiten nichts an der Effektivität,
sprich an der Menge des erbeuteten Geldes. Nun hatte der „2. Juni“ natürlich
auch schlicht Glück, daß kein Polizist in der Nähe war, aber es gab innerhalb
der Gruppe auch den Konsens, daß für Geld auf keinen Fall geschossen werde
(s.o.).
Insgesamt stellt das
offene Auftreten mit der Waffe in der Hand natürlich schon einen qualitativen
Sprung in der Bereitschaft, Gewalt anzuwenden, dar. Die objektive
Bedrohungssituation wird von den Betroffenen aber subjektiv verschieden
empfunden, womit dem Anspruch, revolutionäre Aktionen nicht gegen das Volk zu
richten, die Bewegung 2. Juni näher kommt als die RAF.
7.3. Bombenanschläge
Auch bei der Auswahl
der Ziele für Bombenanschläge, mit denen beide Gruppen einerseits direkt
intervenieren wollten, andererseits aber die Bomben auch ins „Bewußtsein der
Massen“ werfen, also den unterdrückten Massen die Möglichkeit des Widerstands
vor Augen führen wollten, gibt es klare Unterschiede. Während der „2. Juni“
immer darauf achtete, daß keine Mennschen zu Schaden kämen (zu der
unglücklichen Ausnahme, dem Hausmeister Belitz, siehe Abschnitt 2.1.), nahm die
RAF den Tod von Menschen („Charaktermasken“, s. 4.7.) zumindest billigend in
Kauf, was die Identifikation für mutmaßliche SymphatisantInnen erschwerte, wenn
nicht unmöglich machte. Die RAF lief somit Gefahr, nur noch durch ihre Taten
und nicht mehr als politische Größe wahrgenommen zu werden.
7.4.Gefangenenbefreiung
Jeder Stadtguerilla-
Gruppe liegen die Gefangenen besonders am Herzen, und es muß Ziel dieser
Gruppen sein, sich politisch und militärisch für die Befreiung der Gefangenen
einzusetzen. Auch hier möchte ich zwei Gefangenenbefreiungen gegenüberstellen,
die mir für das Gewaltverständnis der Gruppen exemplarisch erscheinen, auch
wenn es hier natürlich wieder Aktionen gab, die sich ähnlicher waren.
Am 14. Mai 1970 wurde
Andreas Baader bei einem Ausgang in das Institut für Soziale Fragen von einem bewaffneten
Kommando befreit. Die Aktion, bei der ein Institutsangestellter angeschossen
wird, gilt als Geburtsstunde der RAF, die in dem „Konzept Stadtguerilla“
allerdings die Verletzung von G. Linke bedauert[74],
die ihm aber auch vorwirft, sich noch in den Weg geschmissen zu haben, was
nachweislich nicht stimmt. Das Bedrohungspotential reduziert sich jedoch
dadurch, daß das Kommando in erster Linie Tränengas- Pistolen benutzte, die
schwere Verletzung des „Proletariers“ Linke von daher möglicherweise eher
versehentlich, als in vorsätzlicher Tötungsabsicht erfolgte. Hartung bezeichnet
die Aktion trotzdem nicht als „Schritt zur Auseinandersetzung, sondern deren Abbruch“[75],
was insbesondere durch den Befehlston der Schrift „Die Rote Armee aufbauen“
(s.4.1.) deutlich würde.
Mit einem
„Taschenspielertrick“ befreite eine Vorläufer- Gruppe des „2. Juni“ am 08. Juli
1971 während einer Gerichtsverhandlung Georg v. Rauch. Mit ihm zusammen
angeklagt waren neben Baumann auch Thomas Weißbecker, der v. Rauch zum
Verwechseln ähnlich sah. Als sich eine Haftverschonung für die beiden anderen
abzeichnete, setzte sich v. Rauch Weißbeckers Brille auf und verließ sofort den
Gerichtssaal. Als man an seiner Stelle Weißbecker wieder in die Zelle bringen
wollte, gab der sich zu erkennen und mußte ebenfalls entlassen werden.[76]
Nun mag man natürlich
anführen, daß die Umstände nicht vergleichbar seien und daß z. B. die Befreiung
des „2. Juni“- Mitgliedes Till Meyer am 27.05.78 auch gewaltsam erfolgte (hier
wurde aber niemand verletzt; außerdem erfolgte die Befreiung durch ein Kommando
vom antiimperialistischen Flügel, der 1980 zur RAF wechselte), doch wage ich
die These, daß die Bewegung 2. Juni zumindest tendenziell der gewaltfreien sog.
„Spaßguerilla“[77]
verpflichtet ist. Eine solche Aktion von der dogmatischen RAF erscheint
zumindest erheblich unwahrscheinlicher.
7.5. Geiselnahme
Ein Mittel der
Gefangenenbefreiung, dessen sich beide Gruppen bedient haben, ist die
Geiselnahme zwecks Austausch. Beide Gruppen hatten auch ihren Fehlschlag, bei
dem das Entführungsopfer sich wehrte und dann in einer Kurzschlußreaktion erschossen
wurde. Die Bewegung 2. Juni erschoß als Reaktion auf den Hungertod des RAF-
Häftlings Holger Meins den liberalen Berliner Kammergerichtspräsidenten Günther
v. Drenckmann, was neben der faktischen
Nutzlosigkeit politisch zur Folge hatte, daß eine breite Solidarisierung gegen
das harte Verhalten des Staates (s. 9.), das durchaus denkbar gewesen wäre, verhindert
wurde.
Die RAF erschoß Jürgen
Ponto, den Vorstandvorsitzenden der Dresdner Bank, bei einem gescheiterten Entführungsversuch
zu einem Zeitpunkt, als die reine Selbstbezogenheit der RAF, die sich aus jedem
politischen Diskurs zurückgezogen hatte, immer deutlicher wurde.
Das Problem bei einer
Entführung ist, daß man keinen direkten Erfolg erzielen kann, sondern von der
Reaktion des Staates abhängig ist. Die Reaktion des Staates ist gesetzlich nur
lose geregelt: Grundsätzlich ist es möglich von Strafverfolgung abzusehen, wenn
dadurch ein schwerer Nachteil gegen die BRD abgewendet werden kann. Dies gilt
allerdings nur, wenn auf Strafverfolgung
zu verzichten wäre, nicht aber für die Strafvollstreckung
an verurteilten Gefangenen.Deutlicher formuliert ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:
„In der Werteskala
bundesdeutscher Grundrechte aber rangiert der Schutz des Lebens vor allen
anderen Interessen. Und so gesehen wäre es unvertretbar, das höchste Rechtsgut
zu riskieren, um einem minderen, dem Strafanspruch, Genüge zu tun.“[78]
Während der Schleyer- Entführung wird dieser Grundsatz vom Bundesverfassungsgericht
in einer Entscheidung zum Antrag des Schleyer- Sohnes zugunsten der
Staatsraison aufgegeben.[79]
Am 27.02.75, mitten im
Berliner Wahlkampf, entführte die Bewegung 2. Juni den CDU- Spitzenkandidaten,
Peter Lorenz, und forderte die Freilassung von 6 inhaftierten GenossInnen, die
mit je 20000 DM in ein Land ihrer Wahl ausgeflogen werden sollten, sowie die
Freilassung aller noch wegen der Holger- Meins- Demo inhaftierten Genossen.
Wichtig war den EntführerInnen zudem, daß der Zeitplan eingehalten wird und daß
die Verhandlungen, die offen über die Medien zu führen seien, nicht durch
Fahndungsmaßnahmen der Polizei torpediert würden. Am 4. März, nach Erfüllung
aller Forderungen, wird Lorenz freigelassen. In die gigantische Fahndung und
die unsachliche, teilweise diffamierende Berichterstattung in den Medien
hinein, gelingt es der Bewegung 2. Juni durch die Verteilung der Flugschrift
„Die Entführung aus unserer Sicht“ (siehe Anlage) ein Stück Gegenöffentlichkeit
zu schaffen. Durch die Veröffentlichung von CDU- Interna, die Lorenz in seiner
Aktentasche bei sich trug (z. B. zu einer bevorstehenden Fahrpreiserhöhung der
BVG, die im Wahlkampf natürlich verheimlicht wurde), gelingt es, Politiker als
„unmoralisch“ zu entlarven. Die Basisverbundenheit zeigt sich auch darin, daß
so viele Leute mobilisiert werden konnten, daß 30000 Flugschriften innerhalb
einer halben Stunde in ganz Berlin verteilt werden konnten.[80]
Möglich wurde der
geglückte Austausch wohl nur dadurch, daß die EntführerInnen dem Staat die
Chance ließen, die Forderungen anzunehmen, indem zum einen keine wegen Mordes
verurteilten GenossInnen ausgetauscht werden sollten und zum anderen die
Gewalteinwirkung während des Entführungsaktes auf ein Minimum reduziert wurde.
So paßte es dann auch nicht in die anlaufende Propagandamaschine, daß der
Entführte nach der Freilassung immer wieder betonte, daß er im Rahmen der
Umstände gut behandelt worden sei.
Nur wenige Wochen
später ignorierte ein Kommando der RAF all die Erkenntnisse, als es versuchte,
die gesamte RAF- Führungsriege mit der Botschaftsbesetzung in Stockholm
freizupressen.[81] Zwar gelang
es den TäterInnen sich durch das offene Auftreten eine Medienpräsenz zu
sichern, doch schuf man damit zugleich die Möglichkeit von zielgerichteten
Polizeimaßnahmen. Durch die unvermittelbare Tötung von Unschuldigen diskreditierte
sich das Kommando dann endgültig als Verhandlungspartner. Es scheint als habe
sich das Kommando die positive Bewertung des „Schwarzen September“ im
Strategiepapier vom Oktober ’72 angeeignet, denn die Details der Durchführung
entsprechen sich ziemlich genau. Die Botschaftsbesetzung erfüllt wie auch die
Aktion in München die Kriterien eines terroristischen Aktes.
Am 5. September 1977
entführt ein RAF- Kommando den Arbeitgeberpräsidenten Hanns- Martin Schleyer,
erschießt dabei den Fahrer und 3 Begleitpolizisten und versucht dadurch 11
Gefangene, darunter wieder alle Kader, freizupressen. Die Regierung geht auch
dann nicht auf die Forderungen ein, als ein palästinensisches Kommando zur
Unterstützung der RAF- GenossInnen ein Flugzeug mit deutschen Mallorca-
UrlauberInnen entführt und den Piloten kaltblütig erschießt. Das Flugzeug wird
in der Nacht zum 18.10.77 in Mogadischu von der dt. Spezialeinheit GSG 9
gestürmt, in derselben Nacht sterben auf bis heute nicht restlos geklärte Weise
die RAF- Gefangenen Baader, Ennslin und Raspe und am darauffolgenden Tag
erschießt das RAF- Kommando Schleyer.
Die Entführung
Schleyers war Höhepunkt eines Offensive- Konzeptes[82],
das vorsah, den Staat durch Terroranschläge gegen Generalbundesanwalt Buback,
Ponto und den (fehlgeschlagenen) Anschlag auf die Bundesanwaltschaft in
Karlsruhe so mürbe zu machen, daß bei der Schleyer- Entführung dann auf jeden
Fall auf die Forderungen eingegangen werden müsse.
Kraushaar kritisiert
zunächst einmal das fehlende Interesse über die Selbstbezugnahme hinaus als
„autistisch“[83], weil die
Forderung ohne weiteren politischen Zusammenhang einfach nur der Rekrutierung
des eigenen Personals diene. Zudem sei die Erschießung der Begleiter
konterrevolutionär in jeder Hinsicht: zum einen wegen der offensichtlichen
Schuldlosigkeit der Opfer, die in dem BekennerInnenschreiben nicht einmal erwähnt
werden und somit wohl als wertlos angesehen würden; zum anderen, weil der Staat
nur auf einen Äquivalentenaustausch eingehen könne, wenn es vorher nicht zu
einer dermaßen unnötigen Gewalteinwirkung komme. Die Motivation für einen
Austausch liegt für den Staat in dem Schutz von Menschenleben (s.o.). Wenn die
Verhandlungspartner ihre Mißachtung von Menschenleben jedoch schon vor Eintritt
in die Verhandlungen demonstrieren, verliert der Staat jeden
Handlungsspielraum.
Der zur RAF
gewechselte Flügel der Bewegung kritisiert im „Auflösungspapier“ (s.o) die
Lorenz- Entführung, weil sie in einer durch den RAF- Hungerstreik politisch
zugespitzten Situation, die für Schmidt „kaum noch zu verkraften war“, durch
Auswahl des Entführungsopfers und der auszutauschenden Gefangenen eher systemerhaltend
als gegen die imperialistische Strategie gerichtet war. Dagegen hätte die RAF-
Offensive trotz militärischer Niederlage „das Modell des Imperialismus in der
Krise gegen die Befreiungskämpfe der 3. Welt und in der Metropole Westeuropa“
offengelegt. Diese Analyse ist m. E. eine politische Bankrotterklärung der RAF,
die die eigene politische, wie militärische totale Niederlage zu kaschieren
versucht.
Die Entführung der „Landshut“, die von der
RAF auch ausdrücklich begrüßt wurde, stellt einen eindeutig terroristischen Akt
im Sinne der oben geleisteten Definition dar, da sich die Aktion eindeutig
gegen das Volk richtet und keinen inhaltlichen Bezug zu den Forderungen
aufweist. Die Bewegung 2. Juni kritisierte die Aktion scharf.[84]
7.6. Mord
Der Glaube, durch den
Mord an Menschen sei eine potentiell revolutionäre Situation herbeizuführen
oder zumindest das System durch Tötung eines Funktionsträgers zu schwächen, ist
bereits bei der Gewaltverzichtserklärung behandelt worden. Es sei an dieser
Stelle noch Bruhn zitiert: „Im Blitz der Explosion soll dem ideologisch
umnachteten Bewußtsein (der Bevölkerung, Anm. d. V.) die Wahrheit erscheinen,
sollen Lug und Trug wie Schuppen vom verblendeten Auge fallen. Das Ergebnis
allerdings spricht der Absicht Hohn: Nicht die Charaktermaske liegt auf der
Straße, sondern bloß ein Funktionärskörper. Er wird im Tod, durch den Mord,
humanisiert, erscheint in seinem natürlichen Charakter, als Sterblicher wie
alle anderen.“ [85]
Das heißt, selbst bei
einem Opfer, das geeignet wäre, z. B. die Kontinuitäten der Bundesrepublik zum
3. Reich der Nazis aufzuzeigen, wie beim ehemaligen SS- Offizier und späteren
Arbeitgeberpräsidenten Schleyer, setzt bei einer kaltblütigen Ermordung eher
Mitleid und Haß auf die unmenschlichen „Terroristen“ ein als die
„klammheimliche Freude“, die ein Göttinger „ „Mescalero“ nach der Buback-
Ermordung einer breiteren Öffentlichkeit kundtat und damit einen bis dahin
beispiellosen Angriff auf die Meinungsfreiheit auslöste.[86]
Nach dem gescheiterten
Austauschversuch 1977 beschränkte sich die Praxis der RAF bis zur Gewaltverzichtserklärung
auf Mordtaten, die die im Mai- Papier angestrebte Frontbildung torpedierte.
Die Bewegung 2. Juni
hat, wenn man den Drenckmann- Mord als nicht vorsätzlich, sondern im Rahmen
einer gescheiterten Entführung bewertet, keinen Mord zu verantworten (zu den
Verstrickungen von Geheimdiensten in den Schmücker- Mord, für den die Bewegung
2. Juni zunächst die „politische Verantwortung“ übernommen hatte, siehe die
sechsteilige Serie in der taz ab dem 09.11.89).
8. Zusammenfassung
Zunächst kann
festgestellt werden, daß die RAF Opfer ihres eigenen propagandistischen Faschismus-
Begriffs geworden ist, weil sie nicht (bzw. erst zu spät) begreift, daß sie mit
der Tötung von austauschbaren Funktionsträgern eines demokratischen Staates das
System nicht verändern kann.
Die Bewegung 2. Juni
richtet ihre Aktionen, die sich auf konkrete Probleme der Bevölkerung oder
zumindest großer Teile der Linken beziehen, danach aus, ob sie der eigenen
Klientel vermittelbar sind, während die RAF sich lediglich dem revolutionären
Gewissen verantwortlich fühlt, also nur danach geht, ob die Aktion die Kontinuität
des antiimperialistischen Kampfes wahrt. So unterliegt die Anwendung von Gewalt
keiner moralischen Kontrolle, Menschen werden als FunktionsträgerInnen
angegriffen. Zum Erreichen des Ziels ist jedes Mittel gerechtfertigt, auch
terroristische Aktionen im Sinne der obigen Definition werden durchgeführt.
Bei der Bevölkerung
erhält die Bewegung 2. Juni mehr Zuspruch als die RAF.
9. Staatsgewalt
„Es brauchte da schon
zwei Seiten, die gut zueinander paßten, damit diese Eskalationsspirale so
funktionieren konnte, wie sie funktioniert hat- das hat nicht die RAF allein zu
verantworten“.[87] Das sagte
Birgit Hogefeld in ihrem Schlußwort ihres kürzlich zuende gegangenen Prozesses
vor dem Frankfurter Landgericht, in dem sie auch die Auflösung der RAF
forderte. Dieser Abschnitt soll von dem Beitrag des Staates zu dieser Eskalationsspirale
handeln, der natürlich viel subtiler ist als der bewaffnete Kampf der RAF oder
der Bewegung 2. Juni und sich seltener in offener Gewalt gegen Oppositionelle äußerte.
Die Frage, wer zuerst
Gewalt angewendet hat, ist relativ leicht zu beantworten, denn bevor auch nur
eine „terroristische“ Bombe gelegt wurde, gab es nicht nur eine Reihe von
Auswirkungen struktureller Gewalt (KPD- Verbot, Wiederbewaffnung, Pläne für
Notstandsgesetze u.ä.m.), sondern mit der Erschießung Benno Ohnesorgs am 2.
Juni 1967, auf die sich die Bewegung in ihrem Namen ja ausdrücklich beruft,
auch einen Akt offener Gewalt. Strittig bliebe natürlich die Frage, inwieweit
hieraus ein Widerstandsrecht resultiert, denn die Gewaltakte waren (mehr oder
weniger) durch das demokratische Gewaltmonopol gesetzlich legitimiert. Diese Diskrepanz
zwischen elementaren Menschenrechten und der bundesdeutschen Verfassungswirklichkeit
führte aber zunächst zur Rebellion der APO und schließlich zum bewaffneten
Kampf der Stadtguerillas.
Es ist im Rahmen
dieser Arbeit nicht möglich, alle Formen struktureller und offener Gewalt, die
der Staat für Oppositionelle bereithält, zu behandeln. Deshalb muß ich mich auf
einige Anmerkungen zu der Gewaltanwendung gegen die betreffenden Gruppen
beschränken.
Brückner sieht ein
Ergänzungsverhältnis zwischen struktureller und offener Gewalt in der Reaktion
des Staates auf den bewaffneten Kampf; wo ordnungsstiftende, strukturelle Gewalt nicht ausreiche, werde die offene Gewalt
verstärkt.[88] Als
Beispiel soll hier ein Blick auf den Streit um die Haftbedingungen dienen.
Politische Genfangene
unterliegen Sonderhaftbedingungen (siehe dazu z. B. das Haftstatut von Holger
Meins[89]).
So unterliegen sie anfangs strenger Isolation, auch beim einstündigen Hofgang,
den sie zudem gefesselt absolvieren müssen. Die Isolation, die jede Teilnahme
am sozialen Anstaltsleben verhindert, führt lt. verschiedener Gutachten[90]
u.a. zu sensorischer Deprivation- drastischer Einschränkung der sinnlichen Wahrnehmung-
es können Halluzinationnen, autoskopische Symptome, Störungen der vegetativen
körperlichen Funktionen etc. auftreten. Im Kampf gegen diese totale Kontrolle
der Lebensfunktionen bleibt dem Häftling nur noch der eigene Körper als Waffe.
Tritt ein(e) Gefangene(r) also in den Hungerstreik gewinnt er dadurch ein
minimales Stück Kontrolle über seinen eigenen Körper zurück. In dieser
Situation, in der die strukturelle Gewalt, die sich in den Sonderhaftbedingungen
manifestiert, nicht mehr ausreicht, geht der Staat zur Anwendung offener Gewalt
über, die sich in der Zwangsernährung zeigt. Offiziell wird die Zwangsernährung
aus „Fürsorge“ des Staates durchgeführt, doch darf man sich bei der Betrachtung
der näheren Umstände fragen, ob dies die einzige Motivation ist. Gefangene der
Bewegung 2. Juni schildern, daß Häftlingen, die sich dagegen wehrten, aus
„Fürsorge“ die Zähne eingeschlagen wurden.[91]
Hoimar von Ditfurth warnt in einem SPIEGEL- Essay davor, Zwangsernährung mit
künstlicher Ernährung zu verwechseln. Zwangsweise Einführung der Sonde spiele
sich unter Würgen und Erbrechen, Husten und Verkrampfung des ganzen Körpers ab.
Er schließt nicht aus, daß die „Zwangsfütterung womöglich als eine aggressive
Handlung zu deuten sein könnte, mit der wir darauf reagieren, daß ein Mensch,
den wir zu bestrafen wünschen, sich durch zunehmende Hinfälligkeit in einen Menschen
verwandelt, der auf unsere Hilfsbereitschaft, ja auf unser Mitleid Anspruch
erheben kann.“[92]
Wenn dem Staat hier vielleicht
ein Zuviel an „Fürsorge“ vorgeworfen werden kann, so gibt es auch Fälle, in
denen der Eindruck der unterlassenen Hilfeleistung entstehen könnte.
So starb Holger Meins
an den Folgen des Hungerstreiks. Der Anstaltsarzt und der WittlicherGefängnisdirektor
waren untätig geblieben, obwohl eine Überführung auf die Intensivstation eines
Krankenhauses hätte erfolgen müssen.[93]
Katharina
Hammerschmidt starb an einem kinderkopfgroßen Tumor im Brustbereich, der auf
Röntgenbildern leicht festzustellen gewesen wäre. Ein privater Facharzt nannte
das Verhalten der Anstaltsärzte „medizinisch unverständlich“.[94]
Formen undifferenzierter Gewaltanwendung sind
z. B. die Erschießung von BM- Verdächtigen bei Fahndungspannen als Folge der
selbstproduzierten Hysterie. So wurde der 17- jährige Lehrling Richard Epple
bei einer Verfolgungsjagd erschossen, weil man ihn für ein RAF- Mitglied hielt;
er war geflohen, weil er keinen Führerschein besaß.[95]
Auch der Tod von
Wolfgang Grams bei der GSG 9- Aktion am 27.06.93 in Bad Kleinen weist zu viele
Ungereimtheiten auf, als daß ein Selbstmord als bewiesen hingenommen werden
könnte.[96]
Eine besonders massive
Form der offenen Gewalt stellt auch die Sprengung einer Gefängnismauer in Celle
(„Celler Loch“) am 25.07.78 durch den Verfassungsschutz dar, der einen
Befreiungsversuch des inhaftierten RAF- Häftlings Sigurd Debus vortäuschen
sollte und mit dem einem V- Mann eine glaubhafte Legende für den Einstieg in
die linksradikale Szene geschaffen werden sollte. Für Debus bedeutete es
zunächst einmal verschärfte Haftbedingungen.
Diese Formen offener
Gewalt wurden flankiert durch eine Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen, die auf
die Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten und der Grundrechte der
Häftlinge abzielten.[97]
Zum 01.01.75 trat der neue § 138 a, StPO in Kraft, der die Möglichkeit des
VerteiderInnenausschlusses von
Verfahren vorsieht, wenn der Verdacht
besteht, daß er/sie mittelbar oder unmittelbar an der Tat des/der Beschuldigten
beteiligt ist. Wohlgemerkt, es reicht der Verdacht,
was m. E. mit rechtstaatlichen Normen unvereinbar ist. Auch das Verbot der
Mehrfachverteidigung stellt eine Einschränkung der freien Wahlmöglichkeit dar,
denn bei der Fülle der „Terroristen“- Prozesse Mitte der 70’er Jahre fehlte es
einfach an qualifizierten VerteidigerInnen. Zudem wurde die Anzahl der
VerteiderInnen auf 3 pro Angeklagten beschränkt, was in umfangreicheren Prozessen,
die eine aufgegliederte Arbeitsteilung erfordern, ebenfalls eine Einschränkung
der Verteidigungsmöglichkeit darstellt.Der neue § 231 a, StPO schafft die
Möglichkeit der Verhandlung ohne die Angeklagten, für den Fall, daß diese sich
z. B. vorsätzlich verhandlungsunfähig hungern.
Das zweite „Anti-
Terror- Paket“ vom 18.08.76 beinhaltet den neuen § 129 a, StGB- Mitgliedschaft in/
Werbung für eine(r) terroristische Vereinigung, der z. B. das Malen des
Schriftzuges „RAF“ unter Strafe stellt (in der Praxis dient der § dazu, Ermittlungen
einleiten zu können, was sich in dem niedrigen Prozentsatz eröffneter Verfahren
wiederspiegelt) und eine Erweiterung des §138 StGB, die einen Angriff auf die
Verschwiegenheitspflicht von ÄrztInnen und VerteidigerInnen darstellt.
Zuletzt sei noch kurz
auf das am 02.10.77 in Kraft getretene Kontaktsperregesetz hingewiesen, daß
eine vollständige Isolation von verurteilten „Terroristen“, aber auch von
„Terrorismus“- Verdächtigen ermöglichte und nachträglich den Zustand legalisierte,
in dem sich die RAF- Häftlinge schon seit der Schleyer- Entführung befanden.[98]
Diese kleine Auswahl
soll genügen, um den Griff zur Waffe einiger Menschen nicht zu rechtfertigen,
aber doch nachvollziehbarer zu machen. Es soll vor allem zeigen, wie sensibel
der Staat auf die Infragestellung der eigenen Autorität reagierte, was allein
mit strafrechtlichen Gründen kaum zu rechtfertigen wäre.
10. Ideologische Bezüge der RAF und der Bewegung 2. Juni-
ein Ansatz
In diesem Abschnitt
sollte die These untersucht werden, daß die Gewaltanwendung der marxistischen
RAF und der anarchistischen Bewegung 2. Juni sich ideologiebedingt unterscheidet.
Diese Unterscheidung ist im Rahmen dieser Arbeit nicht zu leisten und soll
anhand zweier Beispiele nur angedeutet werden. Der Nachweis, daß die eine
Gruppe marxistisch und die andere anarchistisch ist, der zunächst geführt
werden müßte, wäre Thema einer eigenen Arbeit, denn es müßte bei der RAF z. B.
geklärt werden, ob die Bezugnahmen auf Marx, Lenin oder Mao eigentlich
statthaft sind oder ob sie auf einem Fehlverständnis beruhen.
Deshalb mache ich den
Unterschied beispielhaft an dem Avantgardeverständnis der Gruppen fest.
Darüberhinaus erfolgen noch einige Anmerkungen zur „Propaganda der Tat“.
10.1. Avantgarde
Während sich
Kommunisten und Anarchisten über das Ziel ihres Kampfes, Errichtung einer
klassenlosen Gesellschaft weitgehend einig sind, gibt es doch große
Unterschiede in der Frage, wie dieses Ziel zu erreichen sei. Diese Unterschiede
lassen sich am Verhältnis von Karl Marx zu dem russischen Anarchisten Michail Bakunin
darstellen. Streitpunkt war neben der Funktion
des Staates bei der Revolution die Rolle revolutionärer Avantgarden.
Während Marx die kapitalistische Produktionsweise analysierte, um deren
Untergang mit Hilfe einer Avantgarde- Partei beschleunigen zu können, sieht
Bakunin die Gefahr, daß die Avantgarde ihre Funktion auch nach einer
erfolgreichen Revolution unter dem Vorwand der Bekämpfung der Konterrevolution
behalten und die Diktatur der Partei begründen würde (die Entwicklung in der
UdSSR nach der Oktoberrevolution scheint ihm Recht zu geben). Bakunin erkennt
aber ebenfalls die Notwendigkeit von revolutionären Gruppen, die gewissermaßen
„Geburtshilfe“ leisten, dann aber in die Massenbewegung eingehen müßten.[99]
Hierin liegt die
Analogie zur RAF, die mal für sich, mal für die Befreiungsbewegungen der 3.
Welt eine Avantgarde- Rolle beansprucht, während sich die Bewegung 2. Juni eher
an den Basisgruppenguerilla- Modellen, z. B. der Gauche Proletariènne oder der
Lotta Continua orientiert.[100]
Für die Gewaltanwendung läßt sich die These aufstellen, daß Basisgruppen eine
politische und moralische Kontrollfunktion[101]
für ihren bewaffneten Arm haben können, während die Avantgardefunktion eher
dazu verleitet, sich der Kritik zu entziehen, insbesondere wenn man, wie die
RAF, die Gesellschaft als entfremdet und damit unfähig zu konstruktiver Kritik
ansieht.
10.2. Exkurs: Propaganda der Tat
Wenn die bewaffneten
KämpferInnen von PolitikerInnen und Medien Anfang der 70’er Jahre pauschal als
„AnarchistInnen“ bezeichnet wurden, so bezieht sich das auf eine
vergleichsweise kurze Phase in der Geschichte des Anarchismus, in der Terror
als Mittel der politischen Propaganda angewandt wurde. Diese „Propaganda der
Tat“ im letzten Viertel des 19. Jh. basierte auf der Erkenntnis, daß
theoretische Propaganda nur begrenzte Wirkung habe und von bürgerlichen Medien
manipuliert werden könne, wohingegen praktische Demonstrationen Probleme
offenlegen würden, die dann nicht mehr zu umgehen seien. Der Anarchist Petr
Kropotkin wies auf den Effekt der Bewußtseinsschaffung hin, als er formulierte,
eine einzige Tat schaffe mehr Propaganda in wenigen Tagen als tausend Flugblätter.[102]Es
darf jedoch nicht verschwiegen werden, daß unter dem Siegel des Anarchismus
viel individueller Terror verübt wurde, der den denunziatorischen Gebrauch des
Begriffs heute erst ermöglicht. Auch wenn teilweise versucht wurde, diese
Terrorakte als politisch zu rechtfertigen[103],
ist es nicht statthaft, die Ideen des Anarchismus auf die Phase der „Propaganda
der Tat“ zu reduzieren. Insofern halte ich es für verkürzt argumentiert, wenn
mit dem Ausspruch Andreas Baaders, die Bomben der RAF sollten auch ins
Bewußtsein der Massen geworfen werden, die Analogie zu Kropotkin, der seinen
Irrtum in Bezug auf die Wirksamkeit von Terror übrigens später einsah und bedauerte,und
damit gleich zur gesamten anarchistischen Bewegung konstruiert wird, mit dem
Ziel, beide, RAF und Anarchismus, zu diffamieren. Die RAF selbst stellt völlig
richtig fest: „Mit dem Anarchismusbegriff will man uns eine Diskussion
aufzwingen, mit der von den Problemen, die wir heute dringend zu lösen haben,
abgelenkt wird.“[104]
11. Ergebnis
Die RAF wandelt das
Wesen ihres Kampfes, als sie merkt, daß sich die erhoffte Bewußtseinsschaffung
bei dem von ihr auserkorenen revolutionären Subjekt, dem Proletariat, nicht zu
einer Massenbasis ausweitet. Ein Grund für das Ausbleiben der Erhebung ist der
Avantgardeanspruch der RAF, der eine moralische Kontrolle durch die Basis
verhindert und in der Praxis zu unkontrollierter Gewaltanwendung führt. Die RAF
zieht daraus den Schluß, nicht die Form der Gewaltanwendung, sondern das
revolutionäre Subjekt zu wechseln. Fortan fühlt sich die RAF einem abstrakten
Antiimperialismus verpflichtet, der sich an den Befreiungsbewegungen der 3.
Welt orientiert, mit der Begründung, ein rein nach nationalen Interessen
ausgerichteter Kampf sei opportunistisch, weil er nach Erringung von
subjektiven Vorteilen die Solidarisierung mit den Völkern der 3. Welt behindere.
Die Bewegung 2. Juni
hält dem entgegen, daß die Ursache des imperialistischen Engagements der westlichen
Industrienationen die kapitalistische Produktionsweise sei, der Rohstoffquellen
und neue Absatzmärkte erschlossen werden sollten (imperialistische Bestrebungen
nicht- kapitalistischer Staaten wie der Einmarsch sowjetischer Truppen in
Afghanistan ließen sich nach dieser Theorie allerdings nicht erklären). Daraus
folgert die Bewegung, daß der Kapitalismus im eigenen Land bekämpft werden
müsse. Dieser Kampf erfordere die Zustimmung und Unterstützung der potentiell
revolutionären Teile der Bevölkerung und müsse deshalb populär geführt werden.
Dazu gehöre neben der organisatorischen Verankerung (Basisgruppenguerilla), die
vom Staat durch Illegalisierung bekämpft werde, die politische Vermittlung von
Aktionen, d. h. die Verbindung von militärischem mit politischem Kampf.
Dieser selbstgeschaffene
Zwang zur Rechenschaft bewirkt einen insgesamt verantwortlicheren Umgang mit
Gewalt, so daß die Verantwortungsethik der Bewegung 2. Juni von der reinen
Gesinnungsethik der RAF unterschieden werden kann.
Die Eskalation des
bewaffneten Kampfes war schließlich nur möglich durch die heftige (und manchmal
über den vom Rechtsstaat gesetzten Rahmen hinausgehende) Reaktion des Staates,
so daß die größte Gefahr für die unbeteiligten BürgerInnen weniger von den
Aktionen der Gruppen als von der beschleunigten Entdemokratisierung des
Rechtsstaates ausging.
„Ob es richtig ist,
den bewaffneten Widerstand jetzt zu organisieren, hängt davon ab, ob es möglich
ist; ob es möglich ist, ist nur praktisch zu ermitteln“, schrieb Ulrike Meinhof
im „Konzept Stadtguerilla“. Nach 25 Jahren Praxis muß man zu dem nüchternen
Fazit gelangen, daß der Weg des bewaffneten Kampfes in eine Sackgasse geführt
hat, daß eine ernsthafte Gefährdung der staatlichen Ordnung der BRD (auch 1977)
nie bestanden hat. Daraus sollten die verbliebenen bewaffneten KämpferInnen,
wenn es denn überhaupt noch welche gibt, die Konsequenzen ziehen und das
Scheitern ihres Kampfes eingestehen, damit wenigstens der letzte Kampf, der
politische Kampf um Freilassung bzw. bessere Haftbedingungen der Gefangenen
Erfolg haben kann.
12. Epilog: Letzte Entwicklungen
Die Rücknahme der
Eskalation durch die RAF blieb einseitig; die Haftbedingungen wurden nicht
spürbar verbessert, das mutmaßliche RAF- Mitglied Wolfgang Grams starb unter so
ungeklärten Umständen bei dem GSG 9- Desaster 1993 in Bad Kleinen, daß man das
Gefühl gewinnen konnte, es solle etwas vertuscht werden. Die dort festgenommene
Birgit Hogefeld wurde trotz dürftiger Beweislage kürzlich zu lebenslanger Haft
verurteilt, die Repression gegen antifaschistischen und antiimperialistischen
Widerstand wurde nicht zurückgeschraubt, was sich z. B. in Göttingen in den
Verfahren gegen die Autonome Antifa (M) manifestierte.
Angesichts dieser
Entwicklung müßte eigentlich eine neue Eskalation zu befürchten sein. Stattdessen
fordert Hogefeld in der oben erwähnten Erklärung die Auflösung der RAF, und der
als Kopf der RAF gesuchte Christoph Seidler meldet sich aus dem Libanon zurück,
wo er in der Zeit seiner angeblichen RAF- Mitgliedschaft in einer palästinensischen Befreiungsbewegung
kämpfte: sein Haftbefehl mußte aufgehoben werden. Die RAF- Gefangene Eva Haule
deutete an, daß Seidler nicht der einzige steckbrieflich Gesuchte sei, der nie
Mitglied der RAF gewesen ist. Das wirft natürlich die Frage neu auf, wer denn
eigentlich die technisch perfekten Anschläge, die unter dem Namen „RAF“ verübt
wurden (z. B. Herrhausen oder Rohwedder), durchgeführt haben soll und welche
Rolle dabei möglicherweise V- Leute wie Steinmetz gespielt haben könnten. Fakt
ist zumindest, daß trotz stetigen Ausbaus des Fahndungsapparates die
Aufklärungsquote der „terroristischen“ Anschläge gegen Null geht, was entweder
diesen Fahndungsapparat in Frage stellen oder den Blick auf andere TäterInnengruppen
richten müßte.[105]
[1] Zur RAF- Geschichte vgl. allg.: Peters, Butz: RAF- Terrorismus in Deutschland; München 1993
[2] Becker, Walter: Zum Problem der Gewalt; in: Gesellschaft Staat Erziehung, Frankfurt Nr. 3/1969, S. 164
[3] Narr, Wolf- Dieter: Gewalt und Legitimität; in: Rammstedt, O.(Hg.): Gewaltverhältnisse, Frankfurt 1974, S. 12
[4] Narr, a.a.O., S. 31
[5] Narr, a.a.O., S. 18
[6] Brückner, Peter: Über die Gewalt, Berlin 1979, S. 116
[7] Deutsch, Karl W.: Abhängigkeit, strukturelle Gewalt und Befreiungsprozesse; in: Gantzel, K. J.: Herrschaft und Befreiung in der Weltgeschichte, Frankfurt 1975
[8] Neumann, Franz: Gewalt; in:Gesellschaft und Staat- Lexikon der Politik, Vahlen 1995; S. 347 f
[9] T. E. Lawrence führte in Arabien einen klassischen Guerilla- Kampf gegen die türkische Herrschaft. Es gelang ihm die gegnerische Armee zu schlagen, indem er die sie durch strategische Zerstörung von Bahnlinien, Brücken oder Tunneln von ihrem Nachschub abschnitt.
[10] Fromkin, David: Die Strategie des Terrorismus; in: Funke, M.: Terrorismus- Untersuchungen zur Strategie und Struktur revolutionärer Gewaltpolitik, Bonn/ Düsseldorf 1978; S. 95
[11] Fromkin, a.a.O., S.94
[12] Müller- Borchert, Hans- Joachim: Guerilla im Industriestaat, Hamburg 1973; S. 25- Vgl. dazu auch: Mao Tsetung: Über die Revolution, Frankfurt 1971; S. 247- 264
[13] Müller- Borchert, a.a.O., S. 80
[14] Müller- Borchert, a.a.O., S. 27
[15] Herzog, Thomas: Terrorismus- Versuch einer Definition und Analyse internationaler Übereinkommen zu seiner Bekämpfung, Frankfurt 1991, S. 25 ff
[16] An dieser Stelle sei schon einmal die Unsitte selbst seriöser Medien wie des SPIEGEL beklagt, die sog. „Terroristen“ pauschal als „Anarchisten“ zu bezeichnen.
[17] Neumann, Franz: Terrorismus; in: Gesellschaft und Staat- Lexikon der Politik, Vahlen 1995, S. 812
[18] Müller- Borchert, a.a.O., S. 128
[19] Joxe, Alain: Terrorismus als Allzweckwaffe; in: le monde diplomatique Nr. 4/96, S. 17
[20] Funke, Manfred: Terrorismus- Ermittlungsversuch zu einer Herausforderung; in: Funke, M.: Terrorismus- Untersuchungen zur Strategie und Struktur revolutionärer Gewaltpolitik, Bonn/ Düsseldorf 1978, S. 15
[21] Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung (GNN): Bundesrepublik Deutschland (BRD)/ Rote Armee Fraktion(RAF), Köln 1993; S. 4
[22] SPIEGEL Nr. 25/1970, S. 74 f
[23] SPIEGEL a.a.O., S. 74
[24] Frombeloff, (Hg.): und es begann die Zeit der Autonomie- Politische Texte von Karl Heinz Roth, Hamburg 1993; S. 144
[25] GNN, a.a.O., S. 5 ff
[26] GNN, a.a.O., S. 8
[27] GNN, a.a.O., S.10
[28] GNN, a.a.O., S.15 ff
[29] GNN, a.a.O., S.31 ff
[30] Der „Schwarze September“ war ein palästinensisches Kommando, das am 05.09.72 während der Olympischen Spiele in München 9 israelische SportlerInnenals Geiseln nimmt, um 200 in Israel gefangene GenossInnen freizupressen. Das Kommando wird nicht, wie zugesagt, ausgeflogen, sondern auf dem Militärflughafen Fürstenfeldbruck unter Beschuß genommen. 5 GeiselnehmerInnen, sämtliche Geiseln und ein Polizist kommen ums Leben.
[31] vgl. dazu Weber, Hermann (Hg.): Lenin- Aus den Schriften 1895- 1923; München 1967; S. 57 f
[32] Brückner, Peter: Ulrike Marie Meinhof und die deutschen Verhältnisse; Berlin 1978; S. 178
[33] GNN, a.a.O.; S. 47 f
[34] Frombeloff, a.a.O.; S. 133
[35] GNN, a.a.O., S. 47
[36] Bakker Schut, Pieter: Dokumente- das info: briefe von gefangenen aus der raf, Hamburg 1987; S. 94 ff
[37] GNN, a.a.O.; S. 48
[38] Brückner: Über die Gewalt a.a.O.; S. 89
[39] Fetcher, Iring: Terrorismus und Reaktion; Frankfurt 1977; S. 50 ff
[40] Jeschke, A./ Malanowski, W.: Der Minister und der Terrorist; Reinbek 1980; S. 15
[41] Fetcher, a.a.O.; S. 51
[42] Hartung, Klaus: Der blinde Fleck- Die Linke, die RAF und der Staat; Frankfurt 1987; S.141
[43] Fetcher, a.a.O.; S. 64 ff
[44] Bakker Schut, a.a.O.; S. 84
[45] Frombeloff, a.a.O.; S. 148
[46] Frombeloff, a.a.O.; S. 142
[47] GNN, a.a.O.; S. 116 ff
[48]Bewegung 2. Juni: Der Blues- Gesammelte Texte der „Bewegung 2. Juni“; Berlin o. J.; S. 809
[49] Edition ID- Archiv: „wir haben mehr fragen als antworten...“; Amsterdam 1995; S. 16 ff
[50] Edition ID- Archiv, a.a.O.; S. 18
[51] Fetcher, a.a.O.; S. 38
[52] Fetcher, a.a.O.; S. 41
[53] „Im Januar 1972 schlossen wir uns zur Bewegung 2. Juni zusammen. Das war ein Datum, welches alle noch miteinander verband, Studenten wie Jungproleten. Alle wußten, was der 2. Juni bedeutete. Eine andere Überlegung war dabei für uns genauso wichtig: Dieses Datum wird immer darauf hinweisen, daß sie zuerst geschossen haben! Das ist bis zum heutigen Tage so. Jedesmal wenn jemand etwas zur Bewegung 2. Juni sagt, wird auch erwähnt, daß am 2. Juni '‘7 Benno Ohnesorg von den Bullen erschossen wurde. Soweit zum Namen.“
aus: Reinders/ Fritzsch: Die Bewegung 2. Juni; Berlin 1995; S. 7
[54] Brückner: Über die Gewalt a.a.O.; S. 88
[55]Bewegung 2. Juni, a.a.O.; S. 246
[56] Meyer, Till: Staatsfeind; Hamburg 1996; S. 423
[57] Baumann, Michael „Bommi“: Wie alles anfing; Berlin 1994; S. 100 f
[58] Baumann, a.a.O.; S. 46 f
[59] Reinders/ Fritzsch, a.a.O.; S. 121 f
[60] Bewegung 2. Juni, a.a.O.; S. 240
[61] abgedruckt in der Zeitschrift „AK“ Nr.171 vom 11.02.80, S. 53 f (1. Teil ) und Nr.172 vom 25.02.80, S. 52 ff (2. Teil)
[62] Reinders/ Fritzsch, a.a.O.; S. 123 f
[63] Bewegung 2. Juni, a.a.O.; S. 809
[64] Bewegung 2. Juni, a.a.O.; S. 811
[65] Bewegung 2. Juni, a.a.O.; S. 812
[66] Baumann, a.a.O.; S. 138
[67] Aust, Stefan: Der Baader- Meinhof- Komplex; Hamburg 1989; S. 182 ff
[68] Reinders/ Fritzsch, a.a.O.; S. 54 ff
[69] Meyer, Till, a.a.O.; S. 171 f
[70] Edition ID- Archiv, a.a.O.; S. 33
[71] Brückner: Über die Gewalt a.a.O.; S. 80
[72] Aust, a.a.O.; S. 211 f
[73] Meyer, Thomas: Am Ende der Gewalt?, Frankfurt 1980; S. 142
[74] GNN, a.a.O.; S. 6
[75] Hartung, a.a.O.; S. 157
[76] Baumann, a.a.O.; S. 104 ff
[77] Spaßguerilla ist der Versuch eingefahrene Widerstandsformen (z. B. Demo) neu zu beleben, bzw. neue zu schaffen, indem Widersprüchlichkeiten des Systems bewußt überzeichnet (karikiert) dargestellt werden und das System so der Lächerlichkeit preisgegeben wird. Als „Urvater“ der Spaßguerilla gilt Fritz Teufel, der in einem Gerichtsverfahren auf die barsche Aufforderung, sich vor dem Gericht zu erheben, antwortete: „Wenn’s denn der Wahrheitsfindung dient!“ und damit mehr zur Demaskierung des Systems beitrug als ein Dutzend Flugblätter. Vgl. dazu auch das anonym herausgegebene Buch „Spaßguerilla“, Berlin 1984.
[78] SPIEGEL Nr. 10/1975; S. 26 f
[79] GNN, a.a.O.; S. 98
[80] Reinders/ Fritzsch, a.a.O.; S. 105
[81] SPIEGEL Nr. 18/1975; S. 23 ff
[82] Peters, B., a.a.O.; S. 219 ff
[83] Hartung, a.a.O.; S. 10
[84] Reinders/ Fritzsch, a.a.O.; S. 122
[85] Hartung, a.a.O.; S. 127 f
[86] Vgl. dazu: Brückner, Peter: Die Mescalero- Affäre; Hannover 1978
[87] tageszeitung vom 30.10.96; S. 16
[88] Brückner: Über die Gewalt, a.a.O.; S. 118 f
[89] GNN, a.a.O.; S. 42
[90] GNN, a.a.O.; S. 44
[91] Reinders/ Fritzsch, a.a.O.; S. 124
[92] v. Ditfurth, Hoimar: Zweifel an der Zwangsernährung; in: SPIEGEL Nr. 53/1974; S.78 f
[93] Aust, a.a.O.; S. 293
[94] SPIEGEL Nr. /1975; S. 62
[95] Aust, a.a.O.; S. 226 f
[96] Vgl. dazu Peters, a.a.O.; S. 459 ff
[97] Vgl. dazu Peters, a.a.O.; S. 168 ff
[98] GNN, a.a.O.; S. 96 f
[99] Neumann, Franz: Handbuch politischer Theorien und Ideologien, Reinbek 1987; S. 248 ff
[100] Baumann, a.a.O.; S. 109
[101] Brückner, Über die Gewalt, a.a.O.; S. 38
[102] Laquer, Walter: Terrorismus; Kronberg 1977; S.47
[103] z. B. Wittkop, Justuf F.: Unter der schwarzen Fahne; Frankfurt 1989; S. 177
[104] GNN, a.a.O.; S. 37
[105] Vgl. dazu: Wisnewski/ Landgraeber/ Sieker: Das RAF- Phantom- Wozu Politik und Wirtschaft Terroristen brauchen; München 1992