1. Einleitung

 

Ende der 60’er Jahre nimmt die Unzufriedenheit mit der Politik der Großen Koalition insbesondere unter StudentInnen immer mehr zu, als sie merkten, daß ihrem Protest gegen die Haltung der Regierung zum Vietnamkrieg oder auch gegen die Pläne zur Notstandsgesetzgebung nicht mit Argumenten, sondern mit Hezte in der Springer- Presse und Polizeiknüppeln auf der Straße begegnet wurde. Einige machten sich auf den „Marsch durch die Institutionen“ um das System von innen zu reformieren, andere nahmen den bewaffneten Kampf auf, um die Verhältnisse gewaltsam zu verändern. Die wohl bedeutendsten Gruppen waren hierbei die Rote Armee Fraktion (RAF) und die Bewegung 2. Juni, die sich sowohl in ihren Rechtfertigungsmustern für die Anwendung von Gewalt als auch in der konkreten Form der Gewalt erheblich unterschieden, obwohl sie beide aus der StudentInnenbewegung hervorgingen.       

Wohl kaum ein Thema hat in den vergangenen 25 Jahren solch heftige Emotionen und auch Reaktionen verursacht, wie der bewaffnete Kampf der „6 gegen 60 Millionen“, wie Heinrich Böll es formulierte. Deshalb muß man sich der Begriffe sicher sein, über die man schreiben will; nach einem kurzen zeitgeschichtlichen Abriß, der einen Überblick über die Geschichte des bewaffneten Kampfes geben soll, folgt aus diesem Grund ein Definitionsansatz zu wichtigen Begriffen wie Gewalt oder Terrorismus. Um den Gegenstand der Arbeit überschaubar zu belassen, gehe ich auf die ideologische Motivation der Gruppen nur am Rande ein und auch in erster Linie, um den durch die Medien ramponierten Anarchismus- Begriff wieder etwas geradezurücken.

Bei der Beschäftigung mit der Geschichte des bewaffneten Kampfes offenbart sich den Interessierten ein Forschungsdefizit; insbesondere zur Bewegung 2. Juni existiert nur äußerst wenig Sekundärliteratur, die dann i.d.R. kaum zu beschaffen ist. Aber auch zur RAF ist nur wenig geschrieben worden, was als ernsthafte Auseinandersetzung mit der Theorie des bewaffneten Kampfes zu werten wäre. Dies mag an dem Kriminalisierungsrisiko liegen, daß Menschen eingegangen sind, wenn sie „solidarische Kritik“ publiziert haben. Für diese Arbeit bedeutet die schlechte Literaturlage, daß vorrangig auf Primärliteratur zurückgegriffen werden muß.

Obwohl die offene Gewalt der beiden Gruppen natürlich den größten Raum einnehmen wird, werde ich in einem kurzen Abschnitt auch auf den Beitrag des Staates zu dieser Eskalationsspirale eingehen. Außerdem werde ich am Ende auf die aktuelle Entwicklung in Sachen RAF eingehen, denn auch 26 Jahre nach der Aufnahme des bewaffneten Kampfes und über 4 Jahre nach der sog. Gewaltverzichtserklärung macht der „Staatsfeind Nr. 1“ noch immer Schlagzeilen, ist die deutsche Justiz immer noch mit der juristischen Aufarbeitung der RAF- Geschichte beschäftigt. Es nicht nur bei der Aburteilung der TäterInnen zu belassen, sondern sich auch mit der Argumentation von RAF und Bewegung 2. Juni auseinanderzusetzen, dazu soll diese Arbeit einen kleinen Beitrag leisten.

 

2. Zeitgeschichtlicher Abriß

 

In den 60’er Jahren beginnt die Politisierung von StudentInnen durch den Vietnamkrieg und die Befreiungskämpfe in verschiedenen Ländern der 3. Welt.

Nachdem im Oktober ’66 an der FU Berlin ein Kongreß gegen die Notstandsgesetze stattfindet, die trotz breiter Ablehnung in der Bevölkerung 1968 verabschiedet werden und empfindliche Einschnitte in die Grundrechte der BürgerInnen ermöglichen ruft Rudi Dutschke im Dezember auf einer SDS- Versammlung zur Gründung einer Außerparlamentarischen Opposition (APO) auf, die, bedingt durch die politische Stagnation der Großen Koalition, regen Zulauf erhält.

1967 entsteht die Kommunebewegung, die sich zum Ziel macht, „das Private politisch zu machen“. Im April wird ein von der Kommune I geplantes „Puddingattentat“ auf den US- Vizepräsidenten Humphrey von der Polizei vereitelt. Aufgrund der einsetzenden Hetze und der bewußten Falschinformation in den Springer- Medien, geraten diese immer mehr in den Mittelpunkt der APO- Kritik.

Einen besonderen Einschnitt stellt der 2. Juni ’67 in der Auseinandersetzung zwischen Polizei und APOdar. Während einer Demonstration gegen den in Berlin weilenden Schah von Persien kommt es zu einer Eskalation der Gewalt, in deren Verlauf der Student Benno Ohnesorg, der erstmals in seinem Leben an einer Demo teilnahm, von dem Kriminalobermeister Kurras erschossen wird.

Zu einer ersten guerillaähnlichen Aktion kommt es am 03.04.68 mit dem Frankfurter Kaufhausbrand, der von den Tätern, unter ihnen mit Baader und Ennslin zwei Mitbegründer der späteren RAF, als Protest gegen die Gleichgültigkeit der Gesellschaft gegenüber den Morden in Vietnam bezeichnet wird.

Als der rechtsradikalen Kreisen nahestehende J. Bachmann kurze Zeit später ein Attentat auf Dutschke, den führenden Kopf der StudentInnenbewegung, verübt, kommt es in der ganzen BRD und besonders West- Berlin zu den bis dahin militantesten Demonstrationen. Die Springer- Presse wird wegen ihrer Hetze für das Attentat verantwortlich gemacht („BILD hat mitgeschossen“), und die Auslieferung der Zeitungen wird blockiert. Als es wegen dieser Demonstration zu einem Prozeß gegen den Rechtsanwalt Mahler kommt, versuchen ca. 10000 StudentInnen, JungarbeiterInnen und Rocker zum Landgericht am Tegeler Weg zu ziehen, wo es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit einer bisher unbekannten organisierten Militanz auf Seiten der DemonstrantInnen kommt. Nach dieser „Schlacht am Tegeler Weg“ gibt es heftige Diskussionen über die Gewaltfrage. Der SDS spaltet sich in den folgenden Auseinandersetzungen und es kommt ab 1969 zur Gründung vieler kleiner marxistisch- leninistischer, sog. K- Gruppen. Als ironische Antwort darauf kommt es im selben Jahr auch zur Gründung des „Zentralrates der umherschweifenden Haschrebellen“, einer Vorläufergruppe der Bewegung 2. Juni. Dieser Kern von AktivistInnen begeht dann unter wechselnden Namen (Tupamaros Westberlin, Schwarze Ratten, Blues u.a.) zahlreiche Brand- und Sprengstoffanschläge auf US- Einrichtungen, Gerichte, Banken usw. Diese Gruppen schließen sich im Januar 1972 zur Bewegung 2. Juni zusammen.

 

2.1. Daten zur Bewegung 2. Juni

 

Die erste Aktion der Bewegung am 2. Februar ’72 war eine direkte Reaktion auf den „Bloody Sunday“ im nordirischen Derry vom 30.01. Bei dem Bombenanschlag auf den britischen Yachtclub wird der Hausmeister E. Beelitz getötet, als er die Bombe findet und sie im Schraubstock mit Hammer und Meißel bearbeitet.

Einen Monat später reagiert der 2. Juni mit einem Bombenanschlag auf das LKA Berlin auf die Tötung des gesuchten T. Weißbecker am 2. März in Augsburg. In dem BekennerInnenschreiben beklagt die Guerilla die „Killerfahndung“ der Polizei. Auch die Erschießung des Berliner Kammergerichtsprädidenten G. v. Drenckmann am 10.11.74 bei einem gescheiterten Entführungsversuch ist eine Reaktion - am Tag zuvor war der RAF- Gefangene H. Meins nach neunwöchigem Hungerstreik gegen die schlechten Haftbedingungen gestorben. Das Drenckmann- Kommando wird intern, wie auch aus der linksradikalen Symphatisantenszene scharf kritisiert.

Die wohl populärste und auch erfolgreichste Aktion war die Entführung des CDU- Spitzenkandidaten für die Berliner Abeordnetenhauswahl, Lorenz, wenige Tage vor der Wahl. Er wird gegen 5 Gefangene aus verschiedenen Stadtguerilla- Gruppen ausgetauscht. Dies blieb der erste und letzte geglückte Gefangenenaustausch in der 25- jährigen Geschichte der Stadtguerilla

in der BRD.

Darüberhinaus gehen zahlreiche Geldbeschaffungsmaßnahmen  auf das Konto der Bewegung 2. Juni. Eine der spektakulärsten war neben den sog. „Negerkuß- Banküberfällen“(s. 7.2.) die Entführung des Wiener Großindustriellen Walter Palmers durch aus dem Gefängnis geflohene Frauen des 2. Juni im April ’78. Palmers wurde nach 3 Tagen gegen 4,7 Mio DM  Lösegeld unversehrt wieder freigelassen.

Am 2. Juni 1980 erklärte der „antiimperialistische“ Flügel der Bewegung 2. Juni die Auflösung der Bewegung. Einige Mitglieder schlossen sich der RAF an.

 

2.2. Daten zur RAF

 

In der über 25- jährigen Geschichte hat es viele personelle, wie auch inhaltliche und strategische Wechsel gegeben. Allgemein wird von 3 Generationen gesprochen, wobei es durchaus personelle Überschneidungen gegeben hat.[1]

 

2.2.1. Erste RAF- Generation

 

Als Geburtsstunde der RAF gilt die Befreiung von Andreas Baader am 14.05.70, der erst am 4. April wegen seiner ausstehenden Strafe wegen der Kaufhausbrandstiftung in Berlin verhaftet wurde. Die Befreiung (siehe dazu auch weiter unten) ist zugleich auch der Schritt in die Illegalität für Ulrike Meinhof, die die Befreiung in der im SPIEGEL veröffentlichten Tonbanderklärung „Natürlich kann geschossen werden“ rechtfertigt.

Für das Leben in der Illegalität baut die RAF 2 Jahre lang ihre Logistik auf. Motorisierung, Geld, Waffen, Sprengstoff und falsche Papiere werden besorgt, in einem El Fatah- Camp in Jordanien bekommen die Stadtguerilla- KämpferInnen eine Anleitung für den bewaffneten Kampf, bevor am 11.05.72 mit einem Bombenanschlag auf ein US- Hauptquartier die (kurze) Offensive der RAF beginnt. In den folgenden 2 Wochen gibt es Bombenanschläge auf die Polizeidirektion Augsburg, auf das LKA München, auf den Bundesrichter Buddenberg, das Springer- Haus in Hamburg, sowie das Hauptquartier der US- Landstreitkräfte in Heidelberg. Bis zum 05.07.72 werden im Zuge der Fahndungsaktion „Wasserschlag“ alle mutmaßlichen Mitglieder der 1. RAF- Generation verhaftet.

 

2.2.2. Zweite RAF- Generation

 

Als 2. Generation werden Gruppen bezeichnet, deren vorrangiges Ziel die Befreiung der im Hochsicherheitstrakt Stammheim inhaftierten Kader der 1. Generation gewesen ist. So versuchte ein „Kommando Holger Meins“ am 24.04.75, also kurz nach der erfolgreichen Lorenz- Entführung mit der Besetzung der deutschen Botschaft in Stockholm 26 politische Gefangene , darunter die gesamte Führungsebene der RAF, freizupressen. Auch als das Kommando Botschaftsangehörige kaltblütig erschießt, bleibt der Staat hart und geht nicht auf die Forderungen ein. Die TäterInnen werden festgenommen, als die mitgebrachten Sprengladungen unbeabsichtigt explodieren.

Nach diesem Fehlschlag bildet sich eine neue Gruppe um Roland Mayer und den Rechtsanwalt Siegfried Haag, deren Führung nach der Festnahme der beiden die gerade aus der Haft entlassene Brigitte Mohnhaupt übernimmt. Diese Gruppe, die über 20 Illegale stark ist, beginnt mit einer neuen Offensive, deren Ziel es ist, den Staat nach mehreren empfindlichen Schlägen mit einer Entführung zu einem Austausch zu bewegen.Am 07.05.77 werden Generalbundesanwalt Buback und 2 Begleiter erschossen. Am 30.07. wird der Sprecher der Dresdner Bank, Jürgen Ponto, bei einem gescheiterten Entführungsversuch erschossen. Am 25.08. mißlingt ein geplanter Raketenwerfer- Anschlag auf die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Am 05.09. schließlich entführt das „Kommando Siegfried Hausner“ den Arbeitgeberpräsidenten Hanns- Martin Schleyer, erschießt dabei 4 Begleiter und fordert die Freilassung von 11 inhaftierten GenossInnen. Dieser Forderung schließt sich ein palästinensisches Kommando an, daß am 13.10. Mallorca- UrlauberInnen in der Lufthansa- Maschine „Landshut“ nach Mogadischu entführt. Als die „Landshut“ in der Nacht zum 18.10. von der GSG 9 gestürmt wird und am Morgen Baader, Ennslin und Raspe tot in ihren Zellen in Stammheim aufgefunden werden, tötet das RAF- Kommando Schleyer.

Am 25.06.79 mißlingt ein Bombenanschlag auf den NATO- Oberbefehlshaber General Haig ebenso, wie ein Raketenanschlag auf den US- General Kroesen am 15.09.81.

Nach ca. 10 Jahren taucht im Mai ’82 mit „Guerilla, Widerstand und antiimperialistische Front“ wieder ein neues Grundsatzpapier der RAF auf.

 

2.2.3. Dritte RAF- Generation

 

Nach der Zerschlagung der Kommandoebene der RAF durch Verhaftung, bzw. durch die Übersiedlung in die DDR, verübte seit 1984 eine 3. Generation Anschläge gegen NATO und US- Streitkräfte, aber auch gegen Repräsentanten aus Staat und Kapital. Auf diese unvermittelbaren Morde soll in dieser Arbeit nicht weiter eingegangen werden. Wohl aber auf die Erklärung der RAF vom 10.04.92, die Eskalation zurückzunehmen und zunächst keine Angriffe mehr auf Repräsentanten aus Wirtschaft und Staat zu unternehmen, da sie eine politische Diskussion führen wolle.

Am 27.06.93 bekommt das RAF- Phantom dann endlich wieder ein Gesicht. Bei dem Polizeieinsatz in Bad Kleinen wird ein GSG 9- Beamter getötet, der mutmaßliche RAF’ler Wolfgang Grams kommt unter ungeklärten Umständen ums Leben. Birgit Hogefeld kann festgenommen werden und wird im November ’96 zu lebenslanger Haft verurteilt; der V- Mann Klaus Steinmetz wird enttarnt. Dieses Polizeidesaster hat Folgen: Generalbundesanwalt v. Stahl wird entlassen, Bundesinnenminister Seiters tritt zurück.

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3. Begriffsannäherungen

 

In diesem Abschnitt soll zunächst ein kleiner Überblick über Arbeiten zum Thema „Gewalt“ gegeben werden, bevor ich einen geschichtlichen Abriß zur Guerilla- Kriegsführung vorstelle und diesen von dem Begriff „Terrorismus“ abzugrenzen versuche.

 

3.1. Gewalt

 

W. Becker stellt die juristische Definition des Gewaltbegriffs in den Vordergrund: „Gewalt sei die unter Anwendung körperlicher Kräfte geschehene Einwirkung auf einen anderen zur Beseitigung eines tatsächlich geleisteten oder zu erwartenden Widerstandes. Der Wille des Genötigten soll in eine bestimmte Richtung gelenkt werden.“[2] Selbst unter lediglich juristischen Gesichtspunkten ist diese Definition unbefriedigend, fiele doch z. B. Mord durch, weil der Wille des Genötigten offensichtlich unwichtig ist. Auch die Ausdehnung des Gewaltbegriffs auf seelische Einwirkungen  und die zaghafte Erkenntnis, daß Gewalt auch von Staatssystemen ausgehen könne (allerdings nur von Diktaturen; für Demokratien schließt Becker die Anwendung von Staatsgewalt kategorisch aus) bringt keine erhellende Annäherung an den Gewaltbegriff.

Narr dagegen ergänzt den gängigen juristischen Gewaltbegriff der überwiegend physischen Agression , den er „nicht- institutionalisierte Gewalt“ nennt, um den Begriff der „strukturellen Gewalt“[3], der Gewalt als Teil des Herrschaftsprozesses definiert.[4] Dieser Ansatz soll in groben Zügen nachgezeichnet werden:

In Anlehnung an Max Weber stellt Narr das sog. Gewaltmonopol,  das Monopol legitimer physischer Gewaltsamkeit, als konstituierendes Kriterium für den modernen Staat heraus. Der Staat als Monopolinhaber definiert selbst, inwiefern der Einsatz physischer Gewaltsamkeit zur Bewahrung von Frieden und Ordnung legitimiert ist. Da die Wirtschaftsordnung in der BRD (es wird angenommen, daß der Zusammenhang für alle westlichen Industrienationen ähnlich ist) eine kapitalistische ist, spitzt Narr zu: „(...) die Stabilisierung der privat- strukturierten gesellschaftlichen Ungleichheiten und ihrer Dynamik werden zum Hauptmotiv des Aufbaus des Rechtsstaates und der Polizei als einer spezialisierten Zwangsordnungs- Verwaltung zum Schutze industrieller Produktion.“[5]

Da die der kapitalistischen Produktion innewohnende Erzeugung von Ungleichheit (z. B. das Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital) sich bei einer Krise zu einer Herrschaftskrise an sich ausweiten könnte, wurde als zweiter Stützpfeiler des Staates ein sozialpolitisches Instrumentarium errichtet ( Bismarck). Somit ist die Ungleichheit Ordnung geworden und Gruppen, die z. B. die Eigentumsverteilung durch Anwendung nicht- institutionalisierter Gewalt in Frage stellen, gelten als Sicherheitsrisiko, gegen die mit den Mitteln des Gewaltmonopols vorgegangen werden kann.

Brückner geht noch einen Schritt weiter, wenn er aus dem generalpräventiven Charakter, den eine Strafe habe und der Moral in der Bevölkerung erzeuge, ableitet, daß der Staat ergo ein Interesse an GesetzesbrecherInnen haben müsse und deshalb soziale Mechanismen entwickele, die Kriminalität erzeugen.[6]

Auch Deutsch sieht den Sinn von struktureller Gewalt in der Verhaltenskontrolle. Weil sie aber abhängig bleibt von den Fügungsgewohnheiten der Massen, „ist diese Art struktureller Gewalt verwundbar, wenn immer sich Massengewohnheiten des Verhaltens ändern.“[7]

Auch F. Neumann unterscheidet zwischen direkter, personaler Gewalt und struktureller Gewalt, setzt letztere aber mit sozialer Ungerechtigkeit gleich und fordert die Abgrenzung dieser von der demokratisch legitimierten Staatsgewalt.[8]

 

Als nächstes ist es wichtig, die Begriffe „Terrorismus“ und „Guerilla“, die oft synonym oder auch undefiniert quer durcheinander benutzt werden, gegeneinander abzugrenzen. D. Fromkin bringt den Hauptunterschied auf den Punkt: „Lawrence, der Guerilla- Führer[9], griff eine Bahnlinie an, weil er sie zerstören wollte, wohingegen arabische Terroristen eine Fluglinie angreifen, obwohl sie sie nicht zerstören wollen.“[10], denn, so führt er aus, „Terrorismus ist Gewalt mit der Absicht, Angst zu erzeugen; jedoch will er Furcht auslösen, damit diese Furcht wiederum jemand anderen (...) dazu bringt, in irgendeiner ganz unterschiedlichen Form darauf zu reagieren. Auf dem Umweg über diese Reaktion erreicht der Terrorist sein Ziel.“[11]

 

3.2. Guerilla

 

Die Guerilla- Kriegsführung, früher als Teil konventioneller Kriege nur eine taktische Variante der Kriegsführung, löste nach dem 2. Weltkrieg den „heißen Krieg“ als Form der gewaltsamen Auseinandersetzung ab. Gründe hierfür waren zum einen das atomare Patt  der Supermächte USA und UdSSR, wie auch die klar abgesteckten und offiziell respektierten Einflußzonen der beiden, die keinen Platz für offene Konflikte ließen (erst seit dem Zerfall der Sowjetunion steigt die Zahl der konventionellen Kriege wieder sprunghaft an). Besonders seit dem erfolgreichen Guerillakrieg Mao Tse Tungs in China (1927- 1949) nahmen viele Gruppen unter meist deutlicher Bezugnahme auf die Schriften Maos den bewaffneten Kampf auf (z. B. in Indochina, Kuba, Vietnam). Mao teilt einen Guerillakonflikt in 3 Phasen ein:[12]

1.  Strategische Defensive: Der Staat reagiert auf die Entstehung der Guerilla, beim taktischen 

                                           Rückzug wahrt die Guerilla die Initiative.

2. Phase des Gleichgewichts: Abnutzungserscheinungen beim Gegner; Guerilla gewinnt an

                                               Zahl, Waffen und Erfahrung.

3. Strategische Offensive: regulärer Krieg gegen zermürbten Feind

 

Maos entscheidender Schachzug war, die Staatsgewalt, die in den Städten konzentriert und auf dem Land nur symbolisch vertreten war, von ihrer Produktionsbasis, der Landwirtschaft, abzuschneiden, indem er die ländliche Bevölkerung mit Hilfe seines politisch- organisatorischen Überbaus, der KPCh, z. B. durch Landreformen für sich einnahm. Unablässige Bedingung für Mao war die Unterstützung der Bevölkerung, in der sich die Guerilla „wie ein Fisch im Wasser“ bewegen könne. Deshalb dürfe eine Guerilla- Aktion niemals gegen das Volk gerichtet sein. Das kubanische Beispiel bewies dagegen, daß revolutionäres Bewußtsein in der Bevölkerung nicht unbedingt Vorraussetzung ist, weil der aufständische Brennpunkt dieses auch im Verlauf des Konfliktes schaffen kann.[13]

Schwieriger ist es, die erfolgreichen Landguerilla- Konzepte auf die Gegebenheiten von Städten, womöglich in einem entwickelten Industriestaat wie der BRD, zuzuschneiden. Hierbei ergeben sich v. a. folgende Probleme:

1.  Die Produktionsbasis des Industriestaates ist die Großstadt. Die Staatsgewalt kann somit nicht nach demselben Prinzip von der Basis abgeschnitten werden.

2.  Die Ausübung der Kontrolle über die Produktionsbasis erfolgt in den Städten an Ort und Stelle.[14]

Insgesamt müßten die auftretenden Differenzen bei der Übertragung einer erfolgreichen Strategie auf andere Verhältnisse befriedigend gelöst werden. Inwieweit das der RAF mit ihrem  Konzept Stadtguerilla gelungen ist, soll später noch geklärt werden.

Halten wir also zunächst fest, daß es sich bei der Guerilla um einen militärischen Koflikt um politische Ziele handelt (mit den Mitteln des Kleinkrieges). Dabei ist das Erreichen des militärischen Ziels hauptsächlich.

 

3.3. Terrorismus

 

Bei einer Definition stehen wir vor dem Dilemma, daß seit über 20 Jahren Menschen für „terroristische“ Straftaten verurteilt werden, obwohl es in keinem Gesetz eine juristische Legaldefinition dieses Begriffs gibt. Aufgenommen wurde der Begriff am 18.08.76 als §129 a des StGB mit dem Tatbestand der „Bildung terroristischer Vereinigungen“, deren Ziel es sei, „bestimmte schwere Straftaten zu begehen“[15], wobei die politische, religiöse o.ä. Motivation unerwähnt bleibt und somit keine Abgrenzungsmöglichkeit zur Allgemeinkriminalität bietet.

Skurillerweise wird auch in Verfassungsschutzberichten schon vor 1976, als es den Straftatbestand also noch gar nicht gab, von „terroristischen Aktivitäten“ gesprochen- natürlich, ohne den Begriff zu definieren.[16]

Wenn man Terror auf semantischer Ebene zunächst als „systematische und zugleich willkürliche Androhung oder Anwendung von Gewalt, um Angst zu erzeugen“ bezeichnet[17], Terror also per Definition undifferenziert ist, dann sind Guerilla- Aktionen nicht terroristisch, da diese, wie oben beschrieben, in Hinblick auf ein bestimmtes Ergebnis gezielt durchgeführt werden; „der Staat dagegen kann Terror nur überwiegend undifferenziert anwenden, weil er den Guerilla durch Druck auf seine vermutete Umgebung zunächst isolieren muß(...)“[18]

Zugespitzt hieße das, daß politische Attentate keine terroristischen Aktionen sind, da sie gezielt eingesetzt werden.[19]Es muß aber ergänzt werden, daß viele Attentate oder Entführungen, obwohl die Opfer gezielt ausgesucht werden, nur symbolischen Wert haben, da sich in den seltensten Fällen ein unmittelbarer militärischer oder politischer Erfolg einstellt. Wenn es den Tätern also nur um die Reaktion der Öffentlichkeit auf die Tat , um den Propagandaeffekt geht, liege ein terroristischer Akt vor.[20]

 

Zusammenfassung: Es ist zu unterscheiden zwischen zwei Formen von Gewalt: zum einen der systemimmanenten, strukturellen Gewalt, die von den Betroffenen auch als soziale Ungerechtigkeit empfunden werden kann; zum anderen der offenen Gewalt, die sowohl vom Staat (in Gestalt seiner Vollstreckungsbeamten), als auch von seinen GegnerInnen angewandt wird.

Der Abschnitt zur Guerilla- Kriegsführung dient in erster Linie dem Verständnis der Konzeption des bewaffneten Kampfes in der BRD, die unter deutlicher Bezugnahme auf die historischen Vorbilder erstellt wurde. Die Anmerkungen zum Terrorismus sollen den undifferenzierten Sprachgebrauch der Medien und der PolitikerInnen offenlegen; die Qualifizierung im Einzelfall, ob Guerilla- Aktion oder Terrorakt, ist nur in seltenen Fällen so eindeutig zu treffen, denn meistens enthalten bewaffnete Aktionen Komponenten von beidem. Mit den Anmerkungen möchte ich rechtfertigen, daß ich den Ausdruck „Terrorismus“ in dieser Arbeit nur in Anführungsstrichen schreiben werde, um die pauschale Verurteilung von bewaffneten Aktionen in der öffentlichen Meinung aufzuzeigen. Wenn ich im folgenden also von Guerilla(- Aktionen) schreibe, dann  charakterisiere ich sie damit nicht im Sinne der oben aufgestellten Definition als reine Guerilla- Aktion, sondern meine, daß sie das Hauptkriterium, nicht undifferenziert gegen das Volk gerichtet zu sein, erfüllt.

 

 4. Theoretische Grundlagen der RAF

 

Es sollen jetzt die Diskussionsprozesse dargestellt werden, die bei der RAF und der Bewegung 2. Juni zur Gewaltanwendung gegen exponierte Stellen des ihnen so verhaßten Systems führten. Im Gegensatz zu der eher proletarischen Bewegung 2. Juni hat die RAF im Laufe ihrer Geschichte öfter versucht, ihre Politik in umfangreicheren Strategiepapieren zu erläutern und zu rechtfertigen. Dabei sind die Schriften der ersten Generation (zur Einteilung der sog. Generationen vgl. Peters, B. a.a.O) bis 1992 zumindest in den Grundüberlegungen Basis der RAF-  Politik. Im folgenden sollen die Grundgedanken der einzelnen Schriften nachgezeichnet und  bewertet werden. Verzichtet werden muß leider auf die im Juni 1971 von Horst Mahler  verfaßte Schrift „Über den bewaffneten Kampf in Westeuropa“, die unter dem Tarnnamen „Die neue Straßenverkehrsordnung“ verteilt wurde. Trotz intensiver Recherche war diese Schrift nicht zu beschaffen. Nach Mahlers Ausschluß im Juni 1974 distanzierte sich die RAF auch von ihr. Bei den Anmerkungen zu den Strategiepapieren wird nicht nur auf Sekundärliteratur zur RAF, sondern auch auf den Diskusionsprozeß innerhalb der Gruppe, der sich in Prozeßerklärungen, aber auch in Briefen wiederspiegelt, eingegangen. Eine nähere Untersuchung der Frage, inwieweit sich das Verhältnis der beiden Gruppen zur Gewalt an dem Kontakt zu den Befreiungsbewegungen der 3. Welt- in Theorie und Praxis- unterscheiden läßt, wird nur bei palästinensischen Gruppen eine Rolle spielen.

 

4.1. „Die Rote Armee aufbauen“ (6/70)[21]/ „Natürlich kann geschossen werden“(7/70)[22]

 

Nach der Befreiung Andreas Baaders während eines Ausgangs in das Institut für Soziale Fragen am 14. Mai 1970 gelangen zunächst zwei Erklärungen der RAF, wie sie sich ab April ’71 nennt, an die Öffentlichkeit. Zunächst ein Brief an die Berliner Untergrundzeitschrift „883“ in dem knapp die Ziele dargelegt und die Bevölkerungsgruppen genannt werden, an die sich die Gruppe wenden will. Das Ziel ist schon mit der Überschrift(„Die Rote Armee aufbauen“) vorgegeben: der Versuch, die Klassen- Konflikte auf die Spitze zu treiben, indem eine bewaffnete Gegenmacht zum staatlichen Repressionsapparat aufgebaut wird. Die Notwendigkeit dafür leitet die Gruppe ab aus der gescheiterten StudentInnenbewegung, deren ProtagonistInnen sich auf den „Marsch durch die Institutionen“ gemacht haben, aus dem Sektierertum der zahlreichen K- Gruppen, der Erkenntnis, daß die beste Theorie ohne revolutionäre Praxis nutzlos ist.

Adressaten für die revolutionäre Politik sind daher auch nicht in erster Linie die „linken Schleimscheißer“, sondern das Proletariat, das wegen der vielen negativen Erfahrungen mit dem System und der daraus resultierenden Unzufriedenheit potentiell revolutionär sei.

Die VerfasserInnen versuchen, ihrem Anliegen durch vulgärsprachliche Ausdrücke eine besondere Dringlichkeit zu geben, wollen sprachlich suggerieren, daß die Verhältnisse schon unerträglich geworden seien. Das ist wichtig, weil die Frage, ob und wann der bewaffnete Kampf aufgenommen werden solle, ein hart umkämpfter Streitpunkt in der Linken war.

„Natürlich kann geschossen werden“ ist ein Ausschnitt aus einer Tonbandaufnahme, in der Ulrike Meinhof der linken Journalistin Michele Ray die Zielsetzungen der Gruppe erläutert. Meinhof weist nochmal auf das Dilemma hin, daß bürgerliche Intellektuelle oftmals die Notwendigkeit einer bewaffneten Revolution theoretisch erkennen, aber aufgrund ihrer Klassenlage keinen subjektiven Grund haben, diesen Schritt zu machen. Deshalb wende sich die RAF an diejenigen Teile des Proletariats, „die nicht nur in der Lage sind, die politischen Notwendigkeiten zu erkennen, sondern auch ihrer Klassenlage nach in der Lage sind, daraus Konsequenzen zu ziehen und zu Handlungen zu kommen“.[23] Die Idee, vor der Bewaffnung zunächst politisches Bewußtsein zu schaffen und das Proletariat zu organisieren, tut sie als reinen Reformismus ab, denn es müsse von Anfang an die Möglichkeit geben, bei eskalierenden Auseinandersetzungen zu bestehen.

Neu ist die Konkretisierung der Gewaltfrage am Umgang mit Polizisten. Von der rigiden Haltung, „Bullen“ seien Schweine, mit denen man nicht rede, sondern auf die zu schießen sei, distanziert sich die RAF aber in ihrem ersten umfassenden Papier  „Konzept Stadtguerilla“.

Für eine kritische Auseinandersetzung sind diese Texte zu kurz, ist die Argumentation zu fragmentarisch. Das Konzept der „sozialen Revolutionierung von unten“[24] gibt die RAF später zugunsten ihres globalen Antiimperialismus auf. Über die Dokumentation im SPIEGEL sagt die RAF zudem später, die Auszüge seien aus dem Zusammenhang privatistischer Gespräche gerissen.

 

4.2. „Das Konzept Stadtguerilla“ (April 1971)[25]

 

Mit dem „Konzept Stadtguerilla“ will die RAF einen klaren Trennungsstrich zwischen sich und dem Feind ziehen, wie es ein vorangestelltes Mao- Zitat aussagt. Basis für diese Überlegungen ist die Erkenntnis, daß das Gesellschaftssystem mit den Mitteln der parlamentarischen Demokratie höchstens zu reformieren, nicht aber abzuschaffen sei. Der bewaffnete Kampf ist der Trennungsstrich, weil ein System natürlich keine legalen Mittel zur eigenen Abschaffung bereitstellt.

Ihre Wurzeln sieht die RAF in der StudentInnenbewegung, die erstmals in der BRD Zusammenhänge zwischen der imperialistischen Politik der USA und den Inhalten der bundesdeutschen Demokratie, die die RAF als „präfaschistisch“[26], (später auch als offen faschistisch) bezeichnet, aufgezeigt habe und deren Verdienst es sei, die Anwendung von Gegengewalt propagiert zu haben. Mit dem vorgelegten Konzept glaubt die RAF, eine adäquatere, effektivere Form der Gewaltanwendung organisieren zu können. Die Rechtfertigung dieser Gewaltanwendung erfolgt auf zwei Ebenen: Zum einen sei es gerechtfertigt, Gegengewalt gegen ein repressives System auszuüben. Beispiele für Staatsgewalt gegen Linke seien das Vorgehen gegen demonstrierende StudentInnen (B. Ohnesorg), wie auch der ungeheure Fahndungsaufwand gegen die RAF, der die Strafverfolgung als politisch entlarve. Zum anderen sei die BRD durch ihre Außenpolitik an der Ausbeutung der Dritten Welt beteiligt. Brandts Ostpolitik diene beispielsweise lediglich dem Ausgleich mit der UdSSR, der dem US- Imperialismus freie Hand für seine Agressionskriege verschaffe. Gegen die Globalstrategie des Imperialismus müsse also auch international gekämpft werden, um den Feind durch Kämpfe an vielen Fronten aufzureiben[27]

Die praktische Organisation des bewaffneten Kampfes basiert auf Marighelas „Minihandbuch  der Stadtguerilla“ und geht davon aus, daß es nicht zu einem spontanen Massenaufstand  gegen die Regierung kommen werde, sondern daß eine kleine sozialistische Avantgarde revolutionär interveniert und durch die Praxis politisches Bewußtsein bei den Massen erzeugt, die sich dann dem antiimperialistischen Kampf anschließen (sog. Focustheorie). So erklärt sich auch die Namensgebung der RAF, die die Avantgarde als Teil eines Ganzen ausweist, einer Roten Armee, die aufzubauen ist und die den offenen Kampf (3. Phase des Guerilla- Kampfes bei Mao, s.o.) führen sollte.

 

 

 

 

4.3. „Stadtguerilla und Klassenkampf- Dem Volk dienen“ (April 1972)[28]

 

Das zweite Strategiepapier schließt inhaltlich an das erste an, stellt aber besonders die Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft heraus. Nach einer durchaus faktenreichen Gesellschaftsanalyse wenden sich die VerfasserInnen mit der Forderung nach Solidarität an die legale Linke und die ArbeiterInnenschaft. Sie versuchen damit die Kluft zu schließen, die der Staat mit der verschärften Repression gegen die illegale RAF einerseits und reformistischen Zugeständnissen an die ArbeiterInnen (Mitbestmmung o.ä.) andererseits , zu reißen versuche.

Während die erste Schrift eher den außenpolitischen Bereich (Imperialismus) thematisierte, beschäftigt sich die RAF in ihrer zweiten Schrift schwerpunktmäßig mit dem Einfluß des Kapitals auf die deutsche Politik.

 

4.4. „Die Aktion des Schwarzen September in München- Zur Strategie des antiimpe-             rialistischen Kampfes“ (November 1972) [29]

 

Die Schrift bewertet die Geiselnahme des Schwarzen September[30], eine terroristische Aktion im Sinne der obigen Definition, als beispielhaft für die westdeutsche Linke. Sie sei antiimperialistisch, weil der Krieg von der arabischen Peripherie in das Zentrum des Imperialismus getragen worden sei, wobei sich „Imperialismus“ nicht mehr auf militärischer Ebene (Vietnam), sondern eher auf wirtschaftlicher Ebene in Form von Investitionstätigkeit abspiele, die eng an die Erfüllung der Interessen der Metropolen geknüpft seien(Gewinntransfer, niedrige Löhne etc.). Von diesen gezielten Investitionen habe die Masse der Bevölkerung  in der 3. Welt nichts, so daß keine Kaufkraft entstehen könne und das Entwicklungsland langfristig abhängig von der imperialistischen Metropole bleibe. Ein Teil des abgeschöpften Gewinns werde an das Proletariat in den Industrienationen verteilt, womit die Solidarisierung mit dem Proletariat der 3. Welt verhindert werde (Anlehnung an Lenins Arbeiteraristokratiethese)[31]. Scharfe Kritik übt die RAF in diesem Zusammenhang an der „opportunistischen  Linken“ die nicht anerkenne, daß im Rahmen der internationalen Befreiungsbewegungen gekämpft werden müsse und daß der Kampf zur Befriedigung eigener Bedürfnisse deshalb konterrevolutionär sei.

Obwohl die Schrift  eher durch Abstraktionen und unsaubere Definitionen (Gleichsetzung von Israels Politik mit dem NS- Faschismus, keine klare Trennung der Begriffe Faschismus/ Imperialismus) und polemische, unsachliche Attacken („Negt- Das Schwein“) auffällt als durch überzeugende Argumentation, bildet die Schrift die Grundlage der Strategie der 2. RAF-Generation, die mit ähnlichem Konzept versuchte, ihre Kader aus der Haft freizupressen.

 

4.5. Anmerkungen zu den Schriften der 1. Generation

 

Zunächst muß auf der formalen Ebene festgestellt werden, daß es der RAF nicht gelungen ist, die oben aufgezeigten Widersprüche bei der Umsetzung eines Stadtguerilla- Konzeptes aufzulösen (s. 3.2.). Insbesondere bleibt das Problem, die Staatsgewalt nicht von ihrer Produktionsbasis isolieren zu können, ungelöst.

Schwerer noch wiegt die Tatsache, daß die RAF ihre eigentlichen Ziele nicht näher benennen , geschweige denn konzeptionell darlegen kann. Auch die Beantwortung der Frage, wie massenhaft revolutionäres Bewußtsein angesichts der durch durch das System bedingten Charaktermasken geschaffen werden soll, wo doch die Linke weitesgehend „opportunistisch“ sei und das Proletariat im Industriestaat als „Arbeiteraristokratie“ bezeichnet wird.

 

4.5.1. Imperialismus- Begriff

 

Zur Lösung dieses Widerspruchs soll nun kurz der Wandel des Imperialismusbegriffs der RAF etwas näher unter die Lupe genommen werden. Spätestens mit der letzten Schrift wandelt sich der antiimperialistische Kampf zu einem abstrakten, globalen Begriff; es ist ein Kampf „ohne Ort und Zeit“ , wie Brückner zitiert(s.178)[32], denn in dem Moment, in dem man Bezug auf konkrete nationale Probleme nehme, stelle man sich auf den Boden der total entfremdeten Gesellschaft.Weil die RAF in dieser Gesellschaft keinen revolutionären Ansatz finden  könne, werde die Aktion zum Konstituierungsprozeß eines revolutionären Massenbewußtseins [33](Bomben sollen in das Bewußtsein der Massen geworfen werden!). Das ist es, was die RAF als Primat der Praxis bezeichnet. Da sie die sozialen Kämpfe in der BRD eben wegen ihres

nationalen Charakters als nicht antiimperialistisch und damit opportunistisch kritisiert und das revolutionäre Subjekt ausschließlich in den Befreiungsbewegungen des Trikonts sieht[34], bleibt ihre „exterritoriale“Politik isoliert von der Gesellschaft. Diesem Dilemma begegnet Meinhof, indem sie den transnationalen Organisationen des Kapitals den proletarischen Internationalismus gegenüberstellt.[35]Es ist der Versuch, das Fehlen einer Massenbasis im eigenen Land zu kaschieren, denn von einem einheitlichen „Weltproletariat“ kann bei den jeweils unterschiedlichen Bedingungen ja kaum die Rede sein.

 Holger Meins stellt die weltgeschichtliche Entwicklung als Erfüllung der Phasen des Guerillakrieges nach Mao (s.o.) dar.[36] Die Entwicklung der letzten Jahrhunderte sei als „strategische Offensive des Kapitals“ (1. Phase) zu bewerten, die ihren Höhepunkt im NS- Faschismus gehabt habe; das Proletariat habe aber durch zwischenzeitliche Offensiven (Pariser Kommune, Oktoberrevolution etc.) die Initiative behalten und sei durch Maos Sieg im chinesischen Bürgerkrieg in die Phase des „Strategischen Gleichgewichts“ eingetreten. Dieses Gleichgewicht habe sich deutlich im Vietnam- Krieg gezeigt, in dem die Befreiungsbewegungen aber noch zu schwach zum endgültigen Sieg gewesen seien. Meins zeichnet das Bild von flächendeckend siegreichen Befreiungsbewegungen und Belagerung der letzten imperialistischen Brückenköpfe. Er übersieht dabei die Siege der „Konterrevolution“, z. B. in Ägypten, Somalia etc., nimmt nicht zur Kenntnis, daß es sich teilweise um rein nationale Befreiungskämpfe handelt, die sich nicht als Teil einer sozialistischen Weltrevolution verstehen und ignoriert, daß es im Rahmen der friedlichen Koexistenz zwischen den beiden Militärblöcken mit den KSZE- Verhandlungen zu einer faktischen Festschreibung des Status Quo kam.

 

4.5.2. Faschismus- Begriff

 

Auch in der RAF- These von den kompett entfremdeten Lebenszusammenhängen[37], aus der die Notwendigkeit für den bewaffneten Kampf abgeleitet wird, steckt ein Denkfehler, denn natürlich läßt die BRD noch Spielraum für Protestbewegungen. Brückner führt das Beispiel des Bildungssystems an, das eben nicht nur „Gefängnis“, sondern auch die Bedingungen für den Ausbruch aus dem System schaffe, wofür nicht nur die StudentInnenbewegung, sondern letztlich auch die RAF selbst Beispiel ist.[38] Wenn das entfremdende System aber noch Spielraum für Opposition lasse, dann müsse die Chance für eine Revolution, die eine wirkliche gesellschaftliche Tat ist, geprüft werden. Fetcher führt an, daß die Geschichte der internationalen ArbeiterInnenbewegung gelehrt habe, daß Terrorakte eher hinderlich bei der Durchsetzung der Ziele der ArbeiterInenklasse seien.[39]

Horst Mahler benennt nach seiner Abkehr von der RAF einen „moralischen Rigorismus“[40] als Motivation für den bewaffneten Kampf. Er bezeichnet so die Verpflichtung für die junge Generation zum Widerstand, wenn eine Entwicklung wie die, die zur Nazi- Herrschaft führte, sichtbar würde. Die Haltung der BRD- Regierung zum Vietnam- Krieg sei als so eine Entwicklung angesehen worden. Dazu weist Fetcher auf das Dilemma hin, daß der Faschismus bei der RAF zur „konturlosen Floskel“[41] verkommen sei. Auch J. Bopp macht den inflationären Gebrauch des Faschismus- Begriffs, der seine Wurzel ebenfalls in der StudentInnenbewegung habe, verantwortlich für den bewaffneten Kampf der RAF, der so als Ausdruck „antifaschistischen Heroentums“ fehlverstanden werden konnte.[42] Die sozialliberale Koalition sei keineswegs faschistisch und der Versuch, den Rechtsstaat dazu zu zwingen, polizeistaatliche Mittel anzuwenden, sei verantwortungslos. Solche Handlungsweisen bezeichnet Fetcher mit Max Webers Begriff der „Gesinnungsethik“, die von der für politisch Handelnde geltenden Verantwortungsethik unterschieden werden müsse.[43] Der Gesinnungsethiker gehe davon aus, daß es bei politischen Handlungen nur auf die gute Absicht, die reine Gesinnung ankäme, daß also der Zweck die Mittel heilige- Meins bekennt sich in dem oben bereits angesprochenen Brief dazu, daß für den Revolutionär nur die „Prinzipien der revolutionären Volksmacht“[44] gelten- der Verantwortungsethiker dagegen wäge vor einer Entscheidung gegeneinander ab. Roth stellt dazu fest, daß die Politik der RAF mit dem Wechsel des Imperialismus- Begriffs keiner externen moralischen Kontrolle mehr unterworfen sei (s. dazu auch 10.1.), daß Selbstkritik und Reflexion über die Grenzen emanzipatorischer Gewalt  ausgeschaltet seien. [45]

Er stellt sich allerdings hinter die Faschismus- Definition der RAF, wenn er meint, wir würden in einer spätnazistischen Gesellschaft mit „pseudoparlamentarischem Überbau“leben, „in der das sozialpolitische Zerbrechen von Persönlichkeit auf eine Art betrieben wird, wie sie haargenau den nazistischen Planern einer ‘europäischen Leistungsgesellschaft’ vorschwebte“.[46]

 

4.6. „Guerilla, Widerstand und antiimperialistische Front“  (Mai  ’82)[47]

 

Fast 10 Jahre dauerte es, bis von der RAF wieder Grundsätzliches zu hören war. Da es sich bei dem sog. Mai- Papier m.E. allerdings sprachlich um ein wirres Konstrukt und inhaltlich  um totale Fehleinschätzung der politischen Lage handelt, soll hier nur kurz der Grundgedanke vorgestellt werden.

Die RAF sieht die politische Weltlage in einem äußerst labilen Gleichgewicht zwischen Nord- Süd, Ost- West, sowie dem Verhältnis von Staat zu Gesellschaft, so daß das kapitalistische System durch eine einzelne Niederlage in seinem Herrschaftsbereich in eine entscheidende Krise geraten könne. Diese Passage scheint wörtlich aus dem Auflösungspapier der Bewegung 2. Juni (s. 5.5.) übernommen zu sein, in dem es heißt: „Die USA und ihre Komplizen wissen, daß ihre nächste strategische Niederlage in irgendeiner Region der Welt sie auf das Gleis der endgültigen Niederlage bringt.“[48] Zum einen halte ich die Feststellung eines „labilen Gleichgewichts“ aus oben bereits erwähnten Gründen für falsch, zum anderen bietet die innenpolitische Lage keinen Spielraum für die Annahme, daß die „entscheidende Niederlage“ ausgerechnet in der BRD erfolgen könnte.

In dieser Situation will die RAF eine „antiimperialistische Front“ mit militantem und politischem Widerstand unter ihrer ideologischen Führung bilden, wobei die Guerilla für militärische Anschläge, andere Personen (wobei die RAF wohl in erster Linie auf Autonome hofft) für militante Aktionen und SymphatisantInnen für deren politische Vermittlung zuständig wären.

Das Papier erfährt nur wenig positive Resonanz, insbesondere wegen des weiterhin aufrechterhaltenen Avantgardeanspruch der Guerilla; zu den prominentesten Kritikern gehört 10 weitere Jahre später die 3. RAF- Generation in ihrer Gewaltverzichtserklärung.

 

4.7. An alle, die auf der Suche nach Wegen sind, wie menschenwürdiges Leben hier und weltweit an ganz konkreten Fragen organisiert und durchgesetzt werden kann (4/92)[49]

 

Die RAF übt in diesem Text harte Selbstkritik und gesteht das Scheitern des bewaffneten Kampfes, in der Form, in der er geführt wurde, ein. Sie sieht ein, daß sie die Aktionen politisch nicht stärker, sondern schwächer gemacht haben und daß nun zunächst eine politische Diskussion in der Linken zur Formierung einer Gegenmacht von unten, die durch den Avantgardeanspruch der Guerilla behindert wurde, geführt werden müsse. Die RAF kündigt an, die Eskalation zurückzunehmen, indem keine gezielt tödlichen Aktionen gegen die Eliten des Staates mehr durchgeführt werden.[50] Damit wird auf eine Initiative des damaligen Justizministers Kinkel reagiert, der angekündigt hatte, haftunfähige und lange inhaftierte RAF- Gefangene freizulassen. Es wird aber auch deutlich gemacht, daß die Situation wieder eskalieren werde, wenn in relevanten politischen Fragen keine Fortschritte erzielt oder diese durch die Haltung der Regierung torpediert werden. Vorrangig werden z. B. die Gefangenenfrage oder der staatliche Umgang mit AntifaschistInnen oder der Repressionsproblematik genannt.

Bei der bis heute letzten RAF- Aktion, der Sprengung der gerade fertiggestellten JVA Weiterstadt im März ’93 hat sich die RAF an ihre Gewaltverzichtserklärung gegen Menschen gehalten. Das Wachpersonal wurde überwältigt und in Sicherheit gebracht, das Gelände weiträumig durch Warnschilder abgesichert. Zugleich wurde hiermit die Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt.

Damit reagiert die RAF (viel zu spät!) auf die auch von der Linken vorgebrachte Kritik, man könne ein System nicht durch die Tötung von Menschen vermenschlichen. Fetcher kritisiert die RAF- Aktionen gegen Funktionsträger des Staates als Fehlverständnis des Marxismus.[51] Marx beschreibe die Verhaltenszwänge, denen die Individuen in der kapitalistischen Gesellschaft unterliegen als naturgeschichtlichen Prozeß, so daß es ein Fehler sei, einzelne für Verhältnisse verantwortlich zu machen, deren Geschöpf sie sozial blieben, die insofern keine persönliche Schuld tragen können. Fetcher hält die gezielte Tötung von Funktionsträgern deshalb „für das Ausagieren unbewußt zugrundeliegender individueller Agressivität“[52], die im nachhinein dann rationalisiert werde.

Mit der April- Erklärung hebt die RAF den Trennungsstrich zum Gegner, das Kernstück des Konzeptes Stadtguerilla, weitgehend auf. Sie geht auch erstmals seit dem zweiten Strategiepapier „Dem Volk dienen“ wieder vorrangig auf konkrete nationale Probleme ein.

 

 

5. Theoretische Grundlagen der Bewegung 2. Juni[53]

 

Als Alternative zum abstrakten Antiimperialismus der RAF bildete sich in Berlin Anfang ’72 durch den Zusammenschluß verschiedener militanter Gruppierungen die Bewegung 2. Juni, die sich nach dem Niedergang der APO am alltäglichen Widerstand in den Fabriken und ArbeiterInnenvierteln orientierte und damit im Gegensatz zur RAF, die schon wegen ihres abstrakten, „sprudelnden Wortvarietés“[54] kaum Kontakt zur proletarischen Bevölkerung bekam, eine klare Massenperspektive besaß[55] (inwieweit das umgesetzt werden konnte, soll im nächsten Kapitel behandelt werden). So verstand sich der „2. Juni“ auch eher als bewaffneter Arm der linken Bewegungen, denn als Avantgarde der Weltrevolution.[56]

 

5.1. Ursprünge der Gewalt

 

Bommi Baumann führt den Ursprung der Gewalt auf die überwiegend proletarische Herkunft der Mitglieder zurück und grenzt die Bewegung somit auch klar von der RAF ab: „Ein Intellektueller zieht den Moment, wo er Gewalt anwendet aus einer Abstraktion, weil er sagt, ich mache Revolution wegen des Imperialismus (...)Davon leitet er den Anspruch ab, daß er Gewalt einsetzen kann. (...) Wir haben mit der Gewalt von Kindesbeinen an gelebt. Das hat eine materielle Wurzel.“[57]

Während der Rebellion der APO, bei militanten Aktionen ,wie  z. B. gegen das Springer- Haus erkannten dann einige die Möglichkeit einer Massenbewegung, „wenn gleichzeitig zu den Massen eine entschlossene Gruppe da ist, die durch Terror unterstützt.“[58] Obwohl also sowohl RAF als auch die Bewegung 2. Juni  dieWurzeln ihrer Politisierung in der StudentInnenbewegung bzw. der APO haben, ist die Entwicklung der Gewaltbereitschaft sozialisationsbedingt unterschiedlich verlaufen. Die Bewegung legte bei allen Aktionen Wert auf die Bezugnahme auf konkrete Probleme der Bevölkerung,  in der die Guerilla wie ein Fisch im Wasser schwimmen wolle. Die bewaffneten Kommandos versuchten, den latent revolutionären Charakter, der in jeder Unzufriedenheit, in jeder Rebellion ruht, aufzugreifen und durch exemplarische Aktionen die Entwicklung voranzutreiben. Reinders stellt diese konkrete Unzufriedenheit über soziale Probleme im eigenen Land der moralischen Empörung der StudentInnen über „weit entfernte Blutbäder des Imperialismus“ gegenüber.[59]

Der Versuch, die Bewegung in den Fabriken zu verankern, hat auch  rein pragmatische Gründe, denn eine isolierte Guerilla könne leichter mit polizeitaktischen Mitteln eingekreist und vernichtet werden.[60]

 

5.2. „Populismus“

 

Nach dem „Deutschen Herbst“ 1977 beginnt sich die Bewegung 2. Juni allerdings zu spalten, in einen antiimperialistischen Flügel, der sich theoretisch eher auf RAF- Linie begibt und einen populistischen Flügel, der die Politik der Verankerung in der Gesellschaft fortzusetzen versucht (wie weit diese Vorstellung nach der Polarisierung im Jahr 1977 überhaupt noch realistisch war, soll hier zunächst nicht erörtert werden). Vom „populistischen“ Flügel stammt schließlich das Grundsatzpapier „Die Welt, wie wir sie sehen!- Gegen Einseitigkeit und Dogmatismus!“[61], die, obwohl erst im Februar 1980 veröffentlicht, in weiten Passagen  für die gesamte Politik der Bewegung 2. Juni gilt. Hier werden Bereiche angesprochen, die für die RAF als opportunistische Todsünde gelten würden. So werden taktische Bündnisse beispielsweise mit „bürgerlichen Demokraten“ nicht ausgeschlossen, wenn diese als Teilschritt zur Errichtung einer sozialistischen Demokratie dienten. Ebenso sei nichts gegen Reformen einzuwenden, die einen selbst politisch erstarken lassen und die die Ausgangslage zur gewalttätigen Abschaffung der Burgeoisie schaffen, denn der Kampf um Reformen sei ein Kampf um Emanzipation und politisches Bewußtsein in der zu agitierenden Bevölkerung. Dieses politische Bewußtsein in der Bevölkerung sei nötig, da eine Revolution und kein Putsch angestrebt werde. Die Politisierung erfolge in zwei Etappen: Die Rebellion sei zunächst eine Unzufriedenheit mit gesellschaftlichen Teilbereichen, die revolutionär werden könne, wenn erkannt würde, daß das Problem systembedingt ist, also durch Reformen zwar zu überdecken, aber nur durch die Abschaffung des Systems zu lösen sei.

Der Kampf gegen das System dürfe sich aber nicht auf militärische Mittel beschränken, weil der Staat auf diesem Gebiet überlegen sei und weil das Volk den reinen Kampf, der nicht politisch vermittelt wird, ablehne. Deshalb müsse der Kampf nach der militärischen Eskalation auf der politischen Bühne fortgesetzt werden- nur durch diesen populären Kampf sei eine Verschmelzung der Guerilla mit dem Volk zu erreichen.

 

5.3. Dialektik von Kapitalismus und Imperialismus

 

Dem Vorwurf des Opportunismus durch die RAF entgegnet die Bewegung mit dem Hinweis, sie (die RAF) habe die Dialektik von antiimperialistischem und antikapitalistischem Kampf nicht verstanden. Der antiimperialistische Kampf der Befreiungsbewegungen der 3. Welt sei nicht per se auch antikapitalistisch, sondern richte sich zunächst nur gegen die militärische oder wirtschaftliche Hegemonie einer Industrienation mit dem Ziel der nationalen Unabhängigkeit. In der Folge würden dann zunächst kapitalistische Strukturen geschaffen, die aber einen anderen Charakter hätten als z. B. der Spätkapitalismus in der BRD und der erst die Vorraussetzung für die sozialistische Revolution schaffe. Würde die antikapitalistische Revolution aber fehlen, könnte der Imperialismus über die kapitalistischen Strukturen wieder zurück ins Land kommen. Der Antiimperialismus sei also eine schlichte Symptombehandlung; erst der Anti-  Kapitalismus bekämpfe die Ursache. Antiimperialismus müsse also heißen, „hier und heute an den Widersprüchen des kapitalistischen Systems anzusetzen.“

 

 

5.4. Faschismus- Begriff

 

Auch die Bewertung der innenpolitischen Lage unterscheidet sich zumindest in der Charakterisierung. Während die 1. RAF- Generation die sozialliberale Regierung als faschistisch bezeichnet, lehnt die Bewegung 2. Juni diese Sinnentleerung des Faschismus- Begriffs ab. Die BRD sei nicht faschistisch, wenn auch staatstragende Bürokratien, wie Polizei und Justiz in Krisenzeiten dazu neigen würden, „Terror von Staats wegen“ zu betreiben. Insgesamt seien die Repressionen heute aber viel differenzierter als der offene Terror der Nazis. Heutige Terroristen- Prozesse, die zumindest den Schein der Rechtsstaatlichkeit zu wahren versuchten, seien qualitativ nicht zu vergleichen mit den willkürlichen Urteilen des Volksgerichtshofes. Die Angeklagten im Lorenz- Drenkmann- Prozeß bezeichnen den Faschismus- Begriff der RAF als Versuch, den bewaffneten Kampf in der BRD genüber der Linken zu legitimieren.[62]

 

5.5. Auflösungspapier

 

Die inhaltlichen Differenzen mit der RAF treten im Streit um die Auflösung der Bewegung 2. Juni offen zutage. Der antiimperialistische Flügel erklärt am 02.06.80 seinen Übertritt zur RAF und kritisiert die populistische Linie, weil es nicht Aufgabe der Guerilla sei, sich dem Volk gefällig zu zeigen, sondern „die zentralen politischen Widersprüche durch den bewaffneten Angriff zu eskalieren“.[63] Wenn die antiimperialistische Strategie kontinuierlich Grundlage des Handelns bleibe, seien auch militärische Niederlagen Siege, weil die Aktion den Staat zur Offenlegung von Widersprüchen zwinge(siehe auch 7.5.). Die „Populisten“ antworten mit dem Vorwurf, der bewaffnete Kampf verkomme bei der RAF zum „linken Terrorismus“,[64] weil die Guerilla von ihrer sozialen Klasse und der bewaffnete Kampf von seinem ökonomischen und sozialen Anwendungsgebiet getrennt werde. Wo der Mensch nicht mehr gefragt sei, würde die Guerilla dem zu bekämpfenden Staat immer ähnlicher.

Um aus der Isolation auszubrechen, um also die Menschen zu überzeugen, die noch nicht auf der Seite der Guerilla stehen, müsse man die Form des Kampfes- bewaffnet, legal, illegal- nach den politischen Inhalten ausrichten, dürfe der bewaffnete Kampf nicht zum Selbstzweck werden.[65]

 

6. Zusammenfassung

 

Die Unterschiede in dem Verhältnis zur Gewalt sind einerseits sozialisationsbedingt, andererseits bedingt durch unterschiedliche Schwerpunktsetzung in der Beurteilung der politischen Lage. Beide Gruppen sind sich einig, daß das kapitalistisch- demokratische System der BRD nicht nur reformiert, sondern abgeschafft werden müsse, um eine nicht näher definierte herrschaftsfreie, sozialisitsche Gesellschaft zu errichten.

Unterschiede gibt es in der Charakterisierung der bundesdeutschen Gesellschaft. Die RAF leitet

 aus der Bezeichnung der BRD als faschistisch eine Widerstandspflicht ab, die jede Form der Gewaltanwendung, insbesondere das Attentat auf führende Repräsentanten (das in einer wirklich faschistischen Gesellschaft auch durchaus effektiv sein kann) rechtfertigt. Die Gesellschaft sei total entfremdet, so daß Bewußtsein bei der Bevölkerung nicht mehr durch politische Agitation zu schaffen sei, sondern daß Bomben ins Bewußtsein der Massen geschmissen werden müßten.  Die Bewegung 2. Juni sieht dagegen noch Spielraum für politische Auseinandersetzungen, die durch Guerilla- Aktionen unterstützt würden. In jedem Einzelfall müsse geprüft werden, welche Aktionsform- legal, militant, bewaffnet- angemessen sei, um revolutionäres Bewußtsein bei den Massen zu schaffen. Der bewaffnete Kampf dürfe nicht zum Selbstzweck werden, weil man sich sonst auf die militärische Linie des Staates einlasse, auf der man unterlegen sei.

Der zweite grundlegende Unterschied liegt in der Definition des revolutionären Subjektes. Die RAF begreift sich als Teil des antiimperialistischen Kampfes der Befreiungsbewegungen der 3. Welt und führt ihre Aktionen so aus, daß der antiimperialistische Bezug deutlich wird       (zumindest theoretisch). Auch die Form und Intensität der Gewaltanwendung wird dem Zweck untergeordnet. Die Bewegung 2. Juni sieht die Wurzel des Imperialismus in dem Kapitalismus und versucht diesen durch Bezugnahme auf konkrete Probleme der eigenen Bevölkerung zu bekämpfen. Da durch diese Bezugnahme um die Gunst der Bevölkerung „gebuhlt“ werde, müsse die Gewaltanwendung dosiert werden. Ich würde den Unterschied gern mit den oben bereits eingeführten Begriffen der Gesinnungsethik (RAF) und Verantwortungsethik (Bewegung 2. Juni) verdeutlichen.

 

 

7. Gewaltanwendung bei den Aktionen

 

In diesem Abschnitt soll die Praxis der Gruppen hinsichtlich ihrer Gewaltanwendung untersucht und verglichen werden. Dabei werden die verschiedenen Stufen der Gewaltbereitschaft und -anwendung herauszuarbeiten und anhand mir exemplarisch erscheinender Aktionen zu vergleichen sein. Die Aktionen, die ich ausgewählt habe, sind extreme Beispiele, um die Unterschiede zwischen den Gruppen zu verdeutlichen.

 Auch wenn die RAF sich einem Kampf rein antiimperialistischen Inhalts verschrieben hat, so waren doch beide Gruppen angetreten, revolutionäres Bewußtsein in der Bevölkerung zu schaffen, die Außenwirkung darf deshalb nicht unberücksichtigt bleiben.

In einem weiteren Abschnitt gehe ich auf Formen der Staatsgewalt ein, um zu ergründen, wie es zu einer solchen Eskalation des bewaffneten Kampfes kommen konnte.

 

7.1. Bewaffnung

 

Als Resultat der Parolen „natürlich kann geschossen werden“ oder „Kampf oder Tod“ waren die Mitglieder beider Gruppen seit 1970 bewaffnet, um sich einer Verhaftung ggf. mit Waffengewalt entziehen zu können. wobei  Baumann Wert auf die Feststellung legt, daß die RAF als erste Schußwaffen trugen. Er hält es auch für einen Fehler, daß sich die RAF durch die Schaffung eines eigenen Apparates (der dem Apparat der Polizei immer unterlegen ist) vom Staat auf die militärische Linie locken ließ.[66] Die Vorläufer des 2. Juni beschränkten sich zu diesem Zeitpunkt noch auf sachbeschädigende Nacht- und Nebelaktionen. Da sich die Fahndungssituation nach ersten Schußwechseln jedoch verschärften und zumindest der Eindruck einer „Killerfahndung“ entstehen konnte, bewaffnete sich auch der 2. Juni. In dieser eskalierenden Situation, in der PolizistInnen , ebenso wie die Guerilleros bei Routinekontrollen Angst haben mußten, erschossen zu werden, war besonnenes Verhalten schwierig geworden. Zwar hatte die RAF im Konzept Stadtguerilla erklärt, nur zurückzuschießen, doch sah die Realität oft anders aus. So brüstete sich beispielweise Gerhard Müller vor der Gruppe damit, „einen Bullen umgelegt“ zu haben, nachdem er am 22.10.71 bei einer Verkehrskontrolle den Beamten Norbert Schmid , der noch nicht einmal seine Waffe gezogen hatte, erschoß.[67] Reinders und Fritzsch schildern den Diskussionsprozeß, der nach diesem Mord bei der Bewegung 2. Juni einsetzte. Dabei sei Einigkeit darüber entstanden, daß die Waffe ohnehin nur in äußerst zugespitzten Situationen und dann auch nur, wenn eine Gefährdung Unbeteiligter ausgeschlossen werden könne, eingesetzt werden solle. Ein Genosse, bei dem das Tragen einer Waffe zu unkontrollierten Machtgefühlen geführt habe, sollte relegalisiert werden.[68] Auch Till Meyer schildert in seinen kürzlich erschienenen Erinnerungen den Diskussionsprozeß in der Bewegung 2. Juni: „Für uns galt die Devise, daß sie (die Waffe, Anm. d. V.) wenn überhaupt, nur zum Schutz, als Bedrohungs- oder Einschüchterungsinstrument, bei einer eventuellen Festnahme genutzt werden sollte. Eher aufgeben als zu versuchen, sich den Fluchtweg freizuschießen. Und für Geld bei einem Bankraub wollten wir sowieso nicht schießen. So war es dann auch.“[69]Objektiv hat es bei der RAF, nach deren Selbstverständnis das Tragen einer Waffe Bedingung für die Gruppenzugehörigkeit ist,[70] erheblich mehr Schußwechsel mit der Polizei gegeben, als beim 2. Juni, was Brückner damit erklärt, daß der Polizist von der RAF nicht als Mensch, sondern abstrakt über Aspekte ihrer Funktion angegriffen werde.[71] Der Grundwiderspruch zwischen dem Proletarier und dem Träger der Staatsgewalt in einem ist vom „2. Juni“ in der Regel zugunsten des Menschenlebens gelöst werden; Mitglieder hatten nie einen Polizistenmord zu verantworten.

 

7.2. Bankraub

 

Zur Finanzierung ihrer Politik raubten beide Gruppen Banken aus, die auch von beiden als proletarische Enteignungsaktion gerechtfertigt wurden. Zur Veranschaulichung des praktischen Auftretens sollen hier der Banküberfall der RAF vom 22.12.71 in Kaiserslautern und die Überfälle der Bewegung 2. Juni vom 30. und 31.07.75 in Berlin verglichen werden.

Bei der RAF- Aktion wird ein Polizist, der mit gezogener Dienstwaffe an das Fluchtauto tritt, zunächst angeschossen, als er sich abwendet, wird ihm in den Rücken geschossen und schließlich wird der inzwischen wehrlose Mann mit einem Schuß in den Brustkorb getötet.[72]

Die Bewegung 2. Juni verteilt bei den aufeinanderfolgenden Banküberfällen Mohrenköpfe an die eingeschüchterten Kunden, zusammen mit einem "Konjunkturprogramm der Bewegung 2. Juni“, in dem zu lesen ist: „Wo alle sagen, daß der Rubel wieder rollen muß, damit die Schornsteine wieder rauchen, wird auch unsere Bewegung im Rahmen ihrer bescheidenen Möglichkeiten- schließlich sitzen wir alle im gleichen Latrinendampfer- einen Beitrag leisten. Hoffentlich geht’s gut, also: Her mit der Kohle. Revolutionäre Negerküsse von den Stadtguerilleros der Bewegung 2. Juni“.

Natürlich wurde von RAF- Seite sofort der Vorwurf des Populismus gemacht, aber selbst Thomas Meyer, der sicher nicht im Verdacht steht, „Terrorismus“- Symphatisant zu sein, muß eingestehen, daß der „2. Juni“ mit solchen Aktionen dem Ziel des „revolutionären Kontaktes“ zur Bevölkerung zumindest ein minimales Stück nähergekommen sei, zumal selbst Bankangestellte in späteren Gerichtsverhandlungen die Freundlichkeit und Zuvorkommenheit der TäterInnen würdigten.[73] Darüberhinaus änderten diese Freundlichkeiten nichts an der Effektivität, sprich an der Menge des erbeuteten Geldes. Nun hatte der „2. Juni“ natürlich auch schlicht Glück, daß kein Polizist in der Nähe war, aber es gab innerhalb der Gruppe auch den Konsens, daß für Geld auf keinen Fall geschossen werde (s.o.).

Insgesamt stellt das offene Auftreten mit der Waffe in der Hand natürlich schon einen qualitativen Sprung in der Bereitschaft, Gewalt anzuwenden, dar. Die objektive Bedrohungssituation wird von den Betroffenen aber subjektiv verschieden empfunden, womit dem Anspruch, revolutionäre Aktionen nicht gegen das Volk zu richten, die Bewegung 2. Juni näher kommt als die RAF.

 

7.3. Bombenanschläge

 

Auch bei der Auswahl der Ziele für Bombenanschläge, mit denen beide Gruppen einerseits direkt intervenieren wollten, andererseits aber die Bomben auch ins „Bewußtsein der Massen“ werfen, also den unterdrückten Massen die Möglichkeit des Widerstands vor Augen führen wollten, gibt es klare Unterschiede. Während der „2. Juni“ immer darauf achtete, daß keine Mennschen zu Schaden kämen (zu der unglücklichen Ausnahme, dem Hausmeister Belitz, siehe Abschnitt 2.1.), nahm die RAF den Tod von Menschen („Charaktermasken“, s. 4.7.) zumindest billigend in Kauf, was die Identifikation für mutmaßliche SymphatisantInnen erschwerte, wenn nicht unmöglich machte. Die RAF lief somit Gefahr, nur noch durch ihre Taten und nicht mehr als politische Größe wahrgenommen zu werden.

 

7.4.Gefangenenbefreiung

 

Jeder Stadtguerilla- Gruppe liegen die Gefangenen besonders am Herzen, und es muß Ziel dieser Gruppen sein, sich politisch und militärisch für die Befreiung der Gefangenen einzusetzen. Auch hier möchte ich zwei Gefangenenbefreiungen gegenüberstellen, die mir für das Gewaltverständnis der Gruppen exemplarisch erscheinen, auch wenn es hier natürlich wieder Aktionen gab, die sich ähnlicher waren.

Am 14. Mai 1970 wurde Andreas Baader bei einem Ausgang in das Institut für Soziale Fragen von einem bewaffneten Kommando befreit. Die Aktion, bei der ein Institutsangestellter angeschossen wird, gilt als Geburtsstunde der RAF, die in dem „Konzept Stadtguerilla“ allerdings die Verletzung von G. Linke bedauert[74], die ihm aber auch vorwirft, sich noch in den Weg geschmissen zu haben, was nachweislich nicht stimmt. Das Bedrohungspotential reduziert sich jedoch dadurch, daß das Kommando in erster Linie Tränengas- Pistolen benutzte, die schwere Verletzung des „Proletariers“ Linke von daher möglicherweise eher versehentlich, als in vorsätzlicher Tötungsabsicht erfolgte. Hartung bezeichnet die Aktion trotzdem nicht als „Schritt zur Auseinandersetzung, sondern deren Abbruch“[75], was insbesondere durch den Befehlston der Schrift „Die Rote Armee aufbauen“ (s.4.1.) deutlich würde.

Mit einem „Taschenspielertrick“ befreite eine Vorläufer- Gruppe des „2. Juni“ am 08. Juli 1971 während einer Gerichtsverhandlung Georg v. Rauch. Mit ihm zusammen angeklagt waren neben Baumann auch Thomas Weißbecker, der v. Rauch zum Verwechseln ähnlich sah. Als sich eine Haftverschonung für die beiden anderen abzeichnete, setzte sich v. Rauch Weißbeckers Brille auf und verließ sofort den Gerichtssaal. Als man an seiner Stelle Weißbecker wieder in die Zelle bringen wollte, gab der sich zu erkennen und mußte ebenfalls entlassen werden.[76]

Nun mag man natürlich anführen, daß die Umstände nicht vergleichbar seien und daß z. B. die Befreiung des „2. Juni“- Mitgliedes Till Meyer am 27.05.78 auch gewaltsam erfolgte (hier wurde aber niemand verletzt; außerdem erfolgte die Befreiung durch ein Kommando vom antiimperialistischen Flügel, der 1980 zur RAF wechselte), doch wage ich die These, daß die Bewegung 2. Juni zumindest tendenziell der gewaltfreien sog. „Spaßguerilla“[77] verpflichtet ist. Eine solche Aktion von der dogmatischen RAF erscheint zumindest erheblich unwahrscheinlicher.

 

7.5. Geiselnahme

 

Ein Mittel der Gefangenenbefreiung, dessen sich beide Gruppen bedient haben, ist die Geiselnahme zwecks Austausch. Beide Gruppen hatten auch ihren Fehlschlag, bei dem das Entführungsopfer sich wehrte und dann in einer Kurzschlußreaktion erschossen wurde. Die Bewegung 2. Juni erschoß als Reaktion auf den Hungertod des RAF- Häftlings Holger Meins den liberalen Berliner Kammergerichtspräsidenten Günther v. Drenckmann, was neben der  faktischen Nutzlosigkeit politisch zur Folge hatte, daß eine breite Solidarisierung gegen das harte Verhalten des Staates (s. 9.), das durchaus denkbar gewesen wäre, verhindert wurde.

Die RAF erschoß Jürgen Ponto, den Vorstandvorsitzenden der Dresdner Bank, bei einem gescheiterten Entführungsversuch zu einem Zeitpunkt, als die reine Selbstbezogenheit der RAF, die sich aus jedem politischen Diskurs zurückgezogen hatte, immer deutlicher wurde.

Das Problem bei einer Entführung ist, daß man keinen direkten Erfolg erzielen kann, sondern von der Reaktion des Staates abhängig ist. Die Reaktion des Staates ist gesetzlich nur lose geregelt: Grundsätzlich ist es möglich von Strafverfolgung abzusehen, wenn dadurch ein schwerer Nachteil gegen die BRD abgewendet werden kann. Dies gilt allerdings nur, wenn auf Strafverfolgung zu verzichten wäre, nicht aber für die Strafvollstreckung an verurteilten Gefangenen.Deutlicher formuliert ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit:

„In der Werteskala bundesdeutscher Grundrechte aber rangiert der Schutz des Lebens vor allen anderen Interessen. Und so gesehen wäre es unvertretbar, das höchste Rechtsgut zu riskieren, um einem minderen, dem Strafanspruch, Genüge zu tun.“[78] Während der Schleyer- Entführung wird dieser Grundsatz vom Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung zum Antrag des Schleyer- Sohnes zugunsten der Staatsraison aufgegeben.[79]

Am 27.02.75, mitten im Berliner Wahlkampf, entführte die Bewegung 2. Juni den CDU- Spitzenkandidaten, Peter Lorenz, und forderte die Freilassung von 6 inhaftierten GenossInnen, die mit je 20000 DM in ein Land ihrer Wahl ausgeflogen werden sollten, sowie die Freilassung aller noch wegen der Holger- Meins- Demo inhaftierten Genossen. Wichtig war den EntführerInnen zudem, daß der Zeitplan eingehalten wird und daß die Verhandlungen, die offen über die Medien zu führen seien, nicht durch Fahndungsmaßnahmen der Polizei torpediert würden. Am 4. März, nach Erfüllung aller Forderungen, wird Lorenz freigelassen. In die gigantische Fahndung und die unsachliche, teilweise diffamierende Berichterstattung in den Medien hinein, gelingt es der Bewegung 2. Juni durch die Verteilung der Flugschrift „Die Entführung aus unserer Sicht“ (siehe Anlage) ein Stück Gegenöffentlichkeit zu schaffen. Durch die Veröffentlichung von CDU- Interna, die Lorenz in seiner Aktentasche bei sich trug (z. B. zu einer bevorstehenden Fahrpreiserhöhung der BVG, die im Wahlkampf natürlich verheimlicht wurde), gelingt es, Politiker als „unmoralisch“ zu entlarven. Die Basisverbundenheit zeigt sich auch darin, daß so viele Leute mobilisiert werden konnten, daß 30000 Flugschriften innerhalb einer halben Stunde in ganz Berlin verteilt werden konnten.[80]

Möglich wurde der geglückte Austausch wohl nur dadurch, daß die EntführerInnen dem Staat die Chance ließen, die Forderungen anzunehmen, indem zum einen keine wegen Mordes verurteilten GenossInnen ausgetauscht werden sollten und zum anderen die Gewalteinwirkung während des Entführungsaktes auf ein Minimum reduziert wurde. So paßte es dann auch nicht in die anlaufende Propagandamaschine, daß der Entführte nach der Freilassung immer wieder betonte, daß er im Rahmen der Umstände gut behandelt worden sei.

 

Nur wenige Wochen später ignorierte ein Kommando der RAF all die Erkenntnisse, als es versuchte, die gesamte RAF- Führungsriege mit der Botschaftsbesetzung in Stockholm freizupressen.[81] Zwar gelang es den TäterInnen sich durch das offene Auftreten eine Medienpräsenz zu sichern, doch schuf man damit zugleich die Möglichkeit von zielgerichteten Polizeimaßnahmen. Durch die unvermittelbare Tötung von Unschuldigen diskreditierte sich das Kommando dann endgültig als Verhandlungspartner. Es scheint als habe sich das Kommando die positive Bewertung des „Schwarzen September“ im Strategiepapier vom Oktober ’72 angeeignet, denn die Details der Durchführung entsprechen sich ziemlich genau. Die Botschaftsbesetzung erfüllt wie auch die Aktion in München die Kriterien eines terroristischen Aktes.

 

Am 5. September 1977 entführt ein RAF- Kommando den Arbeitgeberpräsidenten Hanns- Martin Schleyer, erschießt dabei den Fahrer und 3 Begleitpolizisten und versucht dadurch 11 Gefangene, darunter wieder alle Kader, freizupressen. Die Regierung geht auch dann nicht auf die Forderungen ein, als ein palästinensisches Kommando zur Unterstützung der RAF- GenossInnen ein Flugzeug mit deutschen Mallorca- UrlauberInnen entführt und den Piloten kaltblütig erschießt. Das Flugzeug wird in der Nacht zum 18.10.77 in Mogadischu von der dt. Spezialeinheit GSG 9 gestürmt, in derselben Nacht sterben auf bis heute nicht restlos geklärte Weise die RAF- Gefangenen Baader, Ennslin und Raspe und am darauffolgenden Tag erschießt das RAF- Kommando Schleyer.

Die Entführung Schleyers war Höhepunkt eines Offensive- Konzeptes[82], das vorsah, den Staat durch Terroranschläge gegen Generalbundesanwalt Buback, Ponto und den (fehlgeschlagenen) Anschlag auf die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe so mürbe zu machen, daß bei der Schleyer- Entführung dann auf jeden Fall auf die Forderungen eingegangen werden müsse.

Kraushaar kritisiert zunächst einmal das fehlende Interesse über die Selbstbezugnahme hinaus als „autistisch“[83], weil die Forderung ohne weiteren politischen Zusammenhang einfach nur der Rekrutierung des eigenen Personals diene. Zudem sei die Erschießung der Begleiter konterrevolutionär in jeder Hinsicht: zum einen wegen der offensichtlichen Schuldlosigkeit der Opfer, die in dem BekennerInnenschreiben nicht einmal erwähnt werden und somit wohl als wertlos angesehen würden; zum anderen, weil der Staat nur auf einen Äquivalentenaustausch eingehen könne, wenn es vorher nicht zu einer dermaßen unnötigen Gewalteinwirkung komme. Die Motivation für einen Austausch liegt für den Staat in dem Schutz von Menschenleben (s.o.). Wenn die Verhandlungspartner ihre Mißachtung von Menschenleben jedoch schon vor Eintritt in die Verhandlungen demonstrieren, verliert der Staat jeden Handlungsspielraum. 

Der zur RAF gewechselte Flügel der Bewegung kritisiert im „Auflösungspapier“ (s.o) die Lorenz- Entführung, weil sie in einer durch den RAF- Hungerstreik politisch zugespitzten Situation, die für Schmidt „kaum noch zu verkraften war“, durch Auswahl des Entführungsopfers und der auszutauschenden Gefangenen eher systemerhaltend als gegen die imperialistische Strategie gerichtet war. Dagegen hätte die RAF- Offensive trotz militärischer Niederlage „das Modell des Imperialismus in der Krise gegen die Befreiungskämpfe der 3. Welt und in der Metropole Westeuropa“ offengelegt. Diese Analyse ist m. E. eine politische Bankrotterklärung der RAF, die die eigene politische, wie militärische totale Niederlage zu kaschieren versucht.

 Die Entführung der „Landshut“, die von der RAF auch ausdrücklich begrüßt wurde, stellt einen eindeutig terroristischen Akt im Sinne der oben geleisteten Definition dar, da sich die Aktion eindeutig gegen das Volk richtet und keinen inhaltlichen Bezug zu den Forderungen aufweist. Die Bewegung 2. Juni kritisierte die Aktion scharf.[84]

 

7.6. Mord

 

Der Glaube, durch den Mord an Menschen sei eine potentiell revolutionäre Situation herbeizuführen oder zumindest das System durch Tötung eines Funktionsträgers zu schwächen, ist bereits bei der Gewaltverzichtserklärung behandelt worden. Es sei an dieser Stelle noch Bruhn zitiert: „Im Blitz der Explosion soll dem ideologisch umnachteten Bewußtsein (der Bevölkerung, Anm. d. V.) die Wahrheit erscheinen, sollen Lug und Trug wie Schuppen vom verblendeten Auge fallen. Das Ergebnis allerdings spricht der Absicht Hohn: Nicht die Charaktermaske liegt auf der Straße, sondern bloß ein Funktionärskörper. Er wird im Tod, durch den Mord, humanisiert, erscheint in seinem natürlichen Charakter, als Sterblicher wie alle anderen.“ [85]

Das heißt, selbst bei einem Opfer, das geeignet wäre, z. B. die Kontinuitäten der Bundesrepublik zum 3. Reich der Nazis aufzuzeigen, wie beim ehemaligen SS- Offizier und späteren Arbeitgeberpräsidenten Schleyer, setzt bei einer kaltblütigen Ermordung eher Mitleid und Haß auf die unmenschlichen „Terroristen“ ein als die „klammheimliche Freude“, die ein Göttinger „ „Mescalero“ nach der Buback- Ermordung einer breiteren Öffentlichkeit kundtat und damit einen bis dahin beispiellosen Angriff auf die Meinungsfreiheit auslöste.[86]

Nach dem gescheiterten Austauschversuch 1977 beschränkte sich die Praxis der RAF bis zur Gewaltverzichtserklärung auf Mordtaten, die die im Mai- Papier angestrebte Frontbildung torpedierte.

Die Bewegung 2. Juni hat, wenn man den Drenckmann- Mord als nicht vorsätzlich, sondern im Rahmen einer gescheiterten Entführung bewertet, keinen Mord zu verantworten (zu den Verstrickungen von Geheimdiensten in den Schmücker- Mord, für den die Bewegung 2. Juni zunächst die „politische Verantwortung“ übernommen hatte, siehe die sechsteilige Serie in der taz ab dem 09.11.89).

 

8. Zusammenfassung

 

Zunächst kann festgestellt werden, daß die RAF Opfer ihres eigenen propagandistischen Faschismus- Begriffs geworden ist, weil sie nicht (bzw. erst zu spät) begreift, daß sie mit der Tötung von austauschbaren Funktionsträgern eines demokratischen Staates das System nicht verändern kann.

Die Bewegung 2. Juni richtet ihre Aktionen, die sich auf konkrete Probleme der Bevölkerung oder zumindest großer Teile der Linken beziehen, danach aus, ob sie der eigenen Klientel vermittelbar sind, während die RAF sich lediglich dem revolutionären Gewissen verantwortlich fühlt, also nur danach geht, ob die Aktion die Kontinuität des antiimperialistischen Kampfes wahrt. So unterliegt die Anwendung von Gewalt keiner moralischen Kontrolle, Menschen werden als FunktionsträgerInnen angegriffen. Zum Erreichen des Ziels ist jedes Mittel gerechtfertigt, auch terroristische Aktionen im Sinne der obigen Definition werden durchgeführt.

Bei der Bevölkerung erhält die Bewegung 2. Juni mehr Zuspruch als die RAF.

 

9. Staatsgewalt

 

„Es brauchte da schon zwei Seiten, die gut zueinander paßten, damit diese Eskalationsspirale so funktionieren konnte, wie sie funktioniert hat- das hat nicht die RAF allein zu verantworten“.[87] Das sagte Birgit Hogefeld in ihrem Schlußwort ihres kürzlich zuende gegangenen Prozesses vor dem Frankfurter Landgericht, in dem sie auch die Auflösung der RAF forderte. Dieser Abschnitt soll von dem Beitrag des Staates zu dieser Eskalationsspirale handeln, der natürlich viel subtiler ist als der bewaffnete Kampf der RAF oder der Bewegung 2. Juni und sich seltener in offener Gewalt gegen Oppositionelle äußerte.

Die Frage, wer zuerst Gewalt angewendet hat, ist relativ leicht zu beantworten, denn bevor auch nur eine „terroristische“ Bombe gelegt wurde, gab es nicht nur eine Reihe von Auswirkungen struktureller Gewalt (KPD- Verbot, Wiederbewaffnung, Pläne für Notstandsgesetze u.ä.m.), sondern mit der Erschießung Benno Ohnesorgs am 2. Juni 1967, auf die sich die Bewegung in ihrem Namen ja ausdrücklich beruft, auch einen Akt offener Gewalt. Strittig bliebe natürlich die Frage, inwieweit hieraus ein Widerstandsrecht resultiert, denn die Gewaltakte waren (mehr oder weniger) durch das demokratische Gewaltmonopol gesetzlich legitimiert. Diese Diskrepanz zwischen elementaren Menschenrechten und der bundesdeutschen Verfassungswirklichkeit führte aber zunächst zur Rebellion der APO und schließlich zum bewaffneten Kampf der Stadtguerillas.

Es ist im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich, alle Formen struktureller und offener Gewalt, die der Staat für Oppositionelle bereithält, zu behandeln. Deshalb muß ich mich auf einige Anmerkungen zu der Gewaltanwendung gegen die betreffenden Gruppen beschränken.

Brückner sieht ein Ergänzungsverhältnis zwischen struktureller und offener Gewalt in der Reaktion des Staates auf den bewaffneten Kampf; wo ordnungsstiftende, strukturelle  Gewalt nicht ausreiche, werde die offene Gewalt verstärkt.[88] Als Beispiel soll hier ein Blick auf den Streit um die Haftbedingungen dienen.

Politische Genfangene unterliegen Sonderhaftbedingungen (siehe dazu z. B. das Haftstatut von Holger Meins[89]). So unterliegen sie anfangs strenger Isolation, auch beim einstündigen Hofgang, den sie zudem gefesselt absolvieren müssen. Die Isolation, die jede Teilnahme am sozialen Anstaltsleben verhindert, führt lt. verschiedener Gutachten[90] u.a. zu sensorischer Deprivation- drastischer Einschränkung der sinnlichen Wahrnehmung- es können Halluzinationnen, autoskopische Symptome, Störungen der vegetativen körperlichen Funktionen etc. auftreten. Im Kampf gegen diese totale Kontrolle der Lebensfunktionen bleibt dem Häftling nur noch der eigene Körper als Waffe. Tritt ein(e) Gefangene(r) also in den Hungerstreik gewinnt er dadurch ein minimales Stück Kontrolle über seinen eigenen Körper zurück. In dieser Situation, in der die strukturelle Gewalt, die sich in den Sonderhaftbedingungen manifestiert, nicht mehr ausreicht, geht der Staat zur Anwendung offener Gewalt über, die sich in der Zwangsernährung zeigt. Offiziell wird die Zwangsernährung aus „Fürsorge“ des Staates durchgeführt, doch darf man sich bei der Betrachtung der näheren Umstände fragen, ob dies die einzige Motivation ist. Gefangene der Bewegung 2. Juni schildern, daß Häftlingen, die sich dagegen wehrten, aus „Fürsorge“ die Zähne eingeschlagen wurden.[91] Hoimar von Ditfurth warnt in einem SPIEGEL- Essay davor, Zwangsernährung mit künstlicher Ernährung zu verwechseln. Zwangsweise Einführung der Sonde spiele sich unter Würgen und Erbrechen, Husten und Verkrampfung des ganzen Körpers ab. Er schließt nicht aus, daß die „Zwangsfütterung womöglich als eine aggressive Handlung zu deuten sein könnte, mit der wir darauf reagieren, daß ein Mensch, den wir zu bestrafen wünschen, sich durch zunehmende Hinfälligkeit in einen Menschen verwandelt, der auf unsere Hilfsbereitschaft, ja auf unser Mitleid Anspruch erheben kann.“[92]

Wenn dem Staat hier vielleicht ein Zuviel an „Fürsorge“ vorgeworfen werden kann, so gibt es auch Fälle, in denen der Eindruck der unterlassenen Hilfeleistung entstehen könnte.

So starb Holger Meins an den Folgen des Hungerstreiks. Der Anstaltsarzt und der WittlicherGefängnisdirektor waren untätig geblieben, obwohl eine Überführung auf die Intensivstation eines Krankenhauses hätte erfolgen müssen.[93]

Katharina Hammerschmidt starb an einem kinderkopfgroßen Tumor im Brustbereich, der auf Röntgenbildern leicht festzustellen gewesen wäre. Ein privater Facharzt nannte das Verhalten der Anstaltsärzte „medizinisch unverständlich“.[94]           

 Formen undifferenzierter Gewaltanwendung sind z. B. die Erschießung von BM- Verdächtigen bei Fahndungspannen als Folge der selbstproduzierten Hysterie. So wurde der 17- jährige Lehrling Richard Epple bei einer Verfolgungsjagd erschossen, weil man ihn für ein RAF- Mitglied hielt; er war geflohen, weil er keinen Führerschein besaß.[95]

Auch der Tod von Wolfgang Grams bei der GSG 9- Aktion am 27.06.93 in Bad Kleinen weist zu viele Ungereimtheiten auf, als daß ein Selbstmord als bewiesen hingenommen werden könnte.[96]

Eine besonders massive Form der offenen Gewalt stellt auch die Sprengung einer Gefängnismauer in Celle („Celler Loch“) am 25.07.78 durch den Verfassungsschutz dar, der einen Befreiungsversuch des inhaftierten RAF- Häftlings Sigurd Debus vortäuschen sollte und mit dem einem V- Mann eine glaubhafte Legende für den Einstieg in die linksradikale Szene geschaffen werden sollte. Für Debus bedeutete es zunächst einmal verschärfte Haftbedingungen.

Diese Formen offener Gewalt wurden flankiert durch eine Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen, die auf die Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeiten und der Grundrechte der Häftlinge abzielten.[97] Zum 01.01.75 trat der neue § 138 a, StPO in Kraft, der die Möglichkeit des VerteiderInnenausschlusses von  Verfahren vorsieht, wenn der Verdacht besteht, daß er/sie mittelbar oder unmittelbar an der Tat des/der Beschuldigten beteiligt ist. Wohlgemerkt, es reicht der Verdacht, was m. E. mit rechtstaatlichen Normen unvereinbar ist. Auch das Verbot der Mehrfachverteidigung stellt eine Einschränkung der freien Wahlmöglichkeit dar, denn bei der Fülle der „Terroristen“- Prozesse Mitte der 70’er Jahre fehlte es einfach an qualifizierten VerteidigerInnen. Zudem wurde die Anzahl der VerteiderInnen auf 3 pro Angeklagten beschränkt, was in umfangreicheren Prozessen, die eine aufgegliederte Arbeitsteilung erfordern, ebenfalls eine Einschränkung der Verteidigungsmöglichkeit darstellt.Der neue § 231 a, StPO schafft die Möglichkeit der Verhandlung ohne die Angeklagten, für den Fall, daß diese sich z. B. vorsätzlich verhandlungsunfähig hungern.

Das zweite „Anti- Terror- Paket“ vom 18.08.76 beinhaltet den neuen § 129 a, StGB- Mitgliedschaft in/ Werbung für eine(r) terroristische Vereinigung, der z. B. das Malen des Schriftzuges „RAF“ unter Strafe stellt (in der Praxis dient der § dazu, Ermittlungen einleiten zu können, was sich in dem niedrigen Prozentsatz eröffneter Verfahren wiederspiegelt) und eine Erweiterung des §138 StGB, die einen Angriff auf die Verschwiegenheitspflicht von ÄrztInnen und VerteidigerInnen darstellt.

Zuletzt sei noch kurz auf das am 02.10.77 in Kraft getretene Kontaktsperregesetz hingewiesen, daß eine vollständige Isolation von verurteilten „Terroristen“, aber auch von „Terrorismus“- Verdächtigen ermöglichte und nachträglich den Zustand legalisierte, in dem sich die RAF- Häftlinge schon seit der Schleyer- Entführung befanden.[98]

Diese kleine Auswahl soll genügen, um den Griff zur Waffe einiger Menschen nicht zu rechtfertigen, aber doch nachvollziehbarer zu machen. Es soll vor allem zeigen, wie sensibel der Staat auf die Infragestellung der eigenen Autorität reagierte, was allein mit strafrechtlichen Gründen kaum zu rechtfertigen wäre.

 

10. Ideologische Bezüge der RAF und der Bewegung 2. Juni- ein Ansatz

 

In diesem Abschnitt sollte die These untersucht werden, daß die Gewaltanwendung der marxistischen RAF und der anarchistischen Bewegung 2. Juni sich ideologiebedingt unterscheidet. Diese Unterscheidung ist im Rahmen dieser Arbeit nicht zu leisten und soll anhand zweier Beispiele nur angedeutet werden. Der Nachweis, daß die eine Gruppe marxistisch und die andere anarchistisch ist, der zunächst geführt werden müßte, wäre Thema einer eigenen Arbeit, denn es müßte bei der RAF z. B. geklärt werden, ob die Bezugnahmen auf Marx, Lenin oder Mao eigentlich statthaft sind oder ob sie auf einem Fehlverständnis beruhen.

Deshalb mache ich den Unterschied beispielhaft an dem Avantgardeverständnis der Gruppen fest. Darüberhinaus erfolgen noch einige Anmerkungen zur „Propaganda der Tat“.

 

10.1. Avantgarde

 

Während sich Kommunisten und Anarchisten über das Ziel ihres Kampfes, Errichtung einer klassenlosen Gesellschaft weitgehend einig sind, gibt es doch große Unterschiede in der Frage, wie dieses Ziel zu erreichen sei. Diese Unterschiede lassen sich am Verhältnis von Karl Marx zu dem russischen Anarchisten Michail Bakunin darstellen. Streitpunkt war neben der Funktion  des Staates bei der Revolution die Rolle revolutionärer Avantgarden. Während Marx die kapitalistische Produktionsweise analysierte, um deren Untergang mit Hilfe einer Avantgarde- Partei beschleunigen zu können, sieht Bakunin die Gefahr, daß die Avantgarde ihre Funktion auch nach einer erfolgreichen Revolution unter dem Vorwand der Bekämpfung der Konterrevolution behalten und die Diktatur der Partei begründen würde (die Entwicklung in der UdSSR nach der Oktoberrevolution scheint ihm Recht zu geben). Bakunin erkennt aber ebenfalls die Notwendigkeit von revolutionären Gruppen, die gewissermaßen „Geburtshilfe“ leisten, dann aber in die Massenbewegung eingehen müßten.[99]

Hierin liegt die Analogie zur RAF, die mal für sich, mal für die Befreiungsbewegungen der 3. Welt eine Avantgarde- Rolle beansprucht, während sich die Bewegung 2. Juni eher an den Basisgruppenguerilla- Modellen, z. B. der Gauche Proletariènne oder der Lotta Continua orientiert.[100] Für die Gewaltanwendung läßt sich die These aufstellen, daß Basisgruppen eine politische und moralische Kontrollfunktion[101] für ihren bewaffneten Arm haben können, während die Avantgardefunktion eher dazu verleitet, sich der Kritik zu entziehen, insbesondere wenn man, wie die RAF, die Gesellschaft als entfremdet und damit unfähig zu konstruktiver Kritik ansieht.

 

10.2. Exkurs: Propaganda der Tat

 

Wenn die bewaffneten KämpferInnen von PolitikerInnen und Medien Anfang der 70’er Jahre pauschal als „AnarchistInnen“ bezeichnet wurden, so bezieht sich das auf eine vergleichsweise kurze Phase in der Geschichte des Anarchismus, in der Terror als Mittel der politischen Propaganda angewandt wurde. Diese „Propaganda der Tat“ im letzten Viertel des 19. Jh. basierte auf der Erkenntnis, daß theoretische Propaganda nur begrenzte Wirkung habe und von bürgerlichen Medien manipuliert werden könne, wohingegen praktische Demonstrationen Probleme offenlegen würden, die dann nicht mehr zu umgehen seien. Der Anarchist Petr Kropotkin wies auf den Effekt der Bewußtseinsschaffung hin, als er formulierte, eine einzige Tat schaffe mehr Propaganda in wenigen Tagen als tausend Flugblätter.[102]Es darf jedoch nicht verschwiegen werden, daß unter dem Siegel des Anarchismus viel individueller Terror verübt wurde, der den denunziatorischen Gebrauch des Begriffs heute erst ermöglicht. Auch wenn teilweise versucht wurde, diese Terrorakte als politisch zu rechtfertigen[103], ist es nicht statthaft, die Ideen des Anarchismus auf die Phase der „Propaganda der Tat“ zu reduzieren. Insofern halte ich es für verkürzt argumentiert, wenn mit dem Ausspruch Andreas Baaders, die Bomben der RAF sollten auch ins Bewußtsein der Massen geworfen werden, die Analogie zu Kropotkin, der seinen Irrtum in Bezug auf die Wirksamkeit von Terror übrigens später einsah und bedauerte,und damit gleich zur gesamten anarchistischen Bewegung konstruiert wird, mit dem Ziel, beide, RAF und Anarchismus, zu diffamieren. Die RAF selbst stellt völlig richtig fest: „Mit dem Anarchismusbegriff will man uns eine Diskussion aufzwingen, mit der von den Problemen, die wir heute dringend zu lösen haben, abgelenkt wird.“[104]

 

11. Ergebnis

 

Die RAF wandelt das Wesen ihres Kampfes, als sie merkt, daß sich die erhoffte Bewußtseinsschaffung bei dem von ihr auserkorenen revolutionären Subjekt, dem Proletariat, nicht zu einer Massenbasis ausweitet. Ein Grund für das Ausbleiben der Erhebung ist der Avantgardeanspruch der RAF, der eine moralische Kontrolle durch die Basis verhindert und in der Praxis zu unkontrollierter Gewaltanwendung führt. Die RAF zieht daraus den Schluß, nicht die Form der Gewaltanwendung, sondern das revolutionäre Subjekt zu wechseln. Fortan fühlt sich die RAF einem abstrakten Antiimperialismus verpflichtet, der sich an den Befreiungsbewegungen der 3. Welt orientiert, mit der Begründung, ein rein nach nationalen Interessen ausgerichteter Kampf sei opportunistisch, weil er nach Erringung von subjektiven Vorteilen die Solidarisierung mit den Völkern der 3. Welt behindere.

Die Bewegung 2. Juni hält dem entgegen, daß die Ursache des imperialistischen Engagements der westlichen Industrienationen die kapitalistische Produktionsweise sei, der Rohstoffquellen und neue Absatzmärkte erschlossen werden sollten (imperialistische Bestrebungen nicht- kapitalistischer Staaten wie der Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan ließen sich nach dieser Theorie allerdings nicht erklären). Daraus folgert die Bewegung, daß der Kapitalismus im eigenen Land bekämpft werden müsse. Dieser Kampf erfordere die Zustimmung und Unterstützung der potentiell revolutionären Teile der Bevölkerung und müsse deshalb populär geführt werden. Dazu gehöre neben der organisatorischen Verankerung (Basisgruppenguerilla), die vom Staat durch Illegalisierung bekämpft werde, die politische Vermittlung von Aktionen, d. h. die Verbindung von militärischem mit politischem Kampf.

Dieser selbstgeschaffene Zwang zur Rechenschaft bewirkt einen insgesamt verantwortlicheren Umgang mit Gewalt, so daß die Verantwortungsethik der Bewegung 2. Juni von der reinen Gesinnungsethik der RAF unterschieden werden kann.

Die Eskalation des bewaffneten Kampfes war schließlich nur möglich durch die heftige (und manchmal über den vom Rechtsstaat gesetzten Rahmen hinausgehende) Reaktion des Staates, so daß die größte Gefahr für die unbeteiligten BürgerInnen weniger von den Aktionen der Gruppen als von der beschleunigten Entdemokratisierung des Rechtsstaates ausging.

„Ob es richtig ist, den bewaffneten Widerstand jetzt zu organisieren, hängt davon ab, ob es möglich ist; ob es möglich ist, ist nur praktisch zu ermitteln“, schrieb Ulrike Meinhof im „Konzept Stadtguerilla“. Nach 25 Jahren Praxis muß man zu dem nüchternen Fazit gelangen, daß der Weg des bewaffneten Kampfes in eine Sackgasse geführt hat, daß eine ernsthafte Gefährdung der staatlichen Ordnung der BRD (auch 1977) nie bestanden hat. Daraus sollten die verbliebenen bewaffneten KämpferInnen, wenn es denn überhaupt noch welche gibt, die Konsequenzen ziehen und das Scheitern ihres Kampfes eingestehen, damit wenigstens der letzte Kampf, der politische Kampf um Freilassung bzw. bessere Haftbedingungen der Gefangenen Erfolg haben kann.

 

 

12. Epilog: Letzte Entwicklungen

 

Die Rücknahme der Eskalation durch die RAF blieb einseitig; die Haftbedingungen wurden nicht spürbar verbessert, das mutmaßliche RAF- Mitglied Wolfgang Grams starb unter so ungeklärten Umständen bei dem GSG 9- Desaster 1993 in Bad Kleinen, daß man das Gefühl gewinnen konnte, es solle etwas vertuscht werden. Die dort festgenommene Birgit Hogefeld wurde trotz dürftiger Beweislage kürzlich zu lebenslanger Haft verurteilt, die Repression gegen antifaschistischen und antiimperialistischen Widerstand wurde nicht zurückgeschraubt, was sich z. B. in Göttingen in den Verfahren gegen die Autonome Antifa (M) manifestierte.

Angesichts dieser Entwicklung müßte eigentlich eine neue Eskalation zu befürchten sein. Stattdessen fordert Hogefeld in der oben erwähnten Erklärung die Auflösung der RAF, und der als Kopf der RAF gesuchte Christoph Seidler meldet sich aus dem Libanon zurück, wo er in der Zeit seiner angeblichen RAF- Mitgliedschaft  in einer palästinensischen Befreiungsbewegung kämpfte: sein Haftbefehl mußte aufgehoben werden. Die RAF- Gefangene Eva Haule deutete an, daß Seidler nicht der einzige steckbrieflich Gesuchte sei, der nie Mitglied der RAF gewesen ist. Das wirft natürlich die Frage neu auf, wer denn eigentlich die technisch perfekten Anschläge, die unter dem Namen „RAF“ verübt wurden (z. B. Herrhausen oder Rohwedder), durchgeführt haben soll und welche Rolle dabei möglicherweise V- Leute wie Steinmetz gespielt haben könnten. Fakt ist zumindest, daß trotz stetigen Ausbaus des Fahndungsapparates die Aufklärungsquote der „terroristischen“ Anschläge gegen Null geht, was entweder diesen Fahndungsapparat in Frage stellen oder den Blick auf andere TäterInnengruppen richten müßte.[105]

 

 



[1] Zur RAF- Geschichte vgl. allg.: Peters, Butz: RAF- Terrorismus in Deutschland; München 1993

[2] Becker, Walter: Zum Problem der Gewalt; in: Gesellschaft Staat Erziehung, Frankfurt Nr. 3/1969, S. 164

[3] Narr, Wolf- Dieter: Gewalt und Legitimität; in: Rammstedt, O.(Hg.): Gewaltverhältnisse, Frankfurt 1974, S. 12

[4] Narr, a.a.O., S. 31

[5] Narr, a.a.O., S. 18

[6] Brückner, Peter: Über die Gewalt, Berlin 1979, S. 116

[7] Deutsch, Karl W.: Abhängigkeit, strukturelle Gewalt und Befreiungsprozesse; in: Gantzel, K. J.: Herrschaft und Befreiung in der Weltgeschichte, Frankfurt 1975

[8] Neumann, Franz: Gewalt; in:Gesellschaft und Staat- Lexikon der Politik, Vahlen 1995; S. 347 f

[9] T. E. Lawrence führte in Arabien einen klassischen Guerilla- Kampf gegen die türkische Herrschaft. Es gelang  ihm die gegnerische Armee zu schlagen, indem er die sie durch strategische Zerstörung von Bahnlinien, Brücken oder Tunneln von ihrem Nachschub abschnitt.

[10] Fromkin, David: Die Strategie des Terrorismus; in: Funke, M.: Terrorismus- Untersuchungen zur Strategie und Struktur revolutionärer Gewaltpolitik, Bonn/ Düsseldorf 1978; S. 95

[11] Fromkin, a.a.O., S.94

[12] Müller- Borchert, Hans- Joachim: Guerilla im Industriestaat, Hamburg 1973; S. 25- Vgl. dazu auch: Mao Tsetung: Über die Revolution, Frankfurt 1971; S. 247- 264

[13] Müller- Borchert, a.a.O., S. 80

[14] Müller- Borchert, a.a.O., S. 27

[15] Herzog, Thomas: Terrorismus- Versuch einer Definition und Analyse internationaler Übereinkommen zu seiner Bekämpfung, Frankfurt 1991, S. 25 ff

[16] An dieser Stelle sei schon einmal die Unsitte selbst seriöser Medien wie des SPIEGEL beklagt, die sog. „Terroristen“ pauschal als „Anarchisten“ zu bezeichnen.

[17] Neumann, Franz: Terrorismus; in: Gesellschaft und Staat- Lexikon der Politik, Vahlen 1995, S. 812

[18] Müller- Borchert, a.a.O., S. 128

[19] Joxe, Alain: Terrorismus als Allzweckwaffe; in: le monde diplomatique Nr. 4/96, S. 17

[20] Funke, Manfred: Terrorismus- Ermittlungsversuch zu einer Herausforderung; in: Funke, M.: Terrorismus- Untersuchungen zur Strategie und Struktur revolutionärer Gewaltpolitik, Bonn/ Düsseldorf 1978, S. 15

[21] Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung (GNN): Bundesrepublik Deutschland (BRD)/ Rote Armee Fraktion(RAF), Köln 1993; S. 4

[22] SPIEGEL Nr. 25/1970, S. 74 f

[23] SPIEGEL a.a.O., S. 74

[24] Frombeloff, (Hg.): und es begann die Zeit der Autonomie- Politische Texte von Karl Heinz Roth, Hamburg 1993; S. 144

[25] GNN, a.a.O., S. 5 ff

[26] GNN, a.a.O., S. 8

[27] GNN, a.a.O., S.10

[28] GNN, a.a.O., S.15 ff

[29] GNN, a.a.O., S.31 ff

[30] Der „Schwarze September“ war ein palästinensisches Kommando, das am 05.09.72 während der Olympischen Spiele in München 9 israelische SportlerInnenals Geiseln nimmt, um 200 in Israel gefangene GenossInnen freizupressen. Das Kommando wird nicht, wie zugesagt, ausgeflogen, sondern auf dem Militärflughafen Fürstenfeldbruck unter Beschuß genommen. 5 GeiselnehmerInnen, sämtliche Geiseln und ein Polizist kommen ums Leben.

[31] vgl. dazu Weber, Hermann (Hg.): Lenin- Aus den Schriften 1895- 1923; München 1967; S. 57 f

[32] Brückner, Peter: Ulrike Marie Meinhof und die deutschen Verhältnisse; Berlin 1978; S. 178

[33] GNN, a.a.O.; S. 47 f

[34] Frombeloff, a.a.O.; S. 133

[35] GNN, a.a.O., S. 47

[36] Bakker Schut, Pieter: Dokumente- das info: briefe von gefangenen aus der raf, Hamburg 1987; S. 94 ff

[37] GNN, a.a.O.; S. 48

[38] Brückner: Über die Gewalt a.a.O.; S. 89

[39] Fetcher, Iring: Terrorismus und Reaktion; Frankfurt 1977; S. 50 ff

[40] Jeschke, A./ Malanowski, W.: Der Minister und der Terrorist; Reinbek 1980;  S. 15

[41] Fetcher, a.a.O.; S. 51

[42] Hartung, Klaus: Der blinde Fleck- Die Linke, die RAF und der Staat; Frankfurt 1987; S.141

[43] Fetcher, a.a.O.; S. 64 ff

[44] Bakker Schut, a.a.O.; S. 84

[45] Frombeloff, a.a.O.; S. 148

[46] Frombeloff, a.a.O.; S. 142

[47] GNN, a.a.O.; S. 116 ff

[48]Bewegung 2. Juni: Der Blues- Gesammelte Texte der „Bewegung 2. Juni“; Berlin o. J.; S. 809

[49] Edition ID- Archiv: „wir haben mehr fragen als antworten...“; Amsterdam 1995; S. 16 ff

[50] Edition ID- Archiv, a.a.O.; S. 18

[51] Fetcher, a.a.O.; S. 38

[52] Fetcher, a.a.O.; S. 41

[53] „Im Januar 1972 schlossen wir uns zur Bewegung 2. Juni zusammen. Das war ein Datum, welches alle noch miteinander verband, Studenten wie Jungproleten. Alle wußten, was der 2. Juni bedeutete. Eine andere Überlegung war dabei für uns genauso wichtig: Dieses Datum wird immer darauf hinweisen, daß sie zuerst geschossen haben! Das ist bis zum heutigen Tage so. Jedesmal  wenn jemand etwas zur Bewegung 2. Juni sagt, wird auch erwähnt, daß am 2. Juni '‘7 Benno Ohnesorg von den Bullen erschossen wurde. Soweit zum Namen.“

 aus: Reinders/ Fritzsch: Die Bewegung 2. Juni; Berlin 1995; S. 7

[54] Brückner: Über die Gewalt a.a.O.; S. 88

[55]Bewegung 2. Juni, a.a.O.; S. 246

[56] Meyer, Till: Staatsfeind; Hamburg 1996; S. 423

[57] Baumann, Michael „Bommi“: Wie alles anfing; Berlin 1994; S. 100 f

[58] Baumann, a.a.O.; S. 46 f

[59] Reinders/ Fritzsch, a.a.O.; S. 121 f

[60] Bewegung 2. Juni, a.a.O.; S. 240

[61] abgedruckt in der Zeitschrift „AK“ Nr.171 vom 11.02.80, S. 53 f (1. Teil ) und Nr.172 vom 25.02.80, S. 52 ff (2. Teil)

[62] Reinders/ Fritzsch, a.a.O.; S. 123 f

[63] Bewegung 2. Juni, a.a.O.; S. 809

[64] Bewegung 2. Juni, a.a.O.; S. 811

[65] Bewegung 2. Juni, a.a.O.; S. 812

[66] Baumann, a.a.O.; S. 138

[67] Aust, Stefan: Der Baader- Meinhof- Komplex; Hamburg 1989; S. 182 ff

[68] Reinders/ Fritzsch, a.a.O.; S. 54 ff

[69] Meyer, Till, a.a.O.; S. 171 f

[70] Edition ID- Archiv, a.a.O.; S. 33

[71] Brückner: Über die Gewalt a.a.O.; S. 80

[72] Aust, a.a.O.; S. 211 f

[73] Meyer, Thomas: Am Ende der Gewalt?, Frankfurt 1980; S. 142

[74] GNN, a.a.O.; S. 6

[75] Hartung, a.a.O.; S. 157

[76] Baumann, a.a.O.; S. 104 ff

[77] Spaßguerilla ist der Versuch eingefahrene Widerstandsformen (z. B. Demo) neu zu beleben, bzw. neue zu schaffen, indem Widersprüchlichkeiten des Systems bewußt überzeichnet (karikiert) dargestellt werden und das System so der Lächerlichkeit preisgegeben wird. Als „Urvater“ der Spaßguerilla gilt Fritz Teufel, der in einem Gerichtsverfahren auf die barsche Aufforderung, sich vor dem Gericht zu erheben, antwortete: „Wenn’s denn der Wahrheitsfindung dient!“ und damit mehr zur Demaskierung des Systems beitrug als ein Dutzend Flugblätter. Vgl. dazu auch das anonym herausgegebene Buch „Spaßguerilla“, Berlin 1984.

[78] SPIEGEL Nr. 10/1975; S. 26 f

[79] GNN, a.a.O.; S. 98

[80] Reinders/ Fritzsch, a.a.O.; S. 105

[81] SPIEGEL Nr. 18/1975; S. 23 ff

[82] Peters, B., a.a.O.; S. 219 ff

[83] Hartung, a.a.O.; S. 10

[84] Reinders/ Fritzsch, a.a.O.; S. 122

[85] Hartung, a.a.O.; S. 127 f

[86] Vgl. dazu: Brückner, Peter: Die Mescalero- Affäre; Hannover 1978

[87] tageszeitung vom 30.10.96; S. 16

[88] Brückner: Über die Gewalt, a.a.O.; S. 118 f

[89] GNN, a.a.O.; S. 42

[90] GNN, a.a.O.; S. 44

[91] Reinders/ Fritzsch, a.a.O.; S. 124

[92] v. Ditfurth, Hoimar: Zweifel an der Zwangsernährung; in: SPIEGEL Nr. 53/1974; S.78 f

[93] Aust, a.a.O.; S. 293

[94] SPIEGEL Nr.   /1975; S. 62

[95] Aust, a.a.O.; S. 226 f

[96] Vgl. dazu Peters, a.a.O.; S. 459 ff

[97] Vgl. dazu Peters, a.a.O.; S. 168 ff

[98] GNN, a.a.O.; S. 96 f

[99] Neumann, Franz: Handbuch politischer Theorien und Ideologien, Reinbek 1987; S. 248 ff

[100] Baumann, a.a.O.; S. 109

[101] Brückner, Über die Gewalt, a.a.O.; S. 38

[102] Laquer, Walter: Terrorismus; Kronberg 1977; S.47

[103] z. B. Wittkop, Justuf F.: Unter der schwarzen Fahne; Frankfurt 1989; S. 177

[104] GNN, a.a.O.; S. 37

[105] Vgl. dazu: Wisnewski/ Landgraeber/ Sieker: Das RAF- Phantom- Wozu Politik und Wirtschaft Terroristen brauchen; München 1992