„Vor allem aber bewahrt Euch die
Fähigkeit, jedes Unrecht, das auf der
Welt geschieht, aufs Tiefste zu
empfinden!“
-Che Guevara-
Einleitung
Der Völkermord in Ruanda 1994 ist in Deutschland mit erstaunlicher
Gleichgültigkeit zur Kenntnis genommen worden, was allgemein damit begründet
wird, daß zur gleichen Zeit ein schrecklicher Bürgerkrieg in Bosnien-
Herzegowina stattfand. Wenn man jedoch bedenkt, daß in Ruanda in 10 Wochen mehr
Menschen auf noch bestialischere Weise ermordet wurden als während des gesamten
Bosnien- Krieges, so frage ich mich, woran das liegt. Wenn man dann bedenkt,
daß z.B. Deutschland mehrere Hunderttausend Flüchtlinge aus Bosnien (zu Recht
und zum Glück) aufgenommen hat, die damaligen Minister Kanther und Kinkel aber
mit allerlei bürokratischen Schikanen die Einreise von 147 Flüchtlingen aus
Ruanda verhinderten (vgl. SPIEGEL Nr. 21/94, S.148), so ist Ignoranz eines
(weißen) abendländischen Kulturkreises noch die harmloseste Erklärung, die mir
dazu einfällt. Dieses Referat soll einen bescheidenen Beitrag leisten, die
Wissenslücken über den grausamen Genozid in Ruanda zu verringern. Dazu gebe ich
zunächst einen allgemeinen Überblick über die politische Lage in Afrika, bevor
ich die historischen und aktuellen Vorgänge in Ruanda unter verschiedenen
Gesichtspunkten dokumentiere. Anschließend versuche ich anhand der
Berichterstattung in SPIEGEL und tageszeitung Verantwortlichkeiten für
den Bürgerkrieg und den Völkermord zu klären und Theorien über den Charakter
des Konflikts vorzustellen. Der Charakter eines Konflikts ist natürlich
nicht gleichzusetzen mit der Ursache. Wenn ich zu dem Schluß komme, es
sei ein ethnischer Konflikt zwischen Hutu und Tutsi, so ist damit noch nicht
geklärt, warum er gerade zu dieser Zeit in dieser Form ausgebrochen ist, haben
doch beide Ethnien über Jahrhunderte friedlich miteinander gelebt. Wegen der
schlechten Literaturlage zu den Ereignissen in Ruanda, gehe ich nur auf den
Erklärungsansatz von Dießermann ein, der hauptsächlich demoskopische,
bevölkerungspolitische Gründe anführt.
Politische Lage in Afrika
Mit dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch des
Ostblocks setzte zu Beginn der 90'er Jahre auch in Afrika eine Phase der
Entspannung ein; Eritrea erlangte nach zwanzigjährigem Befreiungskampf seine
Unabhängigkeit vom prokommunistischen Äthiopien, ethnische Guerilla-bewegungen
in Angola (Unita) und Mosambik (Renamo) wurden in den marxistischen
Volksdemokratien zu offiziell anerkannten Parteien, und in Südafrika bricht das
Apartheidsregime zusammen, und mit Nelson Mandela übernimmt die Symbolfigur des
schwarzen Widerstands die Regierung.Westliche Regierungen flankieren den Prozeß
mit dem Versprechen, bei einer Fortsetzung demokratischer Reformen Schulden zu
erlassen.
Doch dem Bild von einem Kontinent auf dem kontinuierlichen Weg zu
demokratischen Reformen stehen spätestens seit 1994 wieder eine ganze Reihe von
Konfliktherden gegenüber, die zum Flächenbrand auszuarten drohen. Der
Völkermord in Ruanda, die Stammesfehden zwischen Hutu und Tutsi in Burundi, der
Fall des Mobuto- Regimes in Zaire und der darauffolgende Bürgerkrieg und
selbstmörderische, absurde Bürgerkriege in Sierra Leone oder Somalia sind
Anzeichen dafür, daß Afrika aufgeteilt ist in die „Musterschüler (...) der
internationalen Finanzinstitutionen“ (Leymarie, S.11) und das Afrika der
latenten oder offenen Bürgerkriege. Je nach Fokussierung kann man zu eher
optimistischen oder sehr pessimistischen Schlußfolgerungen für die Zukunft
Afrikas kommen. Leymarie referiert eine sehr optimistische Sichtweise, wenn er
auflistet, daß
·
Sich
neben Südafrika mit einem BIP von mehr als 100 Milliarden Dollar immer mehr
„Wirtschaftswunder“ in leistungsstarken Ländern, wie Botsuana, Tunesien, Ghana
u.a., ereignen.
Auch im Bereich des Politischen beobachtet er eine langsame
Entwicklung hin zur Zivilgesellschaft wofür als Indiz angeführt wird, daß
zwischen 1990 und 1993 sechzehn Staaten ein Mehrparteiensy-stem eingeführt
haben und 42 Staaten von Regierungschefs geführt werden, die rechtmäßig gewählt
oder wiedergewählt wurden. Schließlich hebt er die positiven Entwicklungen in
Südafrika, Nigeria und Algerien als besonders wichtig hervor, denn „auf diese
drei Staaten entfällt fast ein Drittel der Bevölkerung des Kontinents, die
Hälfte des BIP, ein Viertel der Bodenschätze, ein Fünftel der Erdölvorkommen“
(Leymarie, S. 11).
Schließlich wird noch auf die Bereitschaft afrikanischer Staaten
verwiesen, Konflikte selbst zu lösen, wofür auf militärischer Ebene das
Engagement der westafrikanischen Eingreiftruppe Ecomog und auf politischer
Ebene die Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU) genannt wird. Die Rolle
der Ecomog muß wegen des dominanten Einflusses Nigerias aber wohl eher kritisch
beurteilt werden und zur OAU stellte der SPIEGEL schon 1994 fest, daß es sie
„nur noch auf dem Papier“ gebe. Nur 5 von 51 Mitgliedsstaaten waren 1994 mit
den Beitragszahlungen nicht in Verzug. Als politischen Fehler der 1963 als
Dachverband der unabhängigen afrikanischen Staaten gegründeten OAU wird in
derselben Ausgabe die in der Charta festgeschriebene Respektierung von
Souveränität und territorialer Unverletzlichkeit der neuen Staaten benannt, die
die von den Kolonialmächten willkürlich durch Stämme und Völker gezogenen
Grenzen festschrieb (DER SPIEGEL, Nr. 23/ 1994; S. 135). So ist zu erklären,
daß die OAU zum Völkermord in Ruanda nicht einmal ein Krisentreffen einberufen
hat.
Der Weg zum Völkermord in Ruanda
In Ruanda leben Menschen verschiedener Stammeszugehörigkeit. Die
Ureinwohner Ruandas sind die Hutu, die von den im 14. oder 15.
Jahrhundert aus Ägypten und Abessinien eingewanderten Tutsi im Laufe der
Zeit ein aristokratisches Feudalregime aufgezwungen bekommen haben. Unter
welchen Umständen das Minderheitenvolk der Tutsi mit einem Bevölkerungsanteil
von ca. 15 % eine zentralistische Monarchie gegen die Hutu- Mehrheit
durchsetzen konnte, ist nicht vollständig geklärt. Es wird aber davon
ausgegangen, daß sich die Tutsi aufgrund körperlicher Merkmale, wie hellerer
Haut und hochgewachsener Statur, gegen die stämmigen, aber kleingewachsenen
Hutu durchsetzen konnten.
Ruanda unter belgischer Kolonialverwaltung
(1921- 1961)
Dieser einfache Rassismus, definiert als „the close relation
between physical stature and social status“ (Dießenbacher, S. 177 f ) wird
während der belgischen Kolonialzeit ab 1921 ideologisiert. Die
Kolonialverwaltung bedient sich der traditionellen Herrschaftsstrukturen,
wodurch die Tutsi- Oberschicht zwar formal Machtbefugnisse an die Belgier
verliert, ihre wirtschaftliche und soziale Vorrangstellung gegenüber der
landarbeitenden Hutu- Mehrheit aber stärken kann. Gerechtfertigt wird die
Bevorzugung der Tutsi mit der von der Rassetheorie des 19. Jahrhunderts
aufgestellten Behauptung, körperliche Merkmale könnten als Zeichen einer
rassischen Überlegenheit oder Unterlegenheit gewertet werden (Dießenbacher, S.
178). Auch die katholische Kirche schließt sich der rassischen Tradition an,
indem sie zunächst die Tutsi- Oberschicht missioniert.
Auf der anderen Seite importieren weniger vatikantreue,
französische Missionare auch die Sensibilität für die soziale Frage nach
Afrika. Da sich auch die Idee demokratischen Mehrheitsden-kens durchsetzt,
entzieht die Hutu- Mehrheit der Tutsi- Minderheit die Legitimation ihrer
Herrschaft, was sich in den 50'er Jahren in dem sog. Bahutu- Manifest
niederschlägt, in dem neun katholische Hutu- Intellektuelle die Tutsi als
fremde Rasse von Invasoren bezeichnet, gegen die Gewalt anzuwenden sei.
(Dießenbacher, S. 179)
Die Revolution 1959 und die Unabhängigkeit
Die stärker werdende Unzufriedenheit der Hutu gipfelte in der Revolution
von 1959, in der das feudale Tutsi- Regime gewaltsam gestürzt wurde. Über die
Zahl der Toten herrscht Unklarheit, aber ca. eine halbe Million Tutsi flohen in
die Nachbarländer. Die Belgier entließen Ruanda und Burundi 1961 in die
Unabhängigkeit und führten Wahlen unter der Aufsicht der UN durch, bei denen in
Ruanda die Hutu und in Burundi die Tutsi die Regierungsmehrheit erlangten.
Die Folgezeit war gekennzeichnet von schwachem ökonomischen
Wachstum bei gleichzeitig sehr hoher Geburtenrate, während die Tutsi- Exilanten
ihren Rückkehranspruch geltend machten. Diesem Anspruch wurde mit Gründung der
Patriotischen Front Ruandas (RPF) Nachdruck verliehen. Viele Tutsi hatten zudem
eine soldatische Ausbildung und praktische Kampferfahrung im ugandischen
Bürgerkrieg sammeln können. So kam es im Oktober 1990 zu einem bewaffneten
Rebelleneinfall, der allerdings kläglich scheiterte. Nach einem weiteren
bewaffneten Konflikt im Frühjahr 1993 kommt es zu einer Serie von
diplomatischen Bemühungen, deren Höhepunkt im August 1993 mit dem Abschluß des
Friedensvertrages von Arusha erreicht ist.
Der Friedensvertrag von Arusha
Der Friedensvertrag sah eine Übergangsregierung und eine
erhebliche Machtteilung mit der Patriotischen Front in Regierung und Parlament
vor. Auch die militärische Macht sollte geteilt werden, was für den seit 1973
de facto diktatorisch regierenden Präsidentenclan natürlich unzumutbar war.
Von besonderer Brisanz waren zudem zwei weitere Punkte des
Abkommens. Zum einen sollte die Armee von 40.000 auf 19.000 Soldaten reduziert
werden, ohne daß es einen Plan gab, was mit den freigesetzten Soldaten ohne
Landbesitz auf einem übersättigten Arbeitsmarkt geschehen sollte. Zum anderen
wurde den Flüchtlingen und Vertriebenen ein Rückkehrrecht in das ohnehin schon
übervölkerte Land eingeräumt. Der Vertrag wurde zwar unter massivem Druck u.a.
der Weltbank von Präsident Habyarimana unterschrieben worden, doch es war klar,
daß nur ein militärischer Sieg über die Rebellentruppen, sowie die Ausmerzung
der Tutsi- Bevölkerung der Hutu- Mehrheit aus-reichenden Lebensraum im Innern
und dem Regime ungefährdeten Machterhalt sichern konnte.
Bürgerkrieg und der Völkermord (April bis Juli
1994)
Seit es im Oktober 1990 zu Grenzüberfällen durch die
tutsidominierte RPF- Guerilla kam, herrscht latenter Bürgerkieg in Ruanda. Auch
nach Abschluß des Friedensvertrages von Arusha wird das Land nicht befriedet,
sondern das Hutu- Regime des Präsidenten Habyarimana trifft Vorbereitungen
für den Völkermord an den Tutsis, indem es Tutsi und Regimegegner
auf Todeslisten erfaßt und die ethnische Zugehörigkeit im Paß vermerkt.
Außerdem werden geheime Waffenlager angelegt und Vorbereitungen für
Grenzabriegelungen getroffen (taz vom 29.11.96, S. 8). Die Initialzündung für
den Beginn des offenen Bürgerkrieges und der genozidalen Ereignisse erfolgte am
06. April 1994 mit dem Abschuß der Präsidentenmaschine, bei der Habyarimana und
sein burundischer Amtskollege ums Leben kommen. Am folgenden Tag beginnen
radikale Hutu- Milizen, sogenannte Interahamwe (wörtlich: zu einer
Person vereinen und angreifen) mit grausamen Massakern an der Tutsi-
Bevölkerung und an gemäßigten Hutus, die sich für ein friedliches Zusammenleben
einsetzen. Weiße werden nur angegriffen, wenn sie versuchen, Tutsi zu beschützen,
wie zehn belgische Blauhelmsoldaten, die zu Beginn der Massaker getötet wurden.
Die von der Holocaust- Forschung getroffene Unterscheidung zwischen
„Intentionalisten“ und „Funktionalisten“, die auch für den Holocaust durchaus
umstritten ist, macht in Ruanda keinen Sinn, waren doch ca. 80 % aller über 15-
järigen Männer am Tötungsgeschehen direkt beteiligt (Dießenbacher, S. 171). Die
Tötungsmethoden waren vielseitig, überwiegend wird jedoch von archaischen
Mordinstrumenten berichtet. Am weitesten verbreitet war offensichtlich das
Töten mit der Machete. Angesichts einer so „uneffektiven“ Tötungsart ist die
Zahl der Todesopfer von einer halben Million innerhalb von ca. 10 Wochen um so
erschreckender.
Während die Hutu- Milizen die Tutsi- Bevölkerung abschlachtete,
konnte die RPF- Guerilla schnell militärische Erfolge erzielen. Anfang Juli
konnten sie die Hauptstadt Kigali einnehmen; am18. Juli endete der Bürgerkrieg
mit dem militärischen Sieg der RPF, die schon am 19.07.94 ihre neue Regierung
vorstellte, an der auch Hutu, die nicht an den Massakern teilgenommen hatten,
beteiligt waren. Aus Angst vor Racheakten flüchteten insgesamt über 2,3
Millionen Menschen aus Ruanda nach Zaire; Mitte Juli flohen 1,5 Millionen
Menschen innerhalb von acht Tagen und stellten so „die großen Massenfluchten
unserer Zeit in den Schatten“ (SPIEGEL Nr. 30/94, S. 110 f). Der neue starke
Mann in Kigali, Rebellenführer Kagame, forderte die Flüchtlinge zur Rückkehr
auf und betonte, daß nur die für die Massaker Verantwortlichen nicht mit Gnade
rechnen könnten. „Einige Leute haben eine Menge Blut an den Händen, (...) die
müssen sich verantworten“ (SPIEGEL Nr. 31/94; S. 116). Doch eben jene alten
Machthaber verhindern mit ihrer Greuelpropaganda und auch mit massiver Gewalt
die Rückkehr der Flüchtlinge aus den großen Flüchtlingslagern in Zaire, obwohl
sich die RPF- Soldaten im allgemeinen sehr diszipliniert verhalten und auch
UNHCR- Sprecher Ray Wilkinson betont: „Wir haben keine Kenntnisse darüber, daß
Rückkehrer getötet wurden.“ (SPIEGEL Nr. 31/94, S. 116).
Exkurs: Geschichte der Rebellenbewegung RPF
Nach dem Sturz des Tutsi- Königreichs in Ruanda 1959 flohen
mehrere 100.000 Tutsi nach Burundi, Tansania, Uganda und Zaire. Im Osten Zaires
kämpften Mitglieder der einstigen Tutsi- Partei UNAR ( Union Nationale
Rwandaise) zwischen 1962 und 1965 auf seiten der maoistischen Guerilla, die das
Erbe des ermordeten Präsidenten Lumumba pflegte. Als Nachfolger der UNAR wurde
1979 in Kenia, wo der Exilkönig lebte, die RANU (Rwandese Alliance for National
Unity) gegründet. Diese Organisation war im Gegensatz zur 1987 gegründeten RPF
(Ruandische Patriotische Front) stark von monarchistischen Ideen geprägt.
Obwohl viele RPF- Kämpfer Söhne der UNAR- Monarchisten sind und obwohl sich das
erste Programm der RPF auch noch gemäßigt für die Monarchie aussprach, hat die
RPF, wohl auch aufgrund des Biographien der Akteure, andere Zielsetzungen
entwickelt. Im Gegensatz zu ihren Vätern kennen die RPF- Kämpfer die Tutsi-
Monarchie in Ruanda nur aus Erzählungen; sie sind in Flüchtlingslagern- verarmt
und ohne Bürgerrechte- aufgewachsen. Die führenden Protagonisten Fred Rwigyema
und Paul Kagame gingen in den 70'er Jahren gemeinsam mit Yoweri Museveni zur
Schule, kämpften in Mosambik gegen die Portugiesen, knüpften Kontakte zu
Guerilleros des südafrikanischen ANC und der simbabwischen ZANU und gründeten
nach der Rückkehr nach Uganda die GuerillaNRA ( National Resistance Army), die
nach maoistischem Vorbild die Städte von ihrer ländlichen Produktionsbasis
abschnitt und 1986 den Diktator Obote stürzte. Viele Ruander kämpften auf
Seiten der NRA, weil Obote 1982 40.000 Ruander aus Uganda ausgewiesen hatte und
wurden vom neuen Präsidenten Museveni dafür belohnt. Dieser Werdegang zeigt,
daß es sich bei den RPF- Kämpfern um Revolutionäre handelt, die mit Monarchie
nicht mehr viel im Sinn hatten. 1992 wurde diese Entwicklung auch
programmatisch nachvollzogen, indem die präkoloniale Monarchie als feudales
Regime beschrieben wurde, das „auf dem Prinzip der Unterdrückung und der Ausbeutung“
basiere (Francois Misser: Der Krieg der tapferen Schulfreunde, in: taz vom
02.05.94, S. 8). Mit dieser programmatischen Wende öffnete sich die Tutsi-
Guerilla auch für unzufriedene Hutu. Prominente Hutu, wie der Ex- Innenminister
Kanyarengwe oder der ehemalige Leiter der staatlichen Elektrizitätsgesellschaft
Bizimungu gehören heute zu den wichtigsten Führern der RPF. Kurz darauf
bekannte sich die RPF auch zur Mehrparteiendemokratie, so daß der
Generalsekretär der RPF Rudasingwa den Bürgerkrieg zu einem Kampf zwischen
demokratischen Kräften und der Diktatur einer korrupten Clique umdefinieren
kann (SPIEGEL Nr. 22/94, S. 152). Tatsächlich wurden nach dem militärischen
Sieg die Posten des Staatspräsidenten und des Regierungschefs mit Hutu besetzt.
Faktisch ist jedoch Vizepremier und Verteidigungsminister Paul Kagame der
mächtigste Mann in Ruanda und seine Hinweise, demokratische Wahlen könnten
frühestens nach einer Übergangszeit von ca. 5 Jahren stattfinden, geben Anlaß
zu Skepsis.
Die juristische Aufarbeitung des Völkermordes
Die Genfer Konvention über die Verhütung und Bestrafung des
Völkermordes vom 09.12.1948 übergibt die Zuständigkeit zur Bestrafung von
Völkermord in Art. VI den Gerichten des betreffenden Landes oder einem -
noch zu schaffenden- internationalen Strafgerichtshof (Simma, S.99). Es
vergingen allerdings noch einmal 45 Jahre, bis der UN- Sicherheitsrat 1993 in
seinen Resolutionen Nr. 808 und 827 die Vorraussetzungen für einen
Internationalen Strafgerichtshof schuf, auf deren Grundlage seitdem das
Jugoslawien- und das Ruanda- Tribunal eingesetzt wurden. Damit wurde anerkannt,
daß Völkermord und Kriegsverbrechen unabhängig von verschiedenen Kulturkreisen
gegen elementare Menschenrechte verstoßen und niemals innere Angelegenheit
eines souveränen Staates sein können. Richard Goldstone betont im taz-
Interview (taz vom 21.03.97, S. 12) die Notwendigkeit eines Internationalen
Gerichtshofes, da es überall auf der Welt einen direkten Zusammenhang gebe
zwischen der Intensität der Strafverfolgung und Kriminalitätshäufigkeit. Das
Ruanda- Tribunal der UN in Arusha/ Tansania nahm 1997 seine Arbeit mit Anklagen
gegen zunächst 21 Beschuldigte auf. Parallel dazu wurde am 10. August 1996 in
Ruanda ein unter Mithilfe ausländischer Experten erstelltes „Völkermord-
Gesetz“ verabschiedet, nach dem nun Prozesse gegen rund 90.000 (!)
Untersuchungshäftlinge durchgeführt werden sollen.
Ruandas Völkermord- Gesetz
Das Gesetz betrifft Völkermord, Verbrechen gegen die
Menschlichkeit und Massaker im gesamten Zeitraum des ruandischen Bürgerkriegs
seit Oktober 1990 und bricht damit schon den rechtsstaatlichen Grundsatz,
Angeklagte nur nach Gesetzen zu verurteilen, die zum Tatzeitpunkt in Kraft
waren. Zwar sind die o.a. Verbrechen auch nach dem Völkerrecht strafbar; dieses
schließt aber die Todesstrafe für die Angeklagten aus. Ruandas Gesetz definiert
dagegen verschiedene Kategorien von Angeklagten:
„1 a: Die Person, die durch kriminelle Akte oder Beteiligung daran
zu den Planern, den Organisatoren, den Anstiftern, den Überwachern und den
Ausbildern des Völkermors (...) zu zählen ist.
1 b: Die Person, die in verantwortlicher Position (...) diese
Verbrechen begangen oder andere dazu ermutigt hat.
1 c: Der besonders berüchtigte Mörder, der sich (...) durch den
Eifer ausgezeichnet hat, der ihn bei den Tötungen kennzeichnete, oder der
exzessiven Böswilligkeit, mit der sie durchgeführt wurden.
1 d: Die Person, die Akte der sexuellen Folter begangen hat.
2.
Die
Person, die durch kriminelle Akte oder Beteiligung daran zu den anderen
Urhebern oder Komplizen freiwilligen Homizids oder schwerer Vergehen an
Personen mit Todesfolge zu zählen ist.
Es folgen zwei weitere Kategorien, die weniger schwere Verbrechen
betreffen, zum Beispiel Aneignung fremden Eigentums.“ (zitiert nach: taz vom 13.09.96,
S. 19)
Die Täterkategorie 1 erhält die Todesstrafe, wohingegen Kategorie
2 mit lebenslanger Haft und die anderen mit leichteren Strafen belegt werden.
Das Gesetz birgt aber noch andere Probleme: Es sieht, wie das
gesamte ruandische Strafrecht das Recht auf Verteidigung vor, nicht aber das
auf Pflichtverteidigung, obwohl gemäß internationalen
Menschenrechtskonventionen Angeklagte, die von der Todesstrafe bedroht sind,
das Recht auf einen Pflichtverteidiger haben. Bei 90.000 U- Häftlingen und angesichts
der Tatsache, daß die meisten ausgebildeten Juristen beim Völkermord umgebracht
wurden, wird Rechtsbeistand zu einem Privileg sehr weniger Angeklagter. Der
Mangel an Juristen bedingt außerdem, daß jetzt Richter Recht sprechen, die zum
Teil lediglich 450 Ausbildungsstunden absolviert haben (Andrea König: Schuld
und Sühne in Ruanda; in: taz vom 13.02.97; S. 9).
Trotzdem hält Dominic Johnson die Völkermordverfahren in Ruanda
für ein „Ergebnis der internationalen Bemühungen, daß in einem auf vielerlei Unrecht
aufgebautem Land endlich einmal Recht gesprochen werden kann“ (D. Johnson: Die
schwere Suche nach Gerechtigkeit; in: taz vom 14.02.97, S. 10). Anders als in
Südafrika, wo Angeklagte vor der sog. „Wahrheitskommission“ straffrei ausgehen,
wenn sie ihre Taten gestehen, gebe es in Ruanda noch keinen Schlußstrich, noch
keine abgeschlossene Vergangenheit, über die eine gesellschaftliche Debatte
nötiger wäre als Gerichtsverfahren. Vergangenheitsbewältigung setzt aber
voraus, daß an einem bestimmten Punkt ein Schnitt gemacht werden kann, von dem
aus man aus sicherer Distanz über die Vergangenheit richten und Gnade erteilen
kann. Zudem gebe es in Ruanda eine „Kultur der Straflosigkeit“, in der „auch
bei der Einführung demokratischer Strukturen die Ausrottung einer Minderheit
lediglich eine etwas brutalere Form ist, dem politischen Gegner Wählerstimmen
wegzunehmen“ (Johnson, a.a.O.). Auch die Bedrohung der Angeklagten durch die
Todesstrafe hält Johnson für richtig, denn da es in Ruanda schon immer die
Todesstrafe gab, wäre es ein Beweis besonderen Schutzes und eine Abwertung der
Greueltaten, wenn man sie gerade für die Völkermordprozesse aufgehoben hätte.
Verantwortliche für den Völkermord
Wenn ich im folgenden über Verantwortlichkeiten schreibe, dann
nicht im juristischen Sinne einer Beweiserhebung gegen einzelne Personen,
sondern im Sinne eines Versuches, bestimmte Strukturen oder Organisationen zu
benennen, die den Ausbruch des Völkermordes begünstigt haben. Konkret möchte
ich die Rolle der Medien kurz umreißen, dann eine Polemik gegen die Rolle der
internationalen Hilfsorganisationen vorstellen und schließlich auf Versäumnisse
der internationalen Staatengemeinschaft- insbesondere der UNO- eingehen.Die
Frage, ob die UNO aufgrund ihrer Strukturen unfähig ist, Geschehnisse wie in
Ruanda zu verhindern, wird m.E. durch die derzeitigen Geschehnisse im Kosovo
noch dringender, kann aber im Rahmen dieser Arbeit nicht behandelt werden.
Voranstellen werde ich einige Theorien über den Charakter des Genozids
(ethnischer Konflikt, Cliquentheorie), wobei ich mich wegen des Mangels an
Literatur auf das Kapitel III des Textes von Hartmut Dießenbacher konzentrieren
werde.
Charakter des Genozids
Die populärste Einschätzung der Ereignisse in Ruanda ist die vom
ethnisch motivierten Völkermord Dagegen spricht zwar die gemeinsame Geschichte
der Hutu und Tutsi, die gemeinsame Sprache und die gemeinsame Religion, doch
wurde während der Kolonialzeit, wie oben beschrieben, der Stammesunterschied
(Größe, Hautfarbe) durchaus ideologisiert, indem die Tutsi zur höherwertigen
Rasse erklärt wurden.
Dadurch kommt zusätzlich die sozio- ökonomische Ungleichheit als
Faktor hinzu: Der Völkermord sei Ergebnis der ungleichen Verteilung von Macht
und Privilegien. Die Grenze verläuft zwar nicht säuberlich entlang der
ethnischen Grenzen, doch werden sie im Alltag deutlich ethnisch eingefärbt. Da
die sozio- ökonomischen Ungleichheiten Ergebnis eines allgemeinen Mangels an
Ressourcen sind, haben korrupte Machthaber ein Interesse daran, zugunsten ihres
Machterhalts einen ethnischen Konflikt anzuheizen. Diese sog. Cliquentheorie
sieht die Konfliktlinien zwischen einer korrupten Militärdiktatur und dem
unterjochten Volk verlaufen. Diese Theorie ist auch bei der Rebellenarmee
natürlich sehr beliebt, die ihren eigenen Kampf als demokratische Auflehnung
gegen die Habyarima- Diktatur bezeichnet (s.o.). Für diese Erklärung spricht
die Liquidation der demokratisch gesinnten Hutu- Opposition während der
Massaker; dagegen allerdings, daß sich die Machthaber nicht auf die Instrumente
ihrer Macht (Armee, Präsidentengarde, staatliche Sicherheits-kräfte) stützten.
Andere Theorien bezeichnen die Ereignisse als Ergebnis der
Intervention anderer Staaten. Damit sollen Uganda (wegen seiner Unterstützung
für die RPF) oder Frankreich (wegen seiner Parteinahme für das Habyarimana-
Regime auf der Grundlage eines Militärabkommens von 1975 während des
Bürgerkrieges) mitverantwortlich gemacht werden.
Die Rolle der Medien in Ruanda
Dominic Johnson macht in Ruanda eine „Tradition der
Greuelpropaganda“ aus, „ohne die die Massaker an 500.000 Menschen nicht möglich
gewesen wären“ (taz vom 10.08.94; S. 9). Habyarimana, der die Legitimität
seiner Herrschaft auf den Sturz der Tutsi- Monarchie 1959 gründete, hätte sich
der rassischen Stereotypen der belgischen Kolonialzeit bedient, um die Hutu zur
Wachsamkeit gegenüber den Tutsi anzuhalten. Ins Bewußtsein der Bevölkerung
gelangten die rassistischen Vorurteile mit Hilfe neuentstandener privater
Medien Ende der 80'er Jahre, die dann insbesondere während des Bürgerkrieges
mit übler Propaganda die Massaker vorbereiteten.So erschienen in der
Wochenzeitung Kangura im Dezember 1990 „Zehn Gebote“ in einem „Aufruf an das
Hutu- Gewissen“: „(...) Daher ist jeder Hutu ein Verräter, der eine Tutsi
heiratet (...). Jeder Hutu muß wissen, daß unsere Hutu- Töchter ehrenhafter
(...) sind“.
Eine besonders unrühmliche Rolle spielte auch der private
Radiosender RTLM (Radio- Television Libre des Mille Collines), der kurz vor der
Unterzeichnung des Arusha- Vertrages im Juli 1993 gegründet wurde. Das Radio
ist in Ruanda besonders wichtig, da 70 % der Bevölkerung Analphabeten sind.
Mille Collines wurde durch unverblümte Aufrufe, wie „Die Gräber sind noch nicht
voll“ o.ä. bekannt. In einem infrastrukturell unterentwickelten Land wie Ruanda
wäre ein so effektiver, abgestimmter Genozid ohne diesen Radiosender nicht
möglich gewesen.
Nach dem Sieg der RPF übernahm diese das Staatsradio. Der Aufbau
einer neuen Medienlandschaft ist ein Schwerpunkt der internationalen Gemeinschaft
bei Hilfsprogrammen für Ruanda.
Die Rolle der UNO vor und während des
Bürgerkriegs
Im Zeitraum von April 1994 bis April 1996 flossen 2,5 Milliarden
Dollar im Rahmen humanitärer Hilfe nach Ruanda. Die unabhängige Studie
„Internationale Antwort auf Konflikt und Völkermord: Lektionen aus der
Erfahrung mit Ruanda“ kommt zu dem Ergebnis, daß ein Großteil davon unnötig
gewesen wäre, „wenn frühzeitig angemessene politische Entscheidungen getroffen
worden wären“ (Bettina Gaus: Lehren aus dem Völkermord in Ruanda in: taz vom
15.04.96; S. 12). Die Vorwürfe an die internationale Gemeinschaft, insbesondere
die Weltbank und den Internationalen Währungsfonds betreffen den
wirtschaftlichen, den politischen und den militärischen Bereich. Zum einen
wurde ignoriert, daß der Verfall des Weltmarktpreises für das wichtigste
ruandische Exportprodukt, den Kaffee, zu einem dramatischen wirtschaftlichen
Niedergang führte, der durch den Bürgerkrieg zusätzlich verschärft wurde, so
daß das Bruttosozialprodukt zwischen 1989 und 1993 um 40 % sank.
Im politisch- militärischen Bereich wurde die Zunahme der
Gewalttaten gegen ruandische Tutsi ignoriert, die von der UN-
Menschenrechtskomission „als ihrem Charakter nach genozidal“ eingestuft wurde.
Andere UNO- Berichte dokumentierten die Bewaffnung extremistischer Hutu und die
Erstellung von Todeslisten. Daß die UNO- Truppen, die das Abkommen von Arusha
überwachen sollten, trotzdem unzureichend ausgestattet wurden, läßt den Schluß
zu, daß die UNO ihre eigenen Berichte ignorierte. Als die Truppen vor Ort
Informationen über die Ausbildung von Milizen, geheime Waffenverstecke und
Pläne für Gewaltakte nach New York schickte, wurde dem Kommandanten verboten,
nach versteckten Waffen zu suchen und diese zu beschlagnahmen, weil die UNO vor
Ort kein formales Recht hatte, geheimdienstliche Informationen zu sammeln.
Schließlich wurde das Kontingent zwei Wochen nach Beginn der Massaker gegen den
Rat des Kommandierenden auf Beschluß des Sicherheitsrates abgezogen.
Kritik übt der Bericht auch an dem UN- Tribunal, das mit
mangelnder logistischer, personeller und finanzieller Ausstattung zu kämpfen
hat und deshalb bis Anfang 1996 nicht in der Lage war, auch nur einen Prozeß
gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher zu eröffnen. So würde der Eindruck erweckt,
die Welt stünde dem Genozid in Ruanda gleichgültig gegenüber.
Der Bericht schließt mit einigen Verbesserungsvorschlägen und
Forderungen an die UNO. So sollten in der UNO- Generalversammlung Kritierien
für einen Genozid- Notstand entwickelt werden, aus verschiedenen Organisationen
ein Beraterteam eigens für den Generalsekretär gebildet und Friedenstruppen mit
einem klaren Mandat zum Schutz von Zivilisten versehen werden. Dieses sei um so
dringender, als sich zwei Jahre nach Ruanda eine ähnliche Entwicklung im Nachbarland
Burundi abzeichnete.
Die Rolle der internationalen
Hilfsorganisationen- eine Polemik
In seiner Polemik „Nieder mit der Hilfe“ bezeichnet Willi Germund
die humanitäre Hilfe in Krisen-regionen als kriegsverlängernd und
kontraproduktiv (taz vom 06.10.94; S. 12). So sei der Bürgerkrieg in Mosambik
nach 17 Jahren zuende gegangen, weil die von der Guerillabewegung Renamo
kontrollierten Gebiete keine Nahrungsmittelhilfe erhielten, wogegen der
Bürgerkrieg in Angola wieder aufgeflammt sei, eben weil die dortige
Rebellentruppe Unita die Nahrungsverteilung durch die Hilfsorganisationen
beaufsichtige und so einerseits die Bevölkerung ruhigstelle und andererseits
auch eigene Truppen versorgen könne. In Ruanda rief das gestürzte Regime über
Propagandasender zur Massenflucht nach Zaire auf, und der Fortbestand des
Flüchtlingsproblems in Lagern wie Goma ist das letzte Faustpfand, denn
Nahrungsmittelhilfe in so großen Lagern ist logistisch nur möglich mit Hilfe
alter Dorfstrukturen. Ganz unverhohlen beginnt das alte Regime von solchen
Lagern aus nun einen Guerillakrieg gegen die neuen RPF- Machthaber. Solche
kriegs-verlängernden Hilfen können die sich als unpolitisch verstehenden
Hilfsorganisationen nicht verhindern, denn ihr Anspruch besteht darin, der
Zivilbevölkerung auf allen Seiten effektiv zu helfen. Möglichkeiten, Mißbrauch
zu verhindern haben sie freilich nicht.
Als makaber bezeichnet Germund die Tatsache, daß solche
Katastrophen für Hilfsorganisationen eigentlich ein Glücksfall sind, denn sie
bringen die Spenden und den Bekanntheitsgrad, der über staatliche Zuschüsse
entscheidet, die wiederum das Überleben von Hilfsorganisationen sichern. Er
kommt zu dem Schluß, daß „charity is the opium of the privileged“, wie der
nigerianische Autor Achebe es bezeichnete.
Der Genozid in Ruanda als Ergebnis der
Überbevölkerung ?
Hartmut Dießenbacher geht davon aus, daß der Genozid in Ruanda
durch die Überbevölkerung im Lande strukturell begünstigt wurde (Dießenbacher,
S. 165). Verschärft wurde die Situation durch die Unfähigkeit, die gesamte
Bevölkerung zu ernähren. Diese Unfähigkeit ist das Resultat verschiede-ner
Faktoren. Zum einen weist Ruanda aufgrund ungünstiger topographischer
Bedingungen nicht ausreichend Ackerflächen zur landwirtschaftlichen Nutzung
auf, zum anderen ist das Land aber auch zu arm an Rohstoffen, um durch
Industrialisierung eine exportfähige Wirtschaft aufzubauen. Die Weltmarktpreise
für die beiden einzigen Exportgüter Tee und Kaffee sind zudem in den letzten
Jahren dramatisch gesunken.
Auf der anderen Seite hat sich die Bevölkerung im Zeitraum von
1960 bis 1993 von 3 Mio. auf 7,5 Mio. Menschen vermehrt. Diese dramatische
Erhöhung ist durch verschiedene Faktoren bedingt; sicherlich nicht zuletzt
durch die christliche Sexualmoral- 85 % der Ruander sind Christen, davon 68 %
Katholiken- die alle Formen der Sexualität, die nicht der Fortpflanzung dienen,
als Sünde verteufelt. Diese Bevölkerungsexplosion bringt natürlich bei gleicher
landwirtschaftlich nutzbarer Fläche auch einen steigenden Bedarf an Nahrung,
Wohnraum, Arbeit etc. mit sich. Die Steigerung der Nahrungsmittelproduktion
durch Extensivierung und Intensivierung der Landwirtschaft stieß ebenso an ihre
Grenzen, wie der Versuch, den Bedarf durch Nahrungsmittelimporte abzudecken.
Auch die Möglichkeit der Emigration war den Ruandern weitgehend versperrt, denn
die Nachbarländer haben eigene Bevölkerungsprobleme, und der Wohlstandsnorden
kontrolliert mit gezielter Einwanderungs- und Asylpolitik die eigenen
Arbeitsmärkte (Dießenbacher, S. 189).
Durch das ruandische Erbrecht der Realteilung wird der
zusammenhängende Grundbesitz von Generation zu Generation immer stärker
parzelliert, bis der Grundbesitz zu klein ist, um eine Familie zu ernähren. Da
Ruanda die niedrigste Urbanisierungsrate Afrikas aufweist, ist es für die
Landlosen auch quasi unmöglich in die Stadt zu flüchten und dort Arbeit zu
finden. Aus diesen „Überzähligen“ rekrutierte Präsident Habyarimana seine zum
persönlichen Schutz ausgehobene Präsidentengarde; zu Beginn des Bürgerkrieges
wurde zudem die Armee von 4.000 auf 40.000 Mann aufgestockt. In dieser
Situation bedurfte es nur noch eines Anlasses, „eines ersten Toten (...), um
den Bürgerkriegsstein ins Rollen zu bringen“ (Dießenbacher, S. 192 ). Ziel der
Massaker, die nach Habyarimanas Tod von eben den land- und zukunftslosen
Jugendlichen begonnen wurden, die sich in den Interahamwe- Milizen
zusammengerottet hatten, war somit die Entvölkerung der landwirtschaftlichen
Nutzfläche. Dabei wurde sich der rassischen Stereotypen bedient, die sich seit
der Kolonialzeit im kollektiven Gedächtnis verankert hatten.
Zusammenfassung
Der afrikanische Kontinent droht zweigeteilt zu werden in einen
Teil, der durch politische und wirtschaftliche Reformen zum Musterschüler der
internationalen Finanzinstitutionen avanciert und einen Teil, der von z. T.
irrationalen Bürgerkriegen heimgesucht wird. Ruanda gehört aufgrund
topographischer und geologischer Gegebenheiten nicht zur ersten Gruppe.
Vielmehr wurde das Land 1994 von einem Bürgerkrieg heimgesucht, bei dem
Massaker an dem Minderheitenvolk der Tutsi und an oppositionellen Hutu über
500.000 Menschenleben forderten. Dießenbacher bezeichnet die Massaker als Folge
einer massiven Überbevölkerung. Bei der Auswahl der Opfer wurde auf rassische
Stereotypen aus der Kolonialzeit zurückgegriffen, die mit Hilfe von Medien, wie
dem Propagandasender Milles Collines, an die unterprivilegierten Schichten
gebracht wurden. Die UNO übersah alle Anzeichen, die auf einen bevorstehenden
Völkermord hindeuteten, bzw. ignorierte die Berichte von
Menschenrechtsorganisationen. Die juristische Aufarbeitung des Völkermords
verläuft relativ schleppend: Dem UNO- Tribunal in Arusha fehlen die
finanziellen Mittel; dem Tribunal in Ruanda ausgebildete Juristen für eine
faire Aufarbeitung der Geschehnisse.
Literatur:
Dießenbacher, Hartmut: Warum Völkermord in Ruanda in: Leviathan 38
(2), 1995
Leymarie, Philippe: Neue Kriege bedrohen die Perspektiven des
Kontinents; in: Le Monde Diplomatique Mai 1999; S. 10 f
Simma, Bruno (Hg.): Menschenrechte ; München 1979
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