„Vor allem aber bewahrt Euch die

Fähigkeit, jedes Unrecht, das auf der

Welt geschieht, aufs Tiefste zu

empfinden!“

-Che Guevara-

 

Einleitung

 

Der Völkermord in Ruanda 1994 ist in Deutschland mit erstaunlicher Gleichgültigkeit zur Kenntnis genommen worden, was allgemein damit begründet wird, daß zur gleichen Zeit ein schrecklicher Bürgerkrieg in Bosnien- Herzegowina stattfand. Wenn man jedoch bedenkt, daß in Ruanda in 10 Wochen mehr Menschen auf noch bestialischere Weise ermordet wurden als während des gesamten Bosnien- Krieges, so frage ich mich, woran das liegt. Wenn man dann bedenkt, daß z.B. Deutschland mehrere Hunderttausend Flüchtlinge aus Bosnien (zu Recht und zum Glück) aufgenommen hat, die damaligen Minister Kanther und Kinkel aber mit allerlei bürokratischen Schikanen die Einreise von 147 Flüchtlingen aus Ruanda verhinderten (vgl. SPIEGEL Nr. 21/94, S.148), so ist Ignoranz eines (weißen) abendländischen Kulturkreises noch die harmloseste Erklärung, die mir dazu einfällt. Dieses Referat soll einen bescheidenen Beitrag leisten, die Wissenslücken über den grausamen Genozid in Ruanda zu verringern. Dazu gebe ich zunächst einen allgemeinen Überblick über die politische Lage in Afrika, bevor ich die historischen und aktuellen Vorgänge in Ruanda unter verschiedenen Gesichtspunkten dokumentiere. Anschließend versuche ich anhand der Berichterstattung in SPIEGEL und tageszeitung Verantwortlichkeiten für den Bürgerkrieg und den Völkermord zu klären und Theorien über den Charakter des Konflikts vorzustellen. Der Charakter eines Konflikts ist natürlich nicht gleichzusetzen mit der Ursache. Wenn ich zu dem Schluß komme, es sei ein ethnischer Konflikt zwischen Hutu und Tutsi, so ist damit noch nicht geklärt, warum er gerade zu dieser Zeit in dieser Form ausgebrochen ist, haben doch beide Ethnien über Jahrhunderte friedlich miteinander gelebt. Wegen der schlechten Literaturlage zu den Ereignissen in Ruanda, gehe ich nur auf den Erklärungsansatz von Dießermann ein, der hauptsächlich demoskopische, bevölkerungspolitische Gründe anführt.

 

 

 

 

Politische Lage in Afrika

 

Mit dem Ende des Kalten Krieges und dem Zusammenbruch des Ostblocks setzte zu Beginn der 90'er Jahre auch in Afrika eine Phase der Entspannung ein; Eritrea erlangte nach zwanzigjährigem Befreiungskampf seine Unabhängigkeit vom prokommunistischen Äthiopien, ethnische Guerilla-bewegungen in Angola (Unita) und Mosambik (Renamo) wurden in den marxistischen Volksdemokratien zu offiziell anerkannten Parteien, und in Südafrika bricht das Apartheidsregime zusammen, und mit Nelson Mandela übernimmt die Symbolfigur des schwarzen Widerstands die Regierung.Westliche Regierungen flankieren den Prozeß mit dem Versprechen, bei einer Fortsetzung demokratischer Reformen Schulden zu erlassen.

Doch dem Bild von einem Kontinent auf dem kontinuierlichen Weg zu demokratischen Reformen stehen spätestens seit 1994 wieder eine ganze Reihe von Konfliktherden gegenüber, die zum Flächenbrand auszuarten drohen. Der Völkermord in Ruanda, die Stammesfehden zwischen Hutu und Tutsi in Burundi, der Fall des Mobuto- Regimes in Zaire und der darauffolgende Bürgerkrieg und selbstmörderische, absurde Bürgerkriege in Sierra Leone oder Somalia sind Anzeichen dafür, daß Afrika aufgeteilt ist in die „Musterschüler (...) der internationalen Finanzinstitutionen“ (Leymarie, S.11) und das Afrika der latenten oder offenen Bürgerkriege. Je nach Fokussierung kann man zu eher optimistischen oder sehr pessimistischen Schlußfolgerungen für die Zukunft Afrikas kommen. Leymarie referiert eine sehr optimistische Sichtweise, wenn er auflistet, daß

·         Sich neben Südafrika mit einem BIP von mehr als 100 Milliarden Dollar immer mehr „Wirtschaftswunder“ in leistungsstarken Ländern, wie Botsuana, Tunesien, Ghana u.a., ereignen.

Auch im Bereich des Politischen beobachtet er eine langsame Entwicklung hin zur Zivilgesellschaft wofür als Indiz angeführt wird, daß zwischen 1990 und 1993 sechzehn Staaten ein Mehrparteiensy-stem eingeführt haben und 42 Staaten von Regierungschefs geführt werden, die rechtmäßig gewählt oder wiedergewählt wurden. Schließlich hebt er die positiven Entwicklungen in Südafrika, Nigeria und Algerien als besonders wichtig hervor, denn „auf diese drei Staaten entfällt fast ein Drittel der Bevölkerung des Kontinents, die Hälfte des BIP, ein Viertel der Bodenschätze, ein Fünftel der Erdölvorkommen“ (Leymarie, S. 11).

Schließlich wird noch auf die Bereitschaft afrikanischer Staaten verwiesen, Konflikte selbst zu lösen, wofür auf militärischer Ebene das Engagement der westafrikanischen Eingreiftruppe Ecomog und auf politischer Ebene die Organisation der Afrikanischen Einheit (OAU) genannt wird. Die Rolle der Ecomog muß wegen des dominanten Einflusses Nigerias aber wohl eher kritisch beurteilt werden und zur OAU stellte der SPIEGEL schon 1994 fest, daß es sie „nur noch auf dem Papier“ gebe. Nur 5 von 51 Mitgliedsstaaten waren 1994 mit den Beitragszahlungen nicht in Verzug. Als politischen Fehler der 1963 als Dachverband der unabhängigen afrikanischen Staaten gegründeten OAU wird in derselben Ausgabe die in der Charta festgeschriebene Respektierung von Souveränität und territorialer Unverletzlichkeit der neuen Staaten benannt, die die von den Kolonialmächten willkürlich durch Stämme und Völker gezogenen Grenzen festschrieb (DER SPIEGEL, Nr. 23/ 1994; S. 135). So ist zu erklären, daß die OAU zum Völkermord in Ruanda nicht einmal ein Krisentreffen einberufen hat.

 

Der Weg zum Völkermord in Ruanda

 

In Ruanda leben Menschen verschiedener Stammeszugehörigkeit. Die Ureinwohner Ruandas sind die Hutu, die von den im 14. oder 15. Jahrhundert aus Ägypten und Abessinien eingewanderten Tutsi im Laufe der Zeit ein aristokratisches Feudalregime aufgezwungen bekommen haben. Unter welchen Umständen das Minderheitenvolk der Tutsi mit einem Bevölkerungsanteil von ca. 15 % eine zentralistische Monarchie gegen die Hutu- Mehrheit durchsetzen konnte, ist nicht vollständig geklärt. Es wird aber davon ausgegangen, daß sich die Tutsi aufgrund körperlicher Merkmale, wie hellerer Haut und hochgewachsener Statur, gegen die stämmigen, aber kleingewachsenen Hutu durchsetzen konnten.

Ruanda unter belgischer Kolonialverwaltung (1921- 1961)

Dieser einfache Rassismus, definiert als „the close relation between physical stature and social status“ (Dießenbacher, S. 177 f ) wird während der belgischen Kolonialzeit ab 1921 ideologisiert. Die Kolonialverwaltung bedient sich der traditionellen Herrschaftsstrukturen, wodurch die Tutsi- Oberschicht zwar formal Machtbefugnisse an die Belgier verliert, ihre wirtschaftliche und soziale Vorrangstellung gegenüber der landarbeitenden Hutu- Mehrheit aber stärken kann. Gerechtfertigt wird die Bevorzugung der Tutsi mit der von der Rassetheorie des 19. Jahrhunderts aufgestellten Behauptung, körperliche Merkmale könnten als Zeichen einer rassischen Überlegenheit oder Unterlegenheit gewertet werden (Dießenbacher, S. 178). Auch die katholische Kirche schließt sich der rassischen Tradition an, indem sie zunächst die Tutsi- Oberschicht missioniert.

Auf der anderen Seite importieren weniger vatikantreue, französische Missionare auch die Sensibilität für die soziale Frage nach Afrika. Da sich auch die Idee demokratischen Mehrheitsden-kens durchsetzt, entzieht die Hutu- Mehrheit der Tutsi- Minderheit die Legitimation ihrer Herrschaft, was sich in den 50'er Jahren in dem sog. Bahutu- Manifest niederschlägt, in dem neun katholische Hutu- Intellektuelle die Tutsi als fremde Rasse von Invasoren bezeichnet, gegen die Gewalt anzuwenden sei. (Dießenbacher, S. 179)

Die Revolution 1959 und die Unabhängigkeit

Die stärker werdende Unzufriedenheit der Hutu gipfelte in der Revolution von 1959, in der das feudale Tutsi- Regime gewaltsam gestürzt wurde. Über die Zahl der Toten herrscht Unklarheit, aber ca. eine halbe Million Tutsi flohen in die Nachbarländer. Die Belgier entließen Ruanda und Burundi 1961 in die Unabhängigkeit und führten Wahlen unter der Aufsicht der UN durch, bei denen in Ruanda die Hutu und in Burundi die Tutsi die Regierungsmehrheit erlangten.

Die Folgezeit war gekennzeichnet von schwachem ökonomischen Wachstum bei gleichzeitig sehr hoher Geburtenrate, während die Tutsi- Exilanten ihren Rückkehranspruch geltend machten. Diesem Anspruch wurde mit Gründung der Patriotischen Front Ruandas (RPF) Nachdruck verliehen. Viele Tutsi hatten zudem eine soldatische Ausbildung und praktische Kampferfahrung im ugandischen Bürgerkrieg sammeln können. So kam es im Oktober 1990 zu einem bewaffneten Rebelleneinfall, der allerdings kläglich scheiterte. Nach einem weiteren bewaffneten Konflikt im Frühjahr 1993 kommt es zu einer Serie von diplomatischen Bemühungen, deren Höhepunkt im August 1993 mit dem Abschluß des Friedensvertrages von Arusha erreicht ist.

Der Friedensvertrag von Arusha

Der Friedensvertrag sah eine Übergangsregierung und eine erhebliche Machtteilung mit der Patriotischen Front in Regierung und Parlament vor. Auch die militärische Macht sollte geteilt werden, was für den seit 1973 de facto diktatorisch regierenden Präsidentenclan natürlich unzumutbar war.

Von besonderer Brisanz waren zudem zwei weitere Punkte des Abkommens. Zum einen sollte die Armee von 40.000 auf 19.000 Soldaten reduziert werden, ohne daß es einen Plan gab, was mit den freigesetzten Soldaten ohne Landbesitz auf einem übersättigten Arbeitsmarkt geschehen sollte. Zum anderen wurde den Flüchtlingen und Vertriebenen ein Rückkehrrecht in das ohnehin schon übervölkerte Land eingeräumt. Der Vertrag wurde zwar unter massivem Druck u.a. der Weltbank von Präsident Habyarimana unterschrieben worden, doch es war klar, daß nur ein militärischer Sieg über die Rebellentruppen, sowie die Ausmerzung der Tutsi- Bevölkerung der Hutu- Mehrheit aus-reichenden Lebensraum im Innern und dem Regime ungefährdeten Machterhalt sichern konnte.

 

Bürgerkrieg und der Völkermord (April bis Juli 1994)

 

Seit es im Oktober 1990 zu Grenzüberfällen durch die tutsidominierte RPF- Guerilla kam, herrscht latenter Bürgerkieg in Ruanda. Auch nach Abschluß des Friedensvertrages von Arusha wird das Land nicht befriedet, sondern das Hutu- Regime des Präsidenten Habyarimana trifft Vorbereitungen

für den Völkermord an den Tutsis, indem es Tutsi und Regimegegner auf Todeslisten erfaßt und die ethnische Zugehörigkeit im Paß vermerkt. Außerdem werden geheime Waffenlager angelegt und Vorbereitungen für Grenzabriegelungen getroffen (taz vom 29.11.96, S. 8). Die Initialzündung für den Beginn des offenen Bürgerkrieges und der genozidalen Ereignisse erfolgte am 06. April 1994 mit dem Abschuß der Präsidentenmaschine, bei der Habyarimana und sein burundischer Amtskollege ums Leben kommen. Am folgenden Tag beginnen radikale Hutu- Milizen, sogenannte Interahamwe (wörtlich: zu einer Person vereinen und angreifen) mit grausamen Massakern an der Tutsi- Bevölkerung und an gemäßigten Hutus, die sich für ein friedliches Zusammenleben einsetzen. Weiße werden nur angegriffen, wenn sie versuchen, Tutsi zu beschützen, wie zehn belgische Blauhelmsoldaten, die zu Beginn der Massaker getötet wurden. Die von der Holocaust- Forschung getroffene Unterscheidung zwischen „Intentionalisten“ und „Funktionalisten“, die auch für den Holocaust durchaus umstritten ist, macht in Ruanda keinen Sinn, waren doch ca. 80 % aller über 15- järigen Männer am Tötungsgeschehen direkt beteiligt (Dießenbacher, S. 171). Die Tötungsmethoden waren vielseitig, überwiegend wird jedoch von archaischen Mordinstrumenten berichtet. Am weitesten verbreitet war offensichtlich das Töten mit der Machete. Angesichts einer so „uneffektiven“ Tötungsart ist die Zahl der Todesopfer von einer halben Million innerhalb von ca. 10 Wochen um so erschreckender.

Während die Hutu- Milizen die Tutsi- Bevölkerung abschlachtete, konnte die RPF- Guerilla schnell militärische Erfolge erzielen. Anfang Juli konnten sie die Hauptstadt Kigali einnehmen; am18. Juli endete der Bürgerkrieg mit dem militärischen Sieg der RPF, die schon am 19.07.94 ihre neue Regierung vorstellte, an der auch Hutu, die nicht an den Massakern teilgenommen hatten, beteiligt waren. Aus Angst vor Racheakten flüchteten insgesamt über 2,3 Millionen Menschen aus Ruanda nach Zaire; Mitte Juli flohen 1,5 Millionen Menschen innerhalb von acht Tagen und stellten so „die großen Massenfluchten unserer Zeit in den Schatten“ (SPIEGEL Nr. 30/94, S. 110 f). Der neue starke Mann in Kigali, Rebellenführer Kagame, forderte die Flüchtlinge zur Rückkehr auf und betonte, daß nur die für die Massaker Verantwortlichen nicht mit Gnade rechnen könnten. „Einige Leute haben eine Menge Blut an den Händen, (...) die müssen sich verantworten“ (SPIEGEL Nr. 31/94; S. 116). Doch eben jene alten Machthaber verhindern mit ihrer Greuelpropaganda und auch mit massiver Gewalt die Rückkehr der Flüchtlinge aus den großen Flüchtlingslagern in Zaire, obwohl sich die RPF- Soldaten im allgemeinen sehr diszipliniert verhalten und auch UNHCR- Sprecher Ray Wilkinson betont: „Wir haben keine Kenntnisse darüber, daß Rückkehrer getötet wurden.“ (SPIEGEL Nr. 31/94, S. 116).

Exkurs: Geschichte der Rebellenbewegung RPF

Nach dem Sturz des Tutsi- Königreichs in Ruanda 1959 flohen mehrere 100.000 Tutsi nach Burundi, Tansania, Uganda und Zaire. Im Osten Zaires kämpften Mitglieder der einstigen Tutsi- Partei UNAR ( Union Nationale Rwandaise) zwischen 1962 und 1965 auf seiten der maoistischen Guerilla, die das Erbe des ermordeten Präsidenten Lumumba pflegte. Als Nachfolger der UNAR wurde 1979 in Kenia, wo der Exilkönig lebte, die RANU (Rwandese Alliance for National Unity) gegründet. Diese Organisation war im Gegensatz zur 1987 gegründeten RPF (Ruandische Patriotische Front) stark von monarchistischen Ideen geprägt. Obwohl viele RPF- Kämpfer Söhne der UNAR- Monarchisten sind und obwohl sich das erste Programm der RPF auch noch gemäßigt für die Monarchie aussprach, hat die RPF, wohl auch aufgrund des Biographien der Akteure, andere Zielsetzungen entwickelt. Im Gegensatz zu ihren Vätern kennen die RPF- Kämpfer die Tutsi- Monarchie in Ruanda nur aus Erzählungen; sie sind in Flüchtlingslagern- verarmt und ohne Bürgerrechte- aufgewachsen. Die führenden Protagonisten Fred Rwigyema und Paul Kagame gingen in den 70'er Jahren gemeinsam mit Yoweri Museveni zur Schule, kämpften in Mosambik gegen die Portugiesen, knüpften Kontakte zu Guerilleros des südafrikanischen ANC und der simbabwischen ZANU und gründeten nach der Rückkehr nach Uganda die GuerillaNRA ( National Resistance Army), die nach maoistischem Vorbild die Städte von ihrer ländlichen Produktionsbasis abschnitt und 1986 den Diktator Obote stürzte. Viele Ruander kämpften auf Seiten der NRA, weil Obote 1982 40.000 Ruander aus Uganda ausgewiesen hatte und wurden vom neuen Präsidenten Museveni dafür belohnt. Dieser Werdegang zeigt, daß es sich bei den RPF- Kämpfern um Revolutionäre handelt, die mit Monarchie nicht mehr viel im Sinn hatten. 1992 wurde diese Entwicklung auch programmatisch nachvollzogen, indem die präkoloniale Monarchie als feudales Regime beschrieben wurde, das „auf dem Prinzip der Unterdrückung und der Ausbeutung“ basiere (Francois Misser: Der Krieg der tapferen Schulfreunde, in: taz vom 02.05.94, S. 8). Mit dieser programmatischen Wende öffnete sich die Tutsi- Guerilla auch für unzufriedene Hutu. Prominente Hutu, wie der Ex- Innenminister Kanyarengwe oder der ehemalige Leiter der staatlichen Elektrizitätsgesellschaft Bizimungu gehören heute zu den wichtigsten Führern der RPF. Kurz darauf bekannte sich die RPF auch zur Mehrparteiendemokratie, so daß der Generalsekretär der RPF Rudasingwa den Bürgerkrieg zu einem Kampf zwischen demokratischen Kräften und der Diktatur einer korrupten Clique umdefinieren kann (SPIEGEL Nr. 22/94, S. 152). Tatsächlich wurden nach dem militärischen Sieg die Posten des Staatspräsidenten und des Regierungschefs mit Hutu besetzt. Faktisch ist jedoch Vizepremier und Verteidigungsminister Paul Kagame der mächtigste Mann in Ruanda und seine Hinweise, demokratische Wahlen könnten frühestens nach einer Übergangszeit von ca. 5 Jahren stattfinden, geben Anlaß zu Skepsis.

 

Die juristische Aufarbeitung des Völkermordes

 

Die Genfer Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 09.12.1948 übergibt die Zuständigkeit zur Bestrafung von Völkermord in Art. VI den Gerichten des betreffenden Landes oder einem - noch zu schaffenden- internationalen Strafgerichtshof (Simma, S.99). Es vergingen allerdings noch einmal 45 Jahre, bis der UN- Sicherheitsrat 1993 in seinen Resolutionen Nr. 808 und 827 die Vorraussetzungen für einen Internationalen Strafgerichtshof schuf, auf deren Grundlage seitdem das Jugoslawien- und das Ruanda- Tribunal eingesetzt wurden. Damit wurde anerkannt, daß Völkermord und Kriegsverbrechen unabhängig von verschiedenen Kulturkreisen gegen elementare Menschenrechte verstoßen und niemals innere Angelegenheit eines souveränen Staates sein können. Richard Goldstone betont im taz- Interview (taz vom 21.03.97, S. 12) die Notwendigkeit eines Internationalen Gerichtshofes, da es überall auf der Welt einen direkten Zusammenhang gebe zwischen der Intensität der Strafverfolgung und Kriminalitätshäufigkeit. Das Ruanda- Tribunal der UN in Arusha/ Tansania nahm 1997 seine Arbeit mit Anklagen gegen zunächst 21 Beschuldigte auf. Parallel dazu wurde am 10. August 1996 in Ruanda ein unter Mithilfe ausländischer Experten erstelltes „Völkermord- Gesetz“ verabschiedet, nach dem nun Prozesse gegen rund 90.000 (!) Untersuchungshäftlinge durchgeführt werden sollen.

Ruandas Völkermord- Gesetz

Das Gesetz betrifft Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Massaker im gesamten Zeitraum des ruandischen Bürgerkriegs seit Oktober 1990 und bricht damit schon den rechtsstaatlichen Grundsatz, Angeklagte nur nach Gesetzen zu verurteilen, die zum Tatzeitpunkt in Kraft waren. Zwar sind die o.a. Verbrechen auch nach dem Völkerrecht strafbar; dieses schließt aber die Todesstrafe für die Angeklagten aus. Ruandas Gesetz definiert dagegen verschiedene Kategorien von Angeklagten:

„1 a: Die Person, die durch kriminelle Akte oder Beteiligung daran zu den Planern, den Organisatoren, den Anstiftern, den Überwachern und den Ausbildern des Völkermors (...) zu zählen ist.

1 b: Die Person, die in verantwortlicher Position (...) diese Verbrechen begangen oder andere dazu ermutigt hat.

1 c: Der besonders berüchtigte Mörder, der sich (...) durch den Eifer ausgezeichnet hat, der ihn bei den Tötungen kennzeichnete, oder der exzessiven Böswilligkeit, mit der sie durchgeführt wurden.

1 d: Die Person, die Akte der sexuellen Folter begangen hat.

2.    Die Person, die durch kriminelle Akte oder Beteiligung daran zu den anderen Urhebern oder Komplizen freiwilligen Homizids oder schwerer Vergehen an Personen mit Todesfolge zu zählen ist.

Es folgen zwei weitere Kategorien, die weniger schwere Verbrechen betreffen, zum Beispiel Aneignung fremden Eigentums.“ (zitiert nach: taz vom 13.09.96, S. 19)

Die Täterkategorie 1 erhält die Todesstrafe, wohingegen Kategorie 2 mit lebenslanger Haft und die anderen mit leichteren Strafen belegt werden.

Das Gesetz birgt aber noch andere Probleme: Es sieht, wie das gesamte ruandische Strafrecht das Recht auf Verteidigung vor, nicht aber das auf Pflichtverteidigung, obwohl gemäß internationalen Menschenrechtskonventionen Angeklagte, die von der Todesstrafe bedroht sind, das Recht auf einen Pflichtverteidiger haben. Bei 90.000 U- Häftlingen und angesichts der Tatsache, daß die meisten ausgebildeten Juristen beim Völkermord umgebracht wurden, wird Rechtsbeistand zu einem Privileg sehr weniger Angeklagter. Der Mangel an Juristen bedingt außerdem, daß jetzt Richter Recht sprechen, die zum Teil lediglich 450 Ausbildungsstunden absolviert haben (Andrea König: Schuld und Sühne in Ruanda; in: taz vom 13.02.97; S. 9).

Trotzdem hält Dominic Johnson die Völkermordverfahren in Ruanda für ein „Ergebnis der internationalen Bemühungen, daß in einem auf vielerlei Unrecht aufgebautem Land endlich einmal Recht gesprochen werden kann“ (D. Johnson: Die schwere Suche nach Gerechtigkeit; in: taz vom 14.02.97, S. 10). Anders als in Südafrika, wo Angeklagte vor der sog. „Wahrheitskommission“ straffrei ausgehen, wenn sie ihre Taten gestehen, gebe es in Ruanda noch keinen Schlußstrich, noch keine abgeschlossene Vergangenheit, über die eine gesellschaftliche Debatte nötiger wäre als Gerichtsverfahren. Vergangenheitsbewältigung setzt aber voraus, daß an einem bestimmten Punkt ein Schnitt gemacht werden kann, von dem aus man aus sicherer Distanz über die Vergangenheit richten und Gnade erteilen kann. Zudem gebe es in Ruanda eine „Kultur der Straflosigkeit“, in der „auch bei der Einführung demokratischer Strukturen die Ausrottung einer Minderheit lediglich eine etwas brutalere Form ist, dem politischen Gegner Wählerstimmen wegzunehmen“ (Johnson, a.a.O.). Auch die Bedrohung der Angeklagten durch die Todesstrafe hält Johnson für richtig, denn da es in Ruanda schon immer die Todesstrafe gab, wäre es ein Beweis besonderen Schutzes und eine Abwertung der Greueltaten, wenn man sie gerade für die Völkermordprozesse aufgehoben hätte.

 

Verantwortliche für den Völkermord

 

Wenn ich im folgenden über Verantwortlichkeiten schreibe, dann nicht im juristischen Sinne einer Beweiserhebung gegen einzelne Personen, sondern im Sinne eines Versuches, bestimmte Strukturen oder Organisationen zu benennen, die den Ausbruch des Völkermordes begünstigt haben. Konkret möchte ich die Rolle der Medien kurz umreißen, dann eine Polemik gegen die Rolle der internationalen Hilfsorganisationen vorstellen und schließlich auf Versäumnisse der internationalen Staatengemeinschaft- insbesondere der UNO- eingehen.Die Frage, ob die UNO aufgrund ihrer Strukturen unfähig ist, Geschehnisse wie in Ruanda zu verhindern, wird m.E. durch die derzeitigen Geschehnisse im Kosovo noch dringender, kann aber im Rahmen dieser Arbeit nicht behandelt werden. Voranstellen werde ich einige Theorien über den Charakter des Genozids (ethnischer Konflikt, Cliquentheorie), wobei ich mich wegen des Mangels an Literatur auf das Kapitel III des Textes von Hartmut Dießenbacher konzentrieren werde.

Charakter des Genozids

Die populärste Einschätzung der Ereignisse in Ruanda ist die vom ethnisch motivierten Völkermord Dagegen spricht zwar die gemeinsame Geschichte der Hutu und Tutsi, die gemeinsame Sprache und die gemeinsame Religion, doch wurde während der Kolonialzeit, wie oben beschrieben, der Stammesunterschied (Größe, Hautfarbe) durchaus ideologisiert, indem die Tutsi zur höherwertigen Rasse erklärt wurden.

Dadurch kommt zusätzlich die sozio- ökonomische Ungleichheit als Faktor hinzu: Der Völkermord sei Ergebnis der ungleichen Verteilung von Macht und Privilegien. Die Grenze verläuft zwar nicht säuberlich entlang der ethnischen Grenzen, doch werden sie im Alltag deutlich ethnisch eingefärbt. Da die sozio- ökonomischen Ungleichheiten Ergebnis eines allgemeinen Mangels an Ressourcen sind, haben korrupte Machthaber ein Interesse daran, zugunsten ihres Machterhalts einen ethnischen Konflikt anzuheizen. Diese sog. Cliquentheorie sieht die Konfliktlinien zwischen einer korrupten Militärdiktatur und dem unterjochten Volk verlaufen. Diese Theorie ist auch bei der Rebellenarmee natürlich sehr beliebt, die ihren eigenen Kampf als demokratische Auflehnung gegen die Habyarima- Diktatur bezeichnet (s.o.). Für diese Erklärung spricht die Liquidation der demokratisch gesinnten Hutu- Opposition während der Massaker; dagegen allerdings, daß sich die Machthaber nicht auf die Instrumente ihrer Macht (Armee, Präsidentengarde, staatliche Sicherheits-kräfte) stützten.

Andere Theorien bezeichnen die Ereignisse als Ergebnis der Intervention anderer Staaten. Damit sollen Uganda (wegen seiner Unterstützung für die RPF) oder Frankreich (wegen seiner Parteinahme für das Habyarimana- Regime auf der Grundlage eines Militärabkommens von 1975 während des Bürgerkrieges) mitverantwortlich gemacht werden.

Die Rolle der Medien in Ruanda

Dominic Johnson macht in Ruanda eine „Tradition der Greuelpropaganda“ aus, „ohne die die Massaker an 500.000 Menschen nicht möglich gewesen wären“ (taz vom 10.08.94; S. 9). Habyarimana, der die Legitimität seiner Herrschaft auf den Sturz der Tutsi- Monarchie 1959 gründete, hätte sich der rassischen Stereotypen der belgischen Kolonialzeit bedient, um die Hutu zur Wachsamkeit gegenüber den Tutsi anzuhalten. Ins Bewußtsein der Bevölkerung gelangten die rassistischen Vorurteile mit Hilfe neuentstandener privater Medien Ende der 80'er Jahre, die dann insbesondere während des Bürgerkrieges mit übler Propaganda die Massaker vorbereiteten.So erschienen in der Wochenzeitung Kangura im Dezember 1990 „Zehn Gebote“ in einem „Aufruf an das Hutu- Gewissen“: „(...) Daher ist jeder Hutu ein Verräter, der eine Tutsi heiratet (...). Jeder Hutu muß wissen, daß unsere Hutu- Töchter ehrenhafter (...) sind“.

Eine besonders unrühmliche Rolle spielte auch der private Radiosender RTLM (Radio- Television Libre des Mille Collines), der kurz vor der Unterzeichnung des Arusha- Vertrages im Juli 1993 gegründet wurde. Das Radio ist in Ruanda besonders wichtig, da 70 % der Bevölkerung Analphabeten sind. Mille Collines wurde durch unverblümte Aufrufe, wie „Die Gräber sind noch nicht voll“ o.ä. bekannt. In einem infrastrukturell unterentwickelten Land wie Ruanda wäre ein so effektiver, abgestimmter Genozid ohne diesen Radiosender nicht möglich gewesen.

Nach dem Sieg der RPF übernahm diese das Staatsradio. Der Aufbau einer neuen Medienlandschaft ist ein Schwerpunkt der internationalen Gemeinschaft bei Hilfsprogrammen für Ruanda.

Die Rolle der UNO vor und während des Bürgerkriegs

Im Zeitraum von April 1994 bis April 1996 flossen 2,5 Milliarden Dollar im Rahmen humanitärer Hilfe nach Ruanda. Die unabhängige Studie „Internationale Antwort auf Konflikt und Völkermord: Lektionen aus der Erfahrung mit Ruanda“ kommt zu dem Ergebnis, daß ein Großteil davon unnötig gewesen wäre, „wenn frühzeitig angemessene politische Entscheidungen getroffen worden wären“ (Bettina Gaus: Lehren aus dem Völkermord in Ruanda in: taz vom 15.04.96; S. 12). Die Vorwürfe an die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Weltbank und den Internationalen Währungsfonds betreffen den wirtschaftlichen, den politischen und den militärischen Bereich. Zum einen wurde ignoriert, daß der Verfall des Weltmarktpreises für das wichtigste ruandische Exportprodukt, den Kaffee, zu einem dramatischen wirtschaftlichen Niedergang führte, der durch den Bürgerkrieg zusätzlich verschärft wurde, so daß das Bruttosozialprodukt zwischen 1989 und 1993 um 40 % sank.

Im politisch- militärischen Bereich wurde die Zunahme der Gewalttaten gegen ruandische Tutsi ignoriert, die von der UN- Menschenrechtskomission „als ihrem Charakter nach genozidal“ eingestuft wurde. Andere UNO- Berichte dokumentierten die Bewaffnung extremistischer Hutu und die Erstellung von Todeslisten. Daß die UNO- Truppen, die das Abkommen von Arusha überwachen sollten, trotzdem unzureichend ausgestattet wurden, läßt den Schluß zu, daß die UNO ihre eigenen Berichte ignorierte. Als die Truppen vor Ort Informationen über die Ausbildung von Milizen, geheime Waffenverstecke und Pläne für Gewaltakte nach New York schickte, wurde dem Kommandanten verboten, nach versteckten Waffen zu suchen und diese zu beschlagnahmen, weil die UNO vor Ort kein formales Recht hatte, geheimdienstliche Informationen zu sammeln. Schließlich wurde das Kontingent zwei Wochen nach Beginn der Massaker gegen den Rat des Kommandierenden auf Beschluß des Sicherheitsrates abgezogen.

Kritik übt der Bericht auch an dem UN- Tribunal, das mit mangelnder logistischer, personeller und finanzieller Ausstattung zu kämpfen hat und deshalb bis Anfang 1996 nicht in der Lage war, auch nur einen Prozeß gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher zu eröffnen. So würde der Eindruck erweckt, die Welt stünde dem Genozid in Ruanda gleichgültig gegenüber.

Der Bericht schließt mit einigen Verbesserungsvorschlägen und Forderungen an die UNO. So sollten in der UNO- Generalversammlung Kritierien für einen Genozid- Notstand entwickelt werden, aus verschiedenen Organisationen ein Beraterteam eigens für den Generalsekretär gebildet und Friedenstruppen mit einem klaren Mandat zum Schutz von Zivilisten versehen werden. Dieses sei um so dringender, als sich zwei Jahre nach Ruanda eine ähnliche Entwicklung im Nachbarland Burundi abzeichnete.

Die Rolle der internationalen Hilfsorganisationen- eine Polemik

In seiner Polemik „Nieder mit der Hilfe“ bezeichnet Willi Germund die humanitäre Hilfe in Krisen-regionen als kriegsverlängernd und kontraproduktiv (taz vom 06.10.94; S. 12). So sei der Bürgerkrieg in Mosambik nach 17 Jahren zuende gegangen, weil die von der Guerillabewegung Renamo kontrollierten Gebiete keine Nahrungsmittelhilfe erhielten, wogegen der Bürgerkrieg in Angola wieder aufgeflammt sei, eben weil die dortige Rebellentruppe Unita die Nahrungsverteilung durch die Hilfsorganisationen beaufsichtige und so einerseits die Bevölkerung ruhigstelle und andererseits auch eigene Truppen versorgen könne. In Ruanda rief das gestürzte Regime über Propagandasender zur Massenflucht nach Zaire auf, und der Fortbestand des Flüchtlingsproblems in Lagern wie Goma ist das letzte Faustpfand, denn Nahrungsmittelhilfe in so großen Lagern ist logistisch nur möglich mit Hilfe alter Dorfstrukturen. Ganz unverhohlen beginnt das alte Regime von solchen Lagern aus nun einen Guerillakrieg gegen die neuen RPF- Machthaber. Solche kriegs-verlängernden Hilfen können die sich als unpolitisch verstehenden Hilfsorganisationen nicht verhindern, denn ihr Anspruch besteht darin, der Zivilbevölkerung auf allen Seiten effektiv zu helfen. Möglichkeiten, Mißbrauch zu verhindern haben sie freilich nicht.

Als makaber bezeichnet Germund die Tatsache, daß solche Katastrophen für Hilfsorganisationen eigentlich ein Glücksfall sind, denn sie bringen die Spenden und den Bekanntheitsgrad, der über staatliche Zuschüsse entscheidet, die wiederum das Überleben von Hilfsorganisationen sichern. Er kommt zu dem Schluß, daß „charity is the opium of the privileged“, wie der nigerianische Autor Achebe es bezeichnete.

 

Der Genozid in Ruanda als Ergebnis der Überbevölkerung ?

 

Hartmut Dießenbacher geht davon aus, daß der Genozid in Ruanda durch die Überbevölkerung im Lande strukturell begünstigt wurde (Dießenbacher, S. 165). Verschärft wurde die Situation durch die Unfähigkeit, die gesamte Bevölkerung zu ernähren. Diese Unfähigkeit ist das Resultat verschiede-ner Faktoren. Zum einen weist Ruanda aufgrund ungünstiger topographischer Bedingungen nicht ausreichend Ackerflächen zur landwirtschaftlichen Nutzung auf, zum anderen ist das Land aber auch zu arm an Rohstoffen, um durch Industrialisierung eine exportfähige Wirtschaft aufzubauen. Die Weltmarktpreise für die beiden einzigen Exportgüter Tee und Kaffee sind zudem in den letzten Jahren dramatisch gesunken.

Auf der anderen Seite hat sich die Bevölkerung im Zeitraum von 1960 bis 1993 von 3 Mio. auf 7,5 Mio. Menschen vermehrt. Diese dramatische Erhöhung ist durch verschiedene Faktoren bedingt; sicherlich nicht zuletzt durch die christliche Sexualmoral- 85 % der Ruander sind Christen, davon 68 % Katholiken- die alle Formen der Sexualität, die nicht der Fortpflanzung dienen, als Sünde verteufelt. Diese Bevölkerungsexplosion bringt natürlich bei gleicher landwirtschaftlich nutzbarer Fläche auch einen steigenden Bedarf an Nahrung, Wohnraum, Arbeit etc. mit sich. Die Steigerung der Nahrungsmittelproduktion durch Extensivierung und Intensivierung der Landwirtschaft stieß ebenso an ihre Grenzen, wie der Versuch, den Bedarf durch Nahrungsmittelimporte abzudecken. Auch die Möglichkeit der Emigration war den Ruandern weitgehend versperrt, denn die Nachbarländer haben eigene Bevölkerungsprobleme, und der Wohlstandsnorden kontrolliert mit gezielter Einwanderungs- und Asylpolitik die eigenen Arbeitsmärkte (Dießenbacher, S. 189).

Durch das ruandische Erbrecht der Realteilung wird der zusammenhängende Grundbesitz von Generation zu Generation immer stärker parzelliert, bis der Grundbesitz zu klein ist, um eine Familie zu ernähren. Da Ruanda die niedrigste Urbanisierungsrate Afrikas aufweist, ist es für die Landlosen auch quasi unmöglich in die Stadt zu flüchten und dort Arbeit zu finden. Aus diesen „Überzähligen“ rekrutierte Präsident Habyarimana seine zum persönlichen Schutz ausgehobene Präsidentengarde; zu Beginn des Bürgerkrieges wurde zudem die Armee von 4.000 auf 40.000 Mann aufgestockt. In dieser Situation bedurfte es nur noch eines Anlasses, „eines ersten Toten (...), um den Bürgerkriegsstein ins Rollen zu bringen“ (Dießenbacher, S. 192 ). Ziel der Massaker, die nach Habyarimanas Tod von eben den land- und zukunftslosen Jugendlichen begonnen wurden, die sich in den Interahamwe- Milizen zusammengerottet hatten, war somit die Entvölkerung der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Dabei wurde sich der rassischen Stereotypen bedient, die sich seit der Kolonialzeit im kollektiven Gedächtnis verankert hatten.

 

Zusammenfassung

 

Der afrikanische Kontinent droht zweigeteilt zu werden in einen Teil, der durch politische und wirtschaftliche Reformen zum Musterschüler der internationalen Finanzinstitutionen avanciert und einen Teil, der von z. T. irrationalen Bürgerkriegen heimgesucht wird. Ruanda gehört aufgrund topographischer und geologischer Gegebenheiten nicht zur ersten Gruppe. Vielmehr wurde das Land 1994 von einem Bürgerkrieg heimgesucht, bei dem Massaker an dem Minderheitenvolk der Tutsi und an oppositionellen Hutu über 500.000 Menschenleben forderten. Dießenbacher bezeichnet die Massaker als Folge einer massiven Überbevölkerung. Bei der Auswahl der Opfer wurde auf rassische Stereotypen aus der Kolonialzeit zurückgegriffen, die mit Hilfe von Medien, wie dem Propagandasender Milles Collines, an die unterprivilegierten Schichten gebracht wurden. Die UNO übersah alle Anzeichen, die auf einen bevorstehenden Völkermord hindeuteten, bzw. ignorierte die Berichte von Menschenrechtsorganisationen. Die juristische Aufarbeitung des Völkermords verläuft relativ schleppend: Dem UNO- Tribunal in Arusha fehlen die finanziellen Mittel; dem Tribunal in Ruanda ausgebildete Juristen für eine faire Aufarbeitung der Geschehnisse.

 

Literatur:

 

Dießenbacher, Hartmut: Warum Völkermord in Ruanda in: Leviathan 38 (2), 1995

Leymarie, Philippe: Neue Kriege bedrohen die Perspektiven des Kontinents; in: Le Monde Diplomatique Mai 1999; S. 10 f

Simma, Bruno (Hg.): Menschenrechte ; München 1979

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